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Schwerpunkt Pharmazeutische Dienstleistungen
ARMIN – eine Blaupause für weitere Dienstleistungen?
Wissenschaftliche Evaluation
Nach § 65 SGB V besteht der gesetzliche Auftrag, Modellvorhaben extern wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. Auch für ARMIN ist das der Fall. Erste Erkenntnisse aus begleitenden Untersuchungen liegen vor. So untersuchte zum Beispiel 2017 ein wissenschaftliches Begleitprojekt mit dem Namen PRIMA 2017, wie die beteiligten Patienten, Ärzte und Apotheker die in den Arzt- und Apotheken-Verwaltungssystemen erstellten elektronischen Medikationspläne im Versorgungsalltag akzeptieren. Den größten Vorteil des Modellvorhabens sehen Patienten laut der Studie in der engeren Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker. Sie äußerten ein höheres Sicherheitsgefühl im Umgang mit der gesamten Arzneimitteltherapie. Dieser Nutzen wiegt dabei stärker als manche Bedenken. Bedenken gab es beispielsweise hinsichtlich der Bindung an eine Apotheke. Nach Auskunft der ARMIN-Beteiligten wird ein umfassendes Ergebnis zur Akzeptanz bei den Patienten im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung des Modellvorhabens (Evaluation) erwartet.
Aller Anfang war allerdings schwer – zumindest was die dritte Stufe betrifft. So seien die ersten beiden ARMIN-Stufen, die Wirkstoffverordnung und der Medikationskatalog ein halbes Jahr nach Start des Modellvorhabens nahezu reibungslos zur Anwendung gekommen, heißt es. Die dritte Stufe habe allerdings Anstrengungen verursacht. Die Sprecherin erklärt, welche das waren: „Die erste Hürde lag in der Schaffung der technischen Infrastruktur. Der im sicheren Netz der KVen platzierte Medikationsplanserver (MPS), an den sich Ärzte und Apotheken mit ihren Primärsystemen anbinden, um die Medikationspläne herunterzuladen, zu aktualisieren und wieder hochzuladen, musste zunächst konzipiert, anschließend zertifiziert und schließlich umgesetzt sowie in Betrieb genommen werden. Eine vergleichbare Umgebung hatte es seinerzeit nicht gegeben.
Zudem mussten die Apotheken- und die Praxisverwaltungssysteme (AVS bzw. PVS) um Funktionen und Schnittstellen erweitert werden. Nicht alle Softwarehersteller haben diese Vorgaben umgesetzt, so dass nach wie vor ca. 20 Prozent aller Hausärzte keine Möglichkeit haben, sich über ihr PVS an den MPS anzubinden. Teilweise wurden die Funktionalitäten in den PVS nicht in die schon bestehende Medikationsplanbearbeitung integriert sondern isoliert programmiert, was die Nutzerfreundlichkeit einschränkt. In den PVS existieren zudem parallel unterschiedliche Medikationsplanformate (PVS-MP, Bundes-MP, ARMIN-MP), die untereinander nicht immer interoperabel sind. Die auf technischer Seite nach wie vor bestehenden Limitationen sind ein wesentlicher Grund, weshalb sich das Modellvorhaben in Sachsen und Thüringen noch nicht flächendeckend etablieren konnte.
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Der zweite wesentliche Faktor, der das volle Potenzial dieses Modellvorhabens nicht ausschöpfen lässt, sei jedoch die Zeit gewesen. Das in ARMIN etablierte Medikationsmanagement erfordere insbesondere im Zeitpunkt der Startintervention einen deutlich erhöhten zeitlichen Aufwand, da durch die Apotheke zunächst die Gesamtmedikation des Patienten erhoben werden muss und die von der Apotheke bei der Medikationsanalyse gegebenenfalls festgestellten (potenziellen) Interaktionen zwischen bestimmten Medikamenten, bestehende Adhärenzprobleme sowie Fehler in der Anwendung beziehungsweise im Verständnis der Arzneimittel durch den Arzt einer Lösung zugeführt werden müssen. Zeit sei für Vertragsärzte heute jedoch ein rares Gut. Viele Hausärzte in Sachsen und Thüringen begründeten ihre Nichtteilnahme an dem Modellvorhaben daher mit den nicht vorhandenen Kapazitäten. Und selbst Ärzte, die das Medikationsmanagement umsetzen, sehen sich zeitlich limitiert und betreuen daher bislang nur einen Teil der hierfür geeigneten AOK-Patienten.
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