GSAV

Fällt die Importquote für Biopharmazeutika?

Berlin - 22.05.2019, 07:00 Uhr

Der Paragraf 129 im SGB V bewegt weiterhin die politischen Gemüter. Nun könnte aber eine Lösung gefunden worden sein. (Foto: imago images / IPON)

Der Paragraf 129 im SGB V bewegt weiterhin die politischen Gemüter. Nun könnte aber eine Lösung gefunden worden sein. (Foto: imago images / IPON)


Anfang Juni soll das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) im Bundestag beschlossen werden. Das Gesetz steht also in seinen letzten Zügen. Immer noch wird aber darüber spekuