GSAV

Importförderklausel für Biopharmazeutika soll fallen

Berlin - 28.05.2019, 16:45 Uhr

 Biopharmazeutika sollen von der Importförderung ausgenommen werden sollen. (b / Foto: VAD)

 Biopharmazeutika sollen von der Importförderung ausgenommen werden sollen. (b / Foto: VAD)


In der Großen Koalition gibt es offenbar einen Konsens in Sachen Importförderung. DAZ.online liegt ein Änderungsantrag zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vor, aus dem hervorgeht, dass die Importförderklausel für Biopharmazeutika sowie für parenteral anzuwendende Zytostatika gestrichen werden soll. Diesen Vorschlag hatte zuvor die Union ins Spiel gebracht, die SPD verlangte jedoch eine komplette Streichung der Klausel.*

Das GSAV soll in der ersten Juniwoche vom Bundestag beschlossen werden. Darin enthalten sind mehrere Regelungen, die für Apotheker relevant sind. Unter anderem geht es um neue Informationspflichten bei Rückrufen, neue Fristen zur Einführung des E-Rezeptes und die Zulässigkeit von Fernverordnungen. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält auch eine Neuregelung zur Importförderklausel in Paragraf 129 des SGB V. Demnach soll die Pflicht, Importe abgeben zu müssen, künftig preisabhängiger werden.

DAZ.online liegt aber nun weiterer Änderungsantrag zur Importförderung vor, demzufolge Biopharmazeutika komplett von der Importförderung ausgeschlossen werden sollen. Zur Erinnerung: DAZ.online hatte zuletzt exklusiv berichtet, dass die Union einen solchen Vorschlag ins Spiel gebracht hatte. Nur wenige Tage später reagierte jedoch Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, und erklärte, dass die SPD die Importpflicht komplett streichen wolle. Nun liegt erstmals ein schriftlicher Änderungsantrag vor, in dem sich offenbar die Union durchgesetzt hat.

Zur Begründung heißt es in dem Antrag:


Von der Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel ausgenommen werden biotechnologisch hergestellte Arzneimittel sowie zusätzlich antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung wegen ihrer besonderen Anforderungen insbesondere an die Lagerung und den Transport. Die Qualität und Wirksamkeit dieser Arzneimittel wird aufgrund höherer Transportrisiken bei langen Lieferwegen als gefährdet angesehen.“

Änderungsantrag zum GSAV


In dem Änderungsantrag gibt es noch eine weitere geplante Neuregelung: Der GKV-Spitzenverband soll bis Ende 2021 ein Gutachten zur Importförderung erstellen. Konkret soll die Abgabeverpflichtung preisgünstiger importierter Arzneimittel evaluiert und beurteilt werden, heißt es in der Antragsbegründung.

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*Hinweis der Redaktion: Neuen Informationen vom 29. Mai 2019 zufolge liegt der entsprechende Änderungsantrag zwar vor, er ist innerhalb der Großen Koalition aber noch nicht final konsentiert.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Stopp für Import Förderung?

von Heiko Barz am 29.05.2019 um 11:39 Uhr

Ein „Nebenkriegsschauplatz“ da machen sich doch Leute Gedanken über Qualität, Wirksamkeit und Vertriebswege Sorgen auch wegen eines Temperaturmanagements. LOL! Das trifft aber auf viele andere im Versandhandel verschickten AM auch zu. Da reichen Partikularinteressen nicht aus. Für alle in dieser Versorgungskette sind die jetzt schon Abgehängten eigentlich die Verlierer: die Patienten! Aber wen interessieren die Beitragszahler? Am Wenigsten die Kraken-Kassen!
Eine Schamblase sollte sich über all diejenigen wölben, die angeblich soviel Wert auf unsere Gesundheitsversorgung legen.

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Stückwerk

von Markus Kerckhoff am 29.05.2019 um 9:23 Uhr

Ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn der eigentliche Konflikt Wirtschaftlichkeitsgebot versus Berufsfreiheit des Apothekers und das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Patienten nicht gelöst wird.

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