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Kleine Anfrage Zum Rx-Versandhandel
BMG weiß nichts über Inspektionen bei EU-Versendern
Wer prüft die niederländischen Versandapotheken?
Nachgehakt hatte die Linksfraktion zudem in Sachen Überwachung: Wer ist für die großen niederländischen Versender zuständig? Die niederländischen Behörden? Oder können bei den sogenannten Grenzapotheken auch die deutschen Behörden tätig werden? Die Niederländer sehen hierfür offenbar eine Möglichkeit. Für das BMG ist die Sache aber klar: „Die Niederlande regeln und vollziehen die Überwachung der Apotheken in ihrem Hoheitsgebiet in eigener Zuständigkeit. Deutsche Behörden können durch niederländisches Recht grundsätzlich nicht zu Überwachungsmaßnahmen in den Niederlanden verpflichtet werden“. Ob die Bundesregierung von niederländischen Inspektionen wusste? Darüber liegen ihr „keine konkreten Erkenntnisse“ vor. Aber: „Die Bundesregierung steht diesbezüglich mit den niederländischen Behörden im Kontakt“. In einem Schreiben vom 28. Februar 2019 habe eine Vertreterin der niederländischen „Inspectie Gezondheidszorg en Jeugd“ mitgeteilt, dass „grundsätzlich alle niederländischen Apotheken“ überwacht würden. „Keine detaillierten Kenntnisse“ hat das BMG übrigens auch darüber, ob überprüft wird, dass die Vorgaben der sogenannten Länderliste eingehalten werden – konkret, ob niederländische Versandapotheken tatsächlich auch eine Präsenzapotheke unterhalten, wie es diese Liste fordert.
Weiterhin wollten die Linken genauer wissen, was die Bundesregierung über die schwierigen Bemühungen weiß, festgesetzte Bußgelder gegen EU-Versandapotheken einzutreiben. Doch auch dazu liegen dem BMG „keine Erkenntnisse“ vor. Für die Zukunft sieht das Ministerium das Problem allerdings behoben – wenn sein Apotheken-Stärkungsgesetz wie geplant kommt. Denn dort sind Vertragsstrafen vorgesehen, wenn Apotheken, für die der Rahmenvertrag gilt und die Arzneimittel als Sachleistung an GKV-Versicherte abgeben, nicht die Rx-Festpreise einhalten. Um die Durchsetzung der Zahlung zu erleichtern, kann die Berechtigung zur weiteren Versorgung von GKV-Versicherten bis zur vollständigen Begleichung der Vertragsstrafe ausgesetzt werden.
Neues Rx-Boni-Verbot soll auch das GKV-System schützen
Etwas ausführlicher legt das BMG dar, warum es sein geplantes sozialrechtliches Rx-Boni-Verbot für „EU-fester“ hält als die arzneimittelrechtliche Preisbindung. Zu letzterer hatte der EuGH entschieden, dass diese nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt werden könne, da sie nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele (flächendeckende Versorgung) zu erreichen. „Die Begründung für die Notwendigkeit des neuen Rabattverbots, das auf das System der gesetzlichen Krankenversicherungen beschränkt ist, ist jedoch eine andere, zu der der EuGH naturgemäß noch nicht Stellung genommen hat“, so das BMG in seiner Antwort. So diene das neue Verbot nicht nur einer flächendeckenden Apothekenversorgung, sondern es gewährleiste vor allem die Umsetzung des Sachleistungsprinzips und des Solidaritätsprinzips im Rahmen des GKV-Systems. „Es dient damit der Intaktheit des Gesundheitswesens insgesamt“.
Zudem weist das BMG darauf hin, dass die Ausgestaltung des Rechts der GKV als wesentlicher Teil der Organisation des nationalen Gesundheitssystems grundsätzlich der Verantwortung der Mitgliedstaaten unterliegt. Dennoch verblieben europarechtliche Risiken, räumt das BMG ein. Deshalb werde die Bundesregierung den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken der EU-Kommission vorlegen und deren Stellungnahme berücksichtigen. Am Ende bleibe aber abzuwarten, wie der EuGH entscheiden werde.
4 Kommentare
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von Thomas Beck am 25.07.2019 um 18:18 Uhr
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BMG weiß nichts......
von Stefan Meinhardt am 25.07.2019 um 16:44 Uhr
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Kleine Anfrage ... k(l)eine Antwort ... von BlamabelMittlererGüte ...
von Christian Timme am 25.07.2019 um 14:05 Uhr
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von Reinhard Rokitta am 25.07.2019 um 13:27 Uhr
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