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Drohender Vermittlungsausschuss
Importförderung (GSAV): Union und SPD wollen Bundesländer überzeugen
Am kommenden Freitag könnte der Bundesrat eine für die Arzneimittelpolitik wichtige Entscheidung treffen: Es geht um die Einberufung des Vermittlungsausschusses wegen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Die Länder hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass die Importförderklausel nicht komplett gestrichen wird. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach stellte nun aber klar: Die Große Koalition spricht bereits mit den Ländern, um sie von einem Beschluss ohne Vermittlungsausschuss zu überzeugen.
Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) könnte im Vermittlungsausschuss landen. Zur Erinnerung: Das Vorhaben, mit dem der Gesetzgeber in erster Linie auf die Arzneimittelskandale aus dem vergangenen Sommer reagieren will, war nach seinem Beschluss am 7. Juni im Gesundheitsausschuss des Bundesrates gelandet. Dieser sprach sich nach Anträgen aus Brandenburg und Thüringen mehrheitlich dafür aus, das Gesetz nicht ungehindert durchzuwinken. Ein Grund: die im GSAV gefundene Kompromiss-Regelung zur Importförderklausel. Die beiden ostdeutschen Bundesländer fordern die komplette Streichung der Importförderung.
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Das GSAV enthält im Gegensatz dazu aber eine Neuregelung der Importförderung. Einen Ausschluss der Importpflicht soll es künftig nur für Biopharmazeutika und parentale Zytostatika geben. Ansonsten soll die Regelung gelten, die kürzlich von Apothekern und Kassen im neuen Rahmenvertrag verankert worden war: Demnach ist die Importpflicht künftig abhängig von den Preisen. Die Bundesländer sehen dieses Thema bekanntlich anders: Insbesondere die Brandenburger Landesregierung hatte nach dem sogenannten Lunapharm-Skandal mehrfach eine Streichung der Förderklausel beantragt – mit Erfolg, denn in der Länderkammer liegen inzwischen mehrere Beschlüsse dazu vor.
Damit das gesamte GSAV aber blockiert wird, müsste das
Plenum des Bundesrates der Empfehlung des Gesundheitsausschusses am kommenden
Freitag aber folgen. Denn: Der Ausschuss prüft die Gesetze inhaltlich und kann
dem Plenum, in dem die Vertreter der einzelnen Landesregierungen
zusammenkommen, lediglich eine Beschlussempfehlung vorlegen. Gesprächsbedarf meldete der Gesundheitsausschuss allerdings nicht nur wegen der Importregelungen an. Vielmehr gab es auch Kritik an den verschärften Apotheken-Kontrollen.
Lauterbach will auf Vermittlungsausschuss verzichten
Dass das Plenum dieser Empfehlung folgt, ist aber fraglich. Denn der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat am heutigen Dienstag bei einer Pressekonferenz angedeutet, dass die Große Koalition bereits mit den Ländervertretern spreche – um einen Vermittlungsausschuss zu vermeiden. „Wir befinden uns schon in Gesprächen mit den Bundesländern. Wir hoffen auf eine Verabschiedung des Gesetzes ohne die Einberufung eines Vermittlungsausschusses, das wird kurzfristig hoffentlich klappen“, so Lauterbach.
Dem SPD-Politiker scheint also das Inkrafttreten des gesamten Gesetzes wichtiger zu sein, als die Streichung der Importpflicht. Denn: Lauterbach selbst hatte noch vor einigen Wochen heftig gegen die Förderklausel geschossen und eine Streichung gefordert. „Arzneimittelreimporte sind weder ökonomisch noch medizinisch notwendig und bringen ein Sicherheitsproblem“, so der Mediziner. Es gebe überhaupt keinen Grund, an der Förderung weiter festzuhalten, hatte der Mediziner gesagt.
Das Gesetz enthält allerdings auch für Apotheker mehrere wichtige Neuregelungen. So geht es beispielsweise um eine Neuregelung der Apotheken-Kontrollen, neue Fristen zur Einführung des E-Rezeptes sowie neuen Vorgaben zur Hämophilie-Versorgung. Eine Zusammenfassung des Gesetzes für Apotheker lesen Sie hier.
1 Kommentar
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von Anita Peter am 25.06.2019 um 17:10 Uhr
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