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In der Großen Koalition gibt es offenbar einen Konsens in Sachen Importförderung. DAZ.online liegt ein Änderungsantrag zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vor, aus dem hervorgeht, dass die Importförderklausel für Biopharmazeutika sowie für parenteral anzuwendende Zytostatika gestrichen werden soll. Diesen Vorschlag hatte zuvor die Union ins Spiel gebracht, die SPD verlangte jedoch eine komplette Streichung der Klausel.*
Das GSAV soll in der ersten Juniwoche vom Bundestag beschlossen werden. Darin enthalten sind mehrere Regelungen, die für Apotheker relevant sind. Unter anderem geht es um neue Informationspflichten bei Rückrufen, neue Fristen zur Einführung des E-Rezeptes und die Zulässigkeit von Fernverordnungen. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf enthält auch eine Neuregelung zur Importförderklausel in Paragraf 129 des SGB V. Demnach soll die Pflicht, Importe abgeben zu müssen, künftig preisabhängiger werden.
DAZ.online liegt aber nun weiterer Änderungsantrag zur
Importförderung vor, demzufolge Biopharmazeutika komplett von der
Importförderung ausgeschlossen werden sollen. Zur Erinnerung: DAZ.online hatte
zuletzt exklusiv berichtet, dass die Union einen solchen Vorschlag ins Spiel
gebracht hatte. Nur wenige Tage später reagierte jedoch Sabine Dittmar,
gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, und erklärte, dass die
SPD die Importpflicht komplett streichen wolle. Nun liegt erstmals ein schriftlicher Änderungsantrag vor, in dem sich offenbar die Union durchgesetzt hat.
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Zur Begründung heißt es in dem Antrag:
Von der Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel ausgenommen werden biotechnologisch hergestellte Arzneimittel sowie zusätzlich antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung wegen ihrer besonderen Anforderungen insbesondere an die Lagerung und den Transport. Die Qualität und Wirksamkeit dieser Arzneimittel wird aufgrund höherer Transportrisiken bei langen Lieferwegen als gefährdet angesehen.“
In dem Änderungsantrag gibt es noch eine weitere geplante Neuregelung: Der GKV-Spitzenverband soll bis Ende 2021 ein Gutachten zur Importförderung erstellen. Konkret soll die Abgabeverpflichtung preisgünstiger importierter Arzneimittel evaluiert und beurteilt werden, heißt es in der Antragsbegründung.
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*Hinweis der Redaktion: Neuen Informationen vom 29. Mai 2019 zufolge liegt der entsprechende Änderungsantrag zwar vor, er ist innerhalb der Großen Koalition aber noch nicht final konsentiert.
2 Kommentare
Stopp für Import Förderung?
von Heiko Barz am 29.05.2019 um 11:39 Uhr
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Stückwerk
von Markus Kerckhoff am 29.05.2019 um 9:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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