Bernd Lange (MdEP)

SPD-Politiker fragt EU-Kommission nach „Wettbewerbsverzerrung durch DocMorris"

Berlin - 25.11.2019, 07:00 Uhr

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange will von der EU-Kommission wissen, wie sie gegen die Wettbewerbsverzerrung zwischen deutschen Apotheken und DocMorris vorgehen will. (s / Foto: imago images / Reiner Zensen)

Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange will von der EU-Kommission wissen, wie sie gegen die Wettbewerbsverzerrung zwischen deutschen Apotheken und DocMorris vorgehen will. (s / Foto: imago images / Reiner Zensen)


Das Geschäftsmodell des niederländischen Versandkonzerns DocMorris könnte zum Thema in der EU-Politik werden. Der SPD-Abgeordnete im Europaparlament Bernd Lange hat der EU-Kommission zum Thema „Wettbewerbsverzerrung“ durch DocMorris drei Fragen gestellt. Unter anderem geht es um die in den Paketen verwendeten deutschen Postadressen und die behördliche Fachaufsicht über den EU-Versender. Die Antwort der Kommission lässt noch auf sich warten.

Dass das Geschäftsmodell des EU-Versenders DocMorris hierzulande nicht unumstritten ist, ist bekannt: Insbesondere die Apotheker fühlen sich ungerecht behandelt. In der EU-Politik hatten die EU-Versender bislang aber deutlich mehr Fürsprecher als Gegner: Die EU-Kommission hat nach dem EuGH-Urteil beispielsweise ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland intensiviert. Die Forderung: Komplette Preisfreiheit für den grenzüberschreitenden Arzneimittelhandel. Und auch an der Regulierung der Freien Berufe in den EU-Staaten versucht die EU-Kommission seit Jahren mit Verordnungen und Richtlinien zu schrauben.

Doch im EU-Parlament könnten in dieser Legislaturperiode einige kritische Stimmen zusammenkommen. Jüngstes Beispiel: Der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange aus Niedersachsen hat der EU-Kommission drei Fragen zukommen lassen. Die Anfrage trägt den Titel „Wettbewerbsverzerrung durch Geschäftsmodell DocMorris“. Lange spricht darin einige Punkte an, die den Apothekern seit Jahren unter den Nägeln brennen – es geht beispielsweise um die Aufsicht und Kontrolle über den EU-Versender. In der Erklärung vor den Fragen heißt es wörtlich:


Die Versandapotheke DocMorris mit Geschäftssitz in den Niederlanden an der niederländisch-deutschen Grenze beliefert ausschließlich Kunden in Deutschland. Durch den Geschäftssitz in den Niederlanden unterliegt DocMorris nicht den in Deutschland geltenden rechtlichen Anforderungen für Versandapotheken. Außerdem wurden die Kunden durch eine rechtswidrige Nutzung einer deutschen Versandadresse getäuscht. Da die Versandapotheke zudem in den Niederlanden nicht als Apotheke gemeldet ist, wird sie meinen Kenntnissen zufolge auch nicht von den niederländischen Behörden überwacht.“

Anfrage von Bernd Lange (SPD, MdEP)


DocMorris-Bestellscheine und Pakete im Fokus

Lange bezieht sich hier auch auf eine Geschichte, über die DAZ.online erstmals im Sommer dieses Jahres berichtet hatte: Demnach verwendet DocMorris – trotz eines deutlichen, gerichtlichen Verbots aus dem Jahr 2013 – in seinen Paketen und Bestellscheinen weiterhin sehr deutlich eine Postfachadresse in Aachen. Der niederländische Firmensitz ist nur sehr klein aufgedruckt am Rande des Bestellscheins zu lesen. Das Landgericht Berlin hatte den Konzern daher kürzlich zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verdonnert.

Niederländische Aufsicht: Sonderregelungen für „Grensapotheken“

Was die Überwachung des EU-Versenders betrifft, bezieht sich Lange auf Sonderregelungen im niederländischen Recht für sogenannte „Grensapotheken“. Die niederländische Arzneimittelaufsicht erklärt auf ihrer Internetseite, dass unter gewissen Bedingungen „Abweichungen von der niederländischen Rechtsnorm bei der Überwachung von Grenzapotheken“ zugelassen werden. „Grenzapotheken“ sind demnach solche Apotheken, die hauptsächlich grenzüberschreitend beliefern. Solche Apotheken könnten die niederländischen Standards nicht erfüllen, da sie nach den Gesetzen und Vorschriften des anderen EU-Staates handeln müssten, heißt es weiter. Ob und in welcher Frequenz DocMorris letztlich überwacht wird, ist aber völlig unklar – die Angaben der niederländischen Behörde sind allgemein gehalten und beziehen sich nicht ausdrücklich auf DocMorris. Doch auch die deutschen Behörden wollen DocMorris nicht kontrollieren – mehrfach haben die Aufsichtsbehörden auf deutscher Seite dies schon bekundet.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Revisionsterror

von Dr Schweikert-Wehner am 25.11.2019 um 17:59 Uhr

Warum ruft die ABDA nicht zum Revisionsboykot auf, solange nicht für alle gleiche Bedingungen existieren.

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Beschränkung

von Anita Peter am 25.11.2019 um 11:14 Uhr

Dann beschränkt den Versand auf nationale Grenzen. Was zum Tierwohl geht, sollte bei Human RX kein Problem sein. Ein Lagerist, der RX nach D verschickt, aber völlig unkontrolliert arbeitet, muss von der Versorgung ausgeschlossen werden.

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Deutsche Behörden WOLLEN nicht kontrollieren?

von Christian Becker am 25.11.2019 um 10:27 Uhr

Dürfen sie denn?
Immerhin gehört Heerlen zu keinem deutschen Bundesland und die Apothekenaufsicht ist Ländersache.

Selbst wenn sich also doch jemand zur Kontrolle berufen fühlte, müssten die Domorianer denen doch gar keinen Zutritt gewähren.

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Grenzapotheken

von Dr. Schweikert-Wehner am 25.11.2019 um 9:40 Uhr

Eben hielt ich den Begriff: Grenzapotheken noch für einen satirischen Scherz. Aber siehe da, die Behördenrealität ist schneller als die Satire.

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Versandhandel aus den Niederlanden

von Karl Friedrich Müller am 25.11.2019 um 8:53 Uhr

bei vergleichbaren Standarts
...
"für Arzneimittel....Niederlande, soweit Versandapotheken GLEICHZEITIG eine Präsenzapotheke unterhalten.....

Hatte DocMorris nie! Oder?
Wieso liefert DocMorris nach Deutschland?

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