Ausbildungsdauer, Schulgeld, Kompetenzen

Gesundheitsexperten der Länder wollen Vermittlungsausschuss zur PTA-Reform

Berlin - 10.12.2019, 13:00 Uhr

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates ist unzufrieden mit dem Bundestagsbeschluss zur PTA-Berufsreform und will nun einen Vermittlungsausschuss einberufen. (s / Foto: imago images / Westend61)

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates ist unzufrieden mit dem Bundestagsbeschluss zur PTA-Berufsreform und will nun einen Vermittlungsausschuss einberufen. (s / Foto: imago images / Westend61)


Die im November vom Bundestag beschlossene PTA-Berufsreform könnte schon bald im Vermittlungsausschuss landen. Denn sowohl der federführende Gesundheitsausschuss als auch der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates empfehlen dem Plenum der Länderkammer, gleich an mehreren Stellen gegen den Bundestagsbeschluss zu protestieren. Aus ihrer Sicht muss die Ausbildungsdauer der PTA erhöht, das Schulgeld abgeschafft und die Kompetenzerweiterung für PTA geprüft werden.

Am 14. November winkte der Bundestag ohne Aussprache das Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) durch. Mit dem Gesetz sollen die Ausbildung und das Berufsbild modernisiert werden. Heute bestehen die Hauptaufgaben der PTA vor allem darin, Arzneimittel und Medizinprodukte abzugeben und Patienten zu beraten sowie in der Rezeptur. Darauf soll die modernisierte Ausbildung künftig abzielen. Aber auch eine fundierte pharmazeutisch-technologische Kompetenz soll gewährleistet bleiben. Die PTA sollen während ihrer praktischen Ausbildung eine Vergütung erhalten, die im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt wird. Zudem sollen PTA mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und mindestens einer „guten“ Prüfungsnote sowie nachweislich regelmäßigen Fortbildungen künftig vermehrt ohne Aufsicht pharmazeutisch arbeiten können. Klargestellt ist aber auch, dass selbst bei Entfallen der Pflicht zur Beaufsichtigung für PTA die Gesamtverantwortung des Apothekenleiters unberührt bleibt.

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Unstimmigkeiten hatte es während des gesamten Gesetzgebungsprozesses in Sachen Ausbildungsdauer gegeben. Die Adexa und der BVpta hatten argumentiert, dass eine Umstrukturierung der Ausbildung eine Verlängerung um sechs Monate nach sich ziehen müsse. Auch die SPD im Bundestag und der Bundesrat nach seiner ersten Befassung mit dem Gesetz hatten sich dafür eingesetzt. Mit der Union war dies allerdings nicht zu machen. Ein weiterer Streitpunkt waren die Kompetenzen von PTA: Insbesondere der Bundesrat hatte in seiner ersten Stellungnahme eine Erweiterung angemahnt.

In der vergangenen Woche kamen die Gesundheitsexperten aus den zuständigen Länderministerien im Gesundheitsausschuss des Bundesrates zusammen, um über die PTA-Reform zu beraten. Die Länderexperten bleiben, ebenso wie ihre Kollegen aus dem Kulturausschuss, dabei: Sie fordern weitreichende Änderungen an der Reform. Erreichen wollen sie das über den Vermittlungsausschuss. 

In der entsprechenden Beschlussempfehlung an das Bundesratsplenum merken sie die folgenden Punkte an:

1) Die Verlängerung der PTA-Ausbildung auf insgesamt drei Jahre, wobei die schulische Ausbildung mindestens 3000 Stunden und die praktische Ausbildung mindestens 1200 Stunden betragen sollen. Die Länderexperten bemängeln, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf aufgrund der erweiterten Kompetenzen der PTA die Ausbildung nicht verlängert konzipiert habe. Sehr genau listen die Länder auf, dass es insbesondere in den Fächern „Galenische Übungen“, „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“, „Chemische Übungen“ oder „Übungen zur Drogenkunde“ mehr Zeit brauche. Die Länderexperten warnen auch davor, dass sich die Ausbildung „verdichten“ und dann die Zahl der Ausbildungsabbrüche ansteigen könnte.

2) Auch was die Mindestanforderungen an PTA-Schulen betrifft, haben die Länder Gesprächsbedarf. Konkret verlangen die Experten, dass die Lehrkräfte mindestens über eine abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen. 

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3) Der Gesundheitsausschuss wünscht sich außerdem, dass es eine Ausbildungsvergütung für die gesamte Ausbildungszeit gibt. Dass es zu Beginn der Ausbildung keine Vergütung geben soll, konterkariere die Ziele der Bundesregierung. Schließlich gehe es um Fachkräftegewinnung und Attraktivitätssteigerung. Laut beschlossenem Gesetz soll die Ausbildungsvergütung weiterhin erst nach zwei Jahren einer Beschulung gezahlt werden.

