Natrium-Pentobarbital

Helling-Plahr: Spahn will das Thema Suizid-BtM aussitzen

Berlin - 18.09.2019, 12:29 Uhr

Katrin Helling-Plahr (FDP) hofft, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung bald den Anstoß gibt, für mehr Sicherheit bei der Sterbehilfe zu sorgen. (m / Foto: picture alliance / Bernd von Jutrczenka / dpa). 

Katrin Helling-Plahr (FDP) hofft, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung bald den Anstoß gibt, für mehr Sicherheit bei der Sterbehilfe zu sorgen. (m / Foto: picture alliance / Bernd von Jutrczenka / dpa). 


Nach wie vor bemühen sich Kranke beim BfArM um eine Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung. 129 Anträge gingen bei der Behörde ein, seit das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 entschieden hat, dass schwer und unheilbar Kranken eine solche Erlaubnis im Einzelfall nicht versagt werden dürfe. Doch kein einziger Antrag hatte bislang Erfolg. Daran wird sich wohl auch nichts ändern, so lange Jens Spahn Bundesgesundheitsminister ist. Der FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr fehlt dafür jegliches Verständnis.

Katrin Helling-Plahr, Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheits- und Rechtsausschuss, bohrt beim Thema Suizid-BtM für schwer und unheilbar Kranke beharrlich: Erst im vergangenen Mai hat sie für ihre Fraktion eine Kleine Anfrage zum Thema Sterbehilfe an die Bundesregierung gerichtet. Sie wollte wissen: Wie wird mit den Anträgen von Kranken in extremer Notlage, eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen, umgegangen? Auch ein Jahr zuvor rankte bereits eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion um das Thema. Und im vergangenen Herbst versuchte es Helling-Plahr mit einem Antrag, mit dem die Fraktion der Liberalen die Bundesregierung aufforderte, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Rechtssicherheit schafft.

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Jetzt hat Helling-Plahr erneut eine Kleine Anfrage gestellt, um Auskunft über den Sachstand bei der Erlaubniserteilung zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung zu bekommen. Ausgangspunkt all ihrer Anläufe ist das am 2. März 2017 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Danach hat ein schwer und unheilbar kranker Patient das Recht zu entscheiden, wie und wann er sein Leben beendet – denn dies gehöre zu seinem grundgesetzlich verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im extremen Einzelfall kann das bedeuten, dass ihm der Staat – hier verkörpert durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – nicht den Zugang zu einem tödlichen Betäubungsmittel zur schmerzlosen Selbsttötung verwehren darf. Im vergangenen Mai bekräftigte das Gericht seine Rechtsprechung und stellte dabei erneut klar, dass eine echte Notlage vorliegen muss.

Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bekanntermaßen heftige Probleme mit diesem Urteil und hat einiges unternommen, damit es nicht umgesetzt wird. Es beauftragte ein Gutachten beim früheren Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio und wies das BfArM an, das Urteil nicht umzusetzen. Ein Journalist des „Tagesspiegel“ machte Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz geltend, um tiefer in die Ministeriumsakten zu blicken. Die bislang erstrittenen Aktenvermerke zeigen klar: Schon der frühere Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sperrte sich frühzeitig gegen die Entscheidung der Leipziger Richter. Sein Nachfolger Jens Spahn setzt diese Linie fort. 

Auch in den Antworten auf die Kleinen Anfragen zum Thema erklärt das BMG in seiner Vorbemerkung beharrlich: Die „starke Lebensschutzorientierung des Grundgesetzes“ stelle „ein gewichtiges Argument für die Position dar, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates sein kann, die Tötung eines Menschen – sei es von eigener oder von fremder Hand – durch staatliche Handlungen aktiv zu unterstützen“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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