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CBD-Loges
Dr. Loges bringt ein Cannabis-Öl in die Apotheken
Rechtlicher Status von CBD-Loges: Gutachter versus BVL
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit verweist auf seiner Webseite darauf, dass die Einstufung von Erzeugnissen und die Bewertung der Verkehrsfähigkeit Aufgabe der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden sei. Die Auffassung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hierzu könne daher nur vorbehaltlich einer abweichenden Ansicht der jeweils zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern gelten. Und wie ist diese Ansicht? Dazu heißt es: Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach CBD in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.
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Gutachten eines vereidigten Sachverständigen
Und wie ist das bei CBD-Loges®? Hier gibt es offensichtlich eine Ansicht, die von der des BVL abweicht. So erklärt die Firma auf Nachfrage von DAZ.online, dass ein aktuelles Gutachten eines vereidigten Sachverständigen vorliege, der die Verkehrsfähigkeit von CBD Loges® (und zwar nur für dieses Produkt) bescheinige. Und zwar aus folgenden Gründen: Es seien 5,35 Prozent CBD enthalten, und zwar als natürliches Spektrum aus der Pflanze. Weiter betont die Firma, dass es sich nicht um ein Novel Food handle. Mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent sei es aber auch kein BTM, sondern Nahrungsergänzungsmittel, heißt es. Einen Health Claim findet man übrigens tatsächlich nicht.
Eine Antwort der zuständigen Überwachungsbehörde steht noch aus.
1 Kommentar
CBD Öl
von Rabitzsch am 04.09.2019 um 12:11 Uhr
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