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- 18.09.2019
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Natrium-Pentobarbital
Helling-Plahr: Spahn will das Thema Suizid-BtM aussitzen
Ist Spahn die eigene Profilierung wichtiger als das Rechtsstaatsprinzip?
Sodann gibt BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss in der aktuellen Antwort Auskunft, wie die gegenwärtige Situation in Zahlen aussieht: „Seit dem 2. März 2017 wurden beim BfArM insgesamt 129 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 BtMG zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung gestellt. In keinem Fall wurde ein Antrag bewilligt, 99 Anträge wurden abgelehnt. 19 Widersprüche wurden durch Widerspruchsbescheid zurückgewiesen, ein Widerspruch wurde zurückgezogen, ein Widerspruchsverfahren ist noch anhängig.“ Auch nach Klagen hatte die FDP-Fraktion gefragt: Laut Weiss sind insgesamt sieben Klagen beim Verwaltungsgericht Köln anhängig. Die Verfahren seien für November 2019 terminiert, eine Klage sei im Februar dieses Jahres rechtskräftig abgewiesen worden.
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Wie weit darf Sterbehilfe gehen?
Die letzte Frage der Liberalen lautet: Trifft die Bundesregierung legislative Vorbereitungen für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB stattgibt? In dieser Strafrechtsnorm hatte der Gesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt und damit nicht zuletzt bei Ärzten für große Verunsicherung gesorgt. Laut Helling-Plahr wird im Oktober eine Entscheidung der Verfassungsrichter erwartet. Die BMG-Staatssekretärin antwortet wenig konkret: „Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung den sich aus Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ergebenen Handlungsbedarf prüft, sobald diese vorliegen“. Wirklich überraschend ist diese Aussage nicht. Schon vor einem Jahr erklärte Minister Spahn, dass er keine gesetzliche Klarstellung initiiert, ehe eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.
Helling-Plahr ist enttäuscht: „Leider hat meine aktuelle Anfrage das gleiche Ergebnis zu Tage gefördert wie vergangene Initiativen von mir: Das Leid der Betroffenen ist der Bundesregierung weiterhin reichlich egal“. Sie vermutet:
Scheinbar ist hier die ideologische Profilierung von Jens Spahn als konservativer Hardliner wichtiger als der Wille der Betroffenen und das Rechtsstaatsprinzip.“
Die Liberale fordert, dass das BMG das Urteil endlich respektiert. Parallel dazu brauche man die konsequente Legalisierung der nicht kommerziellen und altruistischen Sterbehilfe. Helling-Plahr setzt nun auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Hoffentlich macht es den Weg frei für eine umfassende Reform. Ohne einen Anstoß von außen ist von dieser Bundesregierung kein konstruktives Handeln im Sinne der Betroffenen zu erwarten.“
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