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Ausbildungsdauer, Schulgeld, Kompetenzen
Gesundheitsexperten der Länder wollen Vermittlungsausschuss zur PTA-Reform
PTA-Reform am 20. Dezember im Bundesrat
3) Der Gesundheitsausschuss wünscht sich außerdem, dass es eine Ausbildungsvergütung für die gesamte Ausbildungszeit gibt. Dass es zu Beginn der Ausbildung keine Vergütung geben soll, konterkariere die Ziele der Bundesregierung. Schließlich gehe es um Fachkräftegewinnung und Attraktivitätssteigerung. Laut beschlossenem Gesetz soll die Ausbildungsvergütung weiterhin erst nach zwei Jahren einer Beschulung gezahlt werden.
4) Um den PTA-Beruf und die Ausbildung attraktiver zu machen, müsse „zwingend“ das Schulgeld abgeschafft werden. Zur Erinnerung: Die Große Koalition hatte dies im Koalitionsvertrag schon versprochen, bislang aber nicht umgesetzt.
Falls der Bundesrat dem Gesetz zustimmt....
Neben der mit dem Kulturausschuss abgegebenen Empfehlung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, hat der Gesundheitsausschuss für den Fall, dass das Plenum dem Gesetz zustimmt, auch noch eine Empfehlung für eine begleitende Entschließung vorgelegt.
In einem ersten Antrag formulieren die Experten ihre grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem Bundestagsbeschluss: „Dem Gesetz ist es nicht gelungen, einen Ausbildungsberuf (verbunden mit längerer Ausbildungszeit und entsprechendem Curriculum) zu schaffen, der zukunftsorientiert als tatsächliche Assistenz des Pharmazeuten ausgestaltet ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Deshalb solle das Bundesratsplenum die Bundesregierung auffordern, vor Inkrafttreten des Gesetzes „eine Prüfung der Kompetenzerweiterung und der damit verbundenen Ausbildungsbedingungen und Qualifikationsanforderungen durchzuführen und auf der Basis des Ergebnisses der Prüfung eine Änderung des Gesetzes vorzunehmen.“
Zudem solle der Bundesrat „die Erwartung“ äußern, dass die Bundesregierung bald einen weiteren Gesetzentwurf vorlegt, in dem unter anderem die Themen Schulgeldabschaffung, Ausbildungsvergütung und Regelungen für Lehrkräfte aufgegriffen werden.
Die Länder sollen „mit Bedauern feststellen“, dass der Bundestag die erste Stellungnahme der Länder zur Wiederholung von staatlichen Prüfungen abgelehnt habe. Der Bundestag hatte beschlossen, dass die staatliche Prüfung zweimal wiederholt werden kann. Die Länder sprechen sich dagegen aus.
Was die Forderung der Länder nach einer durchgehenden Ausbildungsvergütung betrifft, soll das Bundesratsplenum feststellen, dass es eine Finanzierungsregelung geben müsse, die im Gleichklang mit den Modellen aus den anderen Gesundheitsfachberufen stehe.
Am 20. Dezember findet die letzte Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr statt. Die PTA-Reform steht samt der Beschlussempfehlung auf der Tagesordnung. Beschließen die Länder die Einberufung des Vermittlungsausschusses, könnte sich das Gesetzgebungsverfahren weiter in die Länge ziehen.
1 Kommentar
Vom Bundesrat zu kurz gedacht?
von Burkhard Pölzing am 10.12.2019 um 20:06 Uhr
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