CBD-Loges

Dr. Loges bringt ein Cannabis-Öl in die Apotheken

Stuttgart - 23.07.2019, 17:49 Uhr

Auch die Firma Dr. Loges hat nun ein Cannabis-Öl auf den Markt gebracht – CBD-Loges, ein Nahrungsergänzungsmittel. (m / Foto: Dr. Loges)

Auch die Firma Dr. Loges hat nun ein Cannabis-Öl auf den Markt gebracht – CBD-Loges, ein Nahrungsergänzungsmittel. (m / Foto: Dr. Loges)


Die Liste der CBD-Öle wird immer länger. Seit Kurzem ist auch die Firma Dr. Loges mit einem im Markt: CBD-Loges. Es soll exklusiv in Apotheken vertrieben werden und hat den Status eines Nahrungsergänzungsmittels. Das bringt mit sich, dass keine „Health Claims“ angegeben werden dürfen, denn für CBD gibt es keine zulässigen. 

Der Markt mit Cannabis-Produkten boomt, insbesondere um das nicht psychoaktive Cannabinoid CBD entwickelt sich ein wahrer Hype. Aufgrund des niedrigen THC-Gehalts fallen die Produkte in der Regel nicht unter das Betäubungsmittelgesetz – der Grenzwert liegt bei 0,2 Prozent. Auch die Firma Dr. Loges hat nun ein Präparat auf den Markt gebracht – CBD-Loges®, ein Nahrungsergänzungsmittel. Dafür würden ausschließlich THC-arme Züchtungen aus einem Schweizer Anbauprojekt eingesetzt, heißt es in einer Mitteilung der Firma. Mit 5,35 Prozent Cannabidiol enthalte CBD-Loges® das technologische Maximum an CBD, das aus dem natürlichen Spektrum der Pflanze gewonnen werden kann. Der THC-Gehalt liege garantiert unterhalb von 0,2 Prozent, sodass weder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werde, noch eine berauschende Wirkung befürchtet werden müsse, erklärt die Firma. Die Basis bilde Sesamöl. 

CBD-Loges® Cannabis-Öl ist als Tropfen in einer Packungsgröße von 10 ml erhältlich. Die Einnahme-Empfehlung lautet einmal täglich 1 Tropfen (entspricht der Maximaldosis von 1,5 mg CBD und 0,05 mg THC). Spezifische Anwendungsgebiete sind auf der Produktseite nicht angegeben. 

Eigentlich ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ...

Kompliziert scheint derzeit die rechtliche Lage bezüglich der Einstufung von CBD-Produkten. Im Unterschied zu THC ist Cannabidiol kein Betäubungsmittel. In Deutschland unterliegt es aber seit Oktober 2016 der Verschreibungspflicht, und zwar ohne jede Eingrenzung von Dosis oder Verabreichungsweg. Vielfältige Wirkungen werden CBD zugeschrieben. CBD soll gegen Angstzustände, Zyklusstörungen, Allergien und Muskelverspannungen wirken und dabei hervorragend verträglich sein. Doch selbst nach der Unterstellung von Cannabidiol als Arzneimittel unter die Rezeptpflicht kann es weiter auch als Nahrungsergänzungsmittel oder als Kosmetikum verkauft werden, sofern der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) unter 0,2 Prozent liegt und die Zweckbestimmung es nicht zu einem Arzneimittel macht. Zudem dürfen NEM mit CBD keinen „Health Claim" haben, also eine von der EU-Kommission genehmigte, gesundheitsbezogene Werbeaussage für ein funktionales Lebensmittel tragen. Denn einen zugelassenen Health Claim gibt es für die CBD-haltigen Nahrungsergänzungen nicht. Eine Klarstellung auf europäischer Ebene steht noch aus. 

Rechtlicher Status von CBD-Loges: Gutachter versus BVL

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit verweist auf seiner Webseite darauf, dass die Einstufung von Erzeugnissen und die Bewertung der Verkehrsfähigkeit Aufgabe der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden sei. Die Auffassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hierzu könne daher nur vorbehaltlich einer abweichenden Ansicht der jeweils zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern gelten. Und wie ist diese Ansicht? Dazu heißt es: Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach CBD in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.

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Gutachten eines vereidigten Sachverständigen

Und wie ist das bei CBD-Loges®? Hier gibt es offensichtlich eine Ansicht, die von der des BVL abweicht. So erklärt die Firma auf Nachfrage von DAZ.online, dass ein aktuelles Gutachten eines vereidigten Sachverständigen vorliege, der die Verkehrsfähigkeit von CBD Loges® (und zwar nur für dieses Produkt) bescheinige. Und zwar aus folgenden Gründen: Es seien 5,35 Prozent CBD enthalten, und zwar als natürliches Spektrum aus der Pflanze. Weiter betont die Firma, dass es sich nicht um ein Novel Food handle. Mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent sei es aber auch kein BTM, sondern Nahrungsergänzungsmittel, heißt es. Einen Health Claim findet man übrigens tatsächlich nicht.
 

Eine Antwort der zuständigen Überwachungsbehörde steht noch aus.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

CBD Öl

von Rabitzsch am 04.09.2019 um 12:11 Uhr

Seit 50 Jahren leide ich unter Heuschnupfen durch Gräserpollen.
Ab September 2018 nehme ich morgens u abends 4 Tropfen des 5%igen CBD Öls.
Bitte vermerken Sie diesen Erfolg!
Der erste Sommer ohne diese quälende Allergie.

Freundliche Grüße

Ihre Regina

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