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Neues Gutachten zu Lieferengpässen
GKV-Spitzenverband fordert Meldepflicht auch für Apotheken
GKV-Spitzenverband sieht sich bestärkt – BPI hält dagegen
„Das Gutachten bestätigt unsere Forderung, Lieferengpässe bei Arzneimitteln verpflichtend zu melden – und zwar nicht nur von den Herstellern, sondern auch von Großhändlern und Apotheken“, freut sich Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Bestärkt sieht sie ihren Verband auch durch die Sicht der Gutachter auf Rabattverträge. „Richtigerweise hat die Politik bei ihnen bisher keine Änderungen vorgenommen. Denn auch Rabattverträge helfen, damit sich Patientinnen und Patienten auf eine gute Versorgung mit Arzneimitteln verlassen können.“ Die Große Koalition ist aus ihrer Sicht auf einem guten Weg: „Die Politik hat bereits erkannt, dass die Kombination aus verpflichtender Meldung und Sanktion richtig und zielführend ist, wie die geplanten Änderungen am GKV-FKG zeigen.“ Durch die Ratspräsidentschaft in der EU bekomme Deutschland in der zweiten Jahreshälfte zudem die Chance, das Thema auf die Agenda zu setzen.
BPI: Anbietervielfalt stärken, Produktion in Europa stärken
Auf großes Unverständnis trifft das GKV-Gutachten dagegen in der pharmazeutischen Industrie. Die Aussage, Lieferengpässe ließen sich nicht Rabattverträgen anlasten, gehe „an der Realität vorbei“, sagte Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Vielleicht liegt es daran, dass in dem als Quelle zitierten Gutachten aus Österreich nur sieben Wirkstoffe in unterschiedlichen Ländern untersucht wurden. Betrachtet man das Problem tiefgehender und mit dem Fokus auf Deutschland, dann wird das Gegenteil deutlich: Nach der Scharfschaltung der Arzneimittel-Rabattverträge im Jahr 2007 ist im rabattvertragsgeregelten Markt eine Marktkonzentration eingetreten, die die Arzneimittelversorgung massiv beeinträchtigt“. Das, so Joachimsen, habe bereits im März 2019 ein vom BPI vorgelegtes Rechtsgutachten gezeigt.
Verantwortlich dafür seien politisch hausgemachte Rahmenbedingungen: Immer weniger Anbieter müssten auf noch weniger Wirkstoffhersteller zurückgreifen, weil die großen Kassen durch ihre Marktmacht den Preis beeinflussten. Der ohnehin starke globale Kostendruck durch regulatorische Auflagen sowie gestiegene Rohstoff-, Energie- und Personalkosten werde durch „ausufernde und zunehmend exklusive Rabattverträge“ noch zusätzlich verstärkt. „Im Ergebnis sinkt die Vielfalt und Zahl der Hersteller, welche im Falle von Lieferengpässen die fehlenden Kapazitäten ausgleichen könnten. Dies ist objektiv messbar und auch marktwirtschaftlich logisch“, so Joachimsen. Er ist überzeugt, dass über kurz oder lang auch die Rabattverträge umgestaltet werden müssen. Verschärfte Melde- oder Lagerpflichten seien „gut gemeint, verhindern aber leider keinen Lieferengpass“. Nachhaltiger sei es, die Anbietervielfalt zu stärken und Produktion in Europa zu fördern.
13 Kommentare
Rabattverträge und Versorgungssicherheit
von Rita Längert am 11.02.2020 um 11:26 Uhr
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gutachten und melderegister
von pille62 am 11.02.2020 um 10:33 Uhr
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Oh Kanada!
von Stefan Haydn am 11.02.2020 um 9:21 Uhr
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Fehlinformationen
von Thomas Kerlag am 11.02.2020 um 7:11 Uhr
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AW: Fehlinformationen
von Karl Friedrich Müller am 11.02.2020 um 8:40 Uhr
Ich hatte einen (Alp)-Traum ... Wuhan zu Besuch im Berliner Regierungsviertel?
von Christian Timme am 11.02.2020 um 6:39 Uhr
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Wir melden sowas. Schon lange!
von Andreas P. Schenkel am 10.02.2020 um 21:24 Uhr
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Meldepflicht
von Dr. Alfred Stuhler am 10.02.2020 um 18:46 Uhr
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Noch mehr unbezahlte Verpflichtungen?
von Heiko Barz am 10.02.2020 um 18:43 Uhr
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Und wieder mal nichts kapiert !
von ratatosk am 10.02.2020 um 18:32 Uhr
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Apotheken
von Karl Friedrich Müller am 10.02.2020 um 16:11 Uhr
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AW: Apotheken
von Roland Mückschel am 10.02.2020 um 17:34 Uhr
AW: Apotheken
von Karl Friedrich Müller am 10.02.2020 um 18:36 Uhr
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