Schwerpunkt Pharmazeutische Dienstleistungen

ARMIN – eine Blaupause für weitere Dienstleistungen?

Stuttgart - 23.09.2019, 09:00 Uhr

Das Medikationsmanagement stellt das Herzstück von ARMIN dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die flächendeckende Einführung honorierter Dienstleistungen bietet es sich an Bilanz zu ziehen, welche Erfahrungen es gibt. (Foto: ABDA)

Das Medikationsmanagement stellt das Herzstück von ARMIN dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die flächendeckende Einführung honorierter Dienstleistungen bietet es sich an Bilanz zu ziehen, welche Erfahrungen es gibt. (Foto: ABDA)


Stimmt das Honorar?

Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang natürlich auch stellt, ist die nach dem Honorar. Lohnt sich das Ganze für die Beteiligten oder zahlen sie gar drauf? Dazu kann man aktuell noch nicht viel sagen. Die Gesamtbewertung des Modellvorhabens, deren Ergebnisse frühestens für 2020 erwartet werden, sei aber ein weiterer Kernpunkt der zuvor angesprochenen Evaluation, heißt es von den Projektpartnern. Deren konkrete Umsetzung werde aktuell von den Vertragspartnern zusammen mit dem Evaluator geplant. In diese gesundheitsökonomische Gesamtbewertung werde auch einfließen, welche Honorare an Ärzte und Apotheken in Summe gezahlt wurden und in welcher Relation diese Ausgaben mit den Zielen des Modellvorhabens stehen. Die in ARMIN vereinbarten Honorare bildeten jedoch die untere Grenze für die intensive, pharmazeutische Betreuung der Patienten ab, heißt es seitens der Beteiligten – kalkuliert wird offenbar mit 1 Euro pro Apothekerminute. Von der KV Thüringen beispielsweise würden die veranschlagten Honorare durchgehend als kostendeckend eingeschätzt, heißt es. 

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Und wie geht es nun weiter mit Armin?

Wie geht es weiter mit ARMIN? Es ist laut Aussage der Vertragspartner das Ziel, nach Ende der Modelllaufzeit die Inhalte von ARMIN in die Regelversorgung zu überführen – wenn der Gesetzgeber hierfür die geeigneten gesetzlichen Grundlagen schafft, was ja mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz passieren dürfte. Dann könnten alle gesetzlich versicherten Patienten von den Vorteilen des Modellvorhabens profitieren. Eine Ausweitung von ARMIN auf weitere/alle Kassen, idealerweise eine Integration in die Regelversorgung, würde von den teilnehmenden Ärzten selbstverständlich befürwortet, heißt es. Die Möglichkeit, das Modellprojekt auf andere Kassen auszuweiten, bestehe allerdings bereits seit dem 1. Januar 2017 in dem zugrunde liegenden Modellvertrag.

Nach Ansicht der Projektbeteiligten kann ARMIN auch als Blaupause gelten. Der Medikationskatalog werde sogar bereits von mehreren KVen umgesetzt, erklären sie. Als weitere Pluspunkte führen sie an:

  • Der ARMIN-eMP wird gemeinsam von Arzt und Apotheker bearbeitet, wobei ein kommunikativer Austausch via Kommentarfunktion auf dem eMP stattfinden kann.
  • Die Aufgaben von Arzt und Apotheker sind vertraglich geregelt. Die Therapiehoheit liegt klar beim Arzt, die pharmazeutische Kompetenz der Apotheken wird zugunsten einer verbesserten AMTS einbezogen.

Das Fazit der Projektbeteiligten: Inhaltlich ist ARMIN ein Erfolgsmodell und der „Goldstandard", allerdings muss – vor allem im ärztlichen Bereich – die technische Umsetzung einfacher und leichter handhabbar werden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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