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Ausbildungsdauer, Schulgeld, Kompetenzen
Gesundheitsexperten der Länder wollen Vermittlungsausschuss zur PTA-Reform
Die im November vom Bundestag beschlossene PTA-Berufsreform könnte schon bald im Vermittlungsausschuss landen. Denn sowohl der federführende Gesundheitsausschuss als auch der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates empfehlen dem Plenum der Länderkammer, gleich an mehreren Stellen gegen den Bundestagsbeschluss zu protestieren. Aus ihrer Sicht muss die Ausbildungsdauer der PTA erhöht, das Schulgeld abgeschafft und die Kompetenzerweiterung für PTA geprüft werden.
Am 14. November winkte der Bundestag ohne Aussprache das Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) durch. Mit dem Gesetz sollen die Ausbildung und das Berufsbild modernisiert werden. Heute bestehen die Hauptaufgaben der PTA vor allem darin, Arzneimittel und Medizinprodukte abzugeben und Patienten zu beraten sowie in der Rezeptur. Darauf soll die modernisierte Ausbildung künftig abzielen. Aber auch eine fundierte pharmazeutisch-technologische Kompetenz soll gewährleistet bleiben. Die PTA sollen während ihrer praktischen Ausbildung eine Vergütung erhalten, die im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt wird. Zudem sollen PTA mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und mindestens einer „guten“ Prüfungsnote sowie nachweislich regelmäßigen Fortbildungen künftig vermehrt ohne Aufsicht pharmazeutisch arbeiten können. Klargestellt ist aber auch, dass selbst bei Entfallen der Pflicht zur Beaufsichtigung für PTA die Gesamtverantwortung des Apothekenleiters unberührt bleibt.
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Unstimmigkeiten hatte es während des gesamten Gesetzgebungsprozesses in Sachen Ausbildungsdauer gegeben. Die Adexa und der BVpta hatten argumentiert, dass eine Umstrukturierung der Ausbildung eine Verlängerung um sechs Monate nach sich ziehen müsse. Auch die SPD im Bundestag und der Bundesrat nach seiner ersten Befassung mit dem Gesetz hatten sich dafür eingesetzt. Mit der Union war dies allerdings nicht zu machen. Ein weiterer Streitpunkt waren die Kompetenzen von PTA: Insbesondere der Bundesrat hatte in seiner ersten Stellungnahme eine Erweiterung angemahnt.
In der vergangenen Woche kamen die Gesundheitsexperten aus den zuständigen Länderministerien im Gesundheitsausschuss des Bundesrates zusammen, um über die PTA-Reform zu beraten. Die Länderexperten bleiben, ebenso wie ihre Kollegen aus dem Kulturausschuss, dabei: Sie fordern weitreichende Änderungen an der Reform. Erreichen wollen sie das über den Vermittlungsausschuss.
1) Die Verlängerung der PTA-Ausbildung auf insgesamt drei Jahre, wobei die schulische Ausbildung mindestens 3000 Stunden und die praktische Ausbildung mindestens 1200 Stunden betragen sollen. Die Länderexperten bemängeln, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf aufgrund der erweiterten Kompetenzen der PTA die Ausbildung nicht verlängert konzipiert habe. Sehr genau listen die Länder auf, dass es insbesondere in den Fächern „Galenische Übungen“, „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“, „Chemische Übungen“ oder „Übungen zur Drogenkunde“ mehr Zeit brauche. Die Länderexperten warnen auch davor, dass sich die Ausbildung „verdichten“ und dann die Zahl der Ausbildungsabbrüche ansteigen könnte.
2) Auch was die Mindestanforderungen an PTA-Schulen betrifft, haben die Länder Gesprächsbedarf. Konkret verlangen die Experten, dass die Lehrkräfte mindestens über eine abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen.
1 Kommentar
Vom Bundesrat zu kurz gedacht?
von Burkhard Pölzing am 10.12.2019 um 20:06 Uhr
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