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Sabine Dittmar
SPD will die Importförderklausel komplett streichen
Die Importförderklausel in Paragraf 129 des SGB V sorgt weiterhin für Diskussionen. Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) könnte in dieser Legislaturperiode die letzte Möglichkeit sein, an der kritisierten Regelung etwas zu ändern. Aus der Union kam der Vorschlag, die Biopharmazeutika zu beschränken und die Krankenkassen ein Gutachten über eine mögliche Streichung der Klausel erarbeiten zu lassen. Der SPD reicht das nicht: Die Importförderung muss komplett weg, heißt es dort.
Anfang Juni soll das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) im Bundestag beschlossen werden. Immer noch wird aber darüber spekuliert, ob noch in letzter Minute ein Änderungsantrag zur Importförderklausel einfließen könnte. Zur Erinnerung: Der Bundesrat, Gesundheitspolitiker aus dem Bundestag, Ärzte, Apotheker, Experten und teils auch Krankenkassen fordern die Streichung der Klausel – insbesondere nach dem Lunapharm-Skandal aus dem vergangenen Sommer, bei dem mutmaßlich gestohlene Arzneimittel nach Deutschland importiert wurden.
Doch offenbar gibt es weiterhin politische Kräfte, die sich für den Erhalt der Importförderung einsetzen. Immer wieder wird darüber spekuliert, welche Rolle hierbei etwa Wirtschaftsminister Peter Altmaier und die CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer spielen. Beide kommen aus dem Saarland, genau wie der größte Reimporteur Kohlpharma.
DAZ.online berichtete am vergangenen Dienstag über einen Änderungsantrag, der derzeit innerhalb der Großen Koalition diskutiert wird: Demnach soll die Importförderung nicht komplett gestrichen werden. Allerdings sollen Importe von Biopharmazeutika von der Pflicht ausgenommen werden. Das würde durchaus Sinn machen, schließlich sind dies ganz besonders sensible, hochpreisige Medikamente, die häufig bei Fälschungsfällen involviert waren. Zusätzlich dazu soll es im Änderungsantrag zum GSAV heißen, dass der GKV-Spitzenverband mit einem Gutachten zur Streichung der Importförderklausel beauftragt wird, das in drei Jahren vorliegen soll.
1 Kommentar
Spargel
von Karl Friedrich Müller am 23.05.2019 um 17:41 Uhr
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