4) Um den PTA-Beruf und die  Ausbildung attraktiver zu machen, müsse „zwingend“ das Schulgeld abgeschafft werden. Zur Erinnerung: Die Große Koalition hatte dies im Koalitionsvertrag schon versprochen, bislang aber nicht umgesetzt.

Falls der Bundesrat dem Gesetz zustimmt....

Neben der mit dem Kulturausschuss abgegebenen Empfehlung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, hat der Gesundheitsausschuss für den Fall, dass das Plenum dem Gesetz zustimmt, auch noch eine Empfehlung für eine begleitende Entschließung vorgelegt. 

In einem ersten Antrag formulieren die Experten ihre grundsätzliche Unzufriedenheit mit dem Bundestagsbeschluss: „Dem Gesetz ist es nicht gelungen, einen Ausbildungsberuf (verbunden mit längerer Ausbildungszeit und entsprechendem  Curriculum) zu  schaffen, der zukunftsorientiert als tatsächliche Assistenz des Pharmazeuten ausgestaltet ist“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Deshalb solle das Bundesratsplenum die Bundesregierung auffordern, vor Inkrafttreten des Gesetzes „eine Prüfung der Kompetenzerweiterung und der damit verbundenen Ausbildungsbedingungen und Qualifikationsanforderungen durchzuführen und auf der Basis des Ergebnisses der Prüfung eine Änderung des Gesetzes vorzunehmen.“

Zudem solle der Bundesrat „die Erwartung“ äußern, dass die Bundesregierung bald einen weiteren Gesetzentwurf vorlegt, in dem unter anderem die Themen Schulgeldabschaffung, Ausbildungsvergütung und Regelungen für Lehrkräfte aufgegriffen werden.

Die Länder sollen „mit Bedauern feststellen“, dass der Bundestag die erste Stellungnahme der Länder zur Wiederholung von staatlichen Prüfungen abgelehnt habe. Der Bundestag hatte beschlossen, dass die staatliche Prüfung zweimal wiederholt werden kann. Die Länder sprechen sich dagegen aus.

Was die Forderung der Länder nach einer durchgehenden Ausbildungsvergütung betrifft, soll das Bundesratsplenum feststellen, dass es eine Finanzierungsregelung geben müsse, die im Gleichklang mit den Modellen aus den anderen Gesundheitsfachberufen stehe.

Am 20. Dezember findet die letzte Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr statt. Die PTA-Reform steht samt der Beschlussempfehlung auf der Tagesordnung. Beschließen die Länder die Einberufung des Vermittlungsausschusses, könnte sich das Gesetzgebungsverfahren weiter in die Länge ziehen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Vom Bundesrat zu kurz gedacht?

von Burkhard Pölzing am 10.12.2019 um 20:06 Uhr

In Ergänzung zu o.g. Ausführungen sei angemerkt, dass durch eine Verlängerung der Ausbildungszeit auf 3 Jahre die Zahl der ausgebildeten PTA jährlich um 20 % zurückgehen wird.
Zudem verlassen ca. 3 % weniger Schülerinnen und Schüler jährlich die allgemeinbildenden Schulen und fehlen der PTA-Ausbildung.
Wenig wahrscheinlich ist es, dass eine verlängerte Ausbildung von jungen Menschen als attraktiver empfunden wird.
Kann der Fachkräftemangel so verringert werden?

Eine Schulgeldfreiheit wird die PTA-Ausbildung attrakvier machen. Allerdings tun sich damit noch einige Bundesländer sehr schwer, verweisen auf die Zuständigkeit der Bundesebene oder fördern andere Gesundheitsfachberufe.

Bei einer Verlängerung der Ausbildungszeit werden die PTA-Schulen 3 Jahre Ausbildungs- und Betreuungsleistung erbringen müssen. Bislang waren es 2 Jahre in schulischer Zuständigkeit.
Für die Schulen wird sich daraus ein zusätzlicher Bedarf an pharmazeutischem Lehrpersonal von bis zu 50 % ergeben.
Wer wird das bezahlen?

Der Bundesrat äußert sich nicht zur Schulfinanzierung. Viele PTA-Schulen sind bislang nur unzureichend finanziert, haben einen Investitionsstau und warten auf dringend notwendige Finanzmittel.
Wird sich bei einer Verlängerung von 2 Schuljahren auf 3 Jahre Ausbildungszeit daran etwas ändern?

Der Bundesrat wünscht sich eine Ausbildungsvergütung für die gesamte 3-jährige Ausbildungzeit über das Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Derzeit sind ca. 4% der PTA in Krankenhäusern tätig. Welchen Vorteil und welche Folgen hat es für die öffentlichen Apotheken, wenn die Ausbildung in die Hände der Krankenhäuser gelegt wird?
Ist ein Ausbildungsfonds unter Beteiligung von Bund, Ländern, GKV und Apotheken sinnvoller?

Zu kurz gedacht?
Die Ideen des Bundesrates lassen bislang diesen Schluss zu.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Pölzing
Apotheker und Schulleiter der Völker-Schule

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