Epidyolex bei kindlicher Epilepsie

EU lässt CBD-Arzneimittel zu

Stuttgart - 26.09.2019, 06:59 Uhr

Epidyolex darf künftig auch in der EU zur adjuvanten Behandlung (in Kombination mit Clobazam) von Krampfanfällen im Zusammenhang mit den schweren kindlichen Epilepsieformen Lennox-Gastaut-Syndrom oder Dravet-Syndrom, eingesetzt werden. ( r / Foto: zilvergolf / stock.adobe.com)

Epidyolex darf künftig auch in der EU zur adjuvanten Behandlung (in Kombination mit Clobazam) von Krampfanfällen im Zusammenhang mit den schweren kindlichen Epilepsieformen Lennox-Gastaut-Syndrom oder Dravet-Syndrom, eingesetzt werden. ( r / Foto: zilvergolf / stock.adobe.com)


CBD: aus Pflanzen gewonnen

Epidyolex® enthält Herstellerangaben zufolge „hochreines, aus Pflanzen gewonnenes Cannabidiol“. Es sei das „erste aus Pflanzen gewonnene Medikament auf Cannabisbasis“, das durch die EMA zugelassen wurde. GW Pharmaceuticals betont, dass das enthaltene Cannabinoid CBD im Gegensatz zu Cannabis keine berauschende Wirkung zeigt.

CBD: Wirkmechanismus unklar, aber reduziert Krämpfe

Der exakte Wirkmechanismus von CBD bei den beiden Epilepsieformen ist bislang nicht vollständig verstanden. Epidyolex® reduziert laut CHMP die neuronale Hyperaktivität auf verschiedene Arten: zum einen durch Modulation von intrazellulärem Calcium über den G-Protein-gekoppelten Rezeptor 55 (GPR55) und über den TRPV1 (Transiente Rezeptor-Potenzial-Kationenkanal der Unterfamilie V(anilloid) des Subtyps 1, veraltet Vanilloid Receptor 1, VR1 oder Capsaicin-Rezeptor), zum anderen durch Modulation von adenosinvermittelten Signalen, indem CBD die zelluläre Adenosinaufnahme über den equilibrativen Nukleosidtransporter 1 (ENT-1) hemmt.

Epidiolex musste in den USA „entkriminalisiert“ werden

In den USA darf Epidiolex® (Schreibweise in den USA unterscheidet sich von der in Europa) bereits seit 2018 eingesetzt werden, die US-amerikanische Zulassungsbehörde FDA erteilte dem cannabinoidhaltigen Arzneimittel bereits im Juni des vergangenen Jahres die Zulassung. 

Damit es jedoch auf den Markt kommen konnte, musste CBD zunächst entkriminalisiert werden. Denn die amerikanische Drogenbehörde (DEA) differenzierte zuvor nicht zwischen einzelnen Cannabinoiden, wenn diese aus der Hanfpflanze gewonnen wurden, und die DEA hatte den Epidiolex®-Wirkstoff bis zum letzten Jahr in die höchste Gefahrenklasse der Suchtstoffe (Schedule I) eingestuft, die in den Vereinigten Staaten nicht verschrieben werden dürfen und zu denen beispielsweise auch Heroin gehört. Diese Zuordnung von Epidiolex® änderte die DEA am 27. September 2018. Seither ist Epidiolex® in Schedule V.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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