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Kleine Anfrage Zum Rx-Versandhandel
BMG weiß nichts über Inspektionen bei EU-Versendern
Keine Einschätzung möglich, keine vorliegenden Erkenntnisse
Weitere Antworten des BMG fallen vager aus. Zur Frage, welche Auswirkungen etwa die geplanten erweiterten Kompetenzen für PTA auf den Versand haben könnten, heißt es etwa, dass die Verantwortung, das Apothekenpersonal entsprechend seiner Qualifikation, Ausbildung und Kenntnisse ordnungsgemäß einzusetzen, bei der Apothekenleitung liege. Eine Einschätzung der Auswirkungen erweiterter Kompetenzen für PTA auf den Personaleinsatz in Versandapotheken könne die Bundesregierung daher nicht abgeben.
Die Linke hatte auch wissen wollen, welche Rückschlüsse das
BMG aus den Äußerungen des Zur-Rose-Chefs Walter Oberhänsli zieht, mit dem
E-Rezept könnten EU-Versender einen Rx-Marktanteil von 10 Prozent erlangen.
Dazu heißt es nur: „Die Bundesregierung nimmt zu Meinungsäußerungen von
Firmenvertretern keine Stellung“. Ob es eine Verschiebung von Marktanteilen
durch das E-Rezept geben wird, lasse sich „wegen der Vielzahl der hier zu
beachtenden Faktoren“ nicht abschließend einschätzen. Doch das BMG verweist
erneut auf seine Gesetzespläne, mit denen die freie Apothekenwahl der Patienten
auch nach Einführung des E-Rezeptes erhalten bleibe.
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Zur-Rose-Chef: Mit dem E-Rezept sind 10 Prozent vom Rx-Markt möglich
Nicht zuletzt hatte die Linke auch nachgehakt, was die Preisgabe der Rx-Preisbindung für die Buchpreisbindung im grenzüberschreitenden Handel bedeuten würde. Auch hier ist die Antwort knapp: „Ein Zusammenhang zur Buchpreisbindung besteht nicht. Die Bundesregierung hält das Buchpreisbindungsgesetz für vereinbar mit dem Unionsrecht“.
Die Linken-Abgeordnete Sylvia Gabelmann hätte sich auch mehr von der Antwort erhofft. Einige Aussagen sind für sie auch schlicht nicht nachvollziehbar. Die geplante schnelle Einführung des E-Rezepts etwa hält sie für grob fahrlässig, wenn es nicht einmal eine belastbare Einschätzung zu den Auswirkungen gebe. Ernüchternd ist für sie auch, dass sich offensichtlich niemand für die Überwachung der Grenzapotheken zuständig fühlt: „Die Niederländer verweisen auf Deutschland, die Länderbehörden verweisen auf den Bund, und der Bund wiederum auf die Länder bzw. Niederländer. Und so fühlt sich am Ende niemand für die Prüfung der Versandapotheken zuständig“.
Hier finden Sie die komplette Kleine Anfrage mit Antwort.
4 Kommentare
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von Thomas Beck am 25.07.2019 um 18:18 Uhr
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BMG weiß nichts......
von Stefan Meinhardt am 25.07.2019 um 16:44 Uhr
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Kleine Anfrage ... k(l)eine Antwort ... von BlamabelMittlererGüte ...
von Christian Timme am 25.07.2019 um 14:05 Uhr
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Noch Fragen?
von Reinhard Rokitta am 25.07.2019 um 13:27 Uhr
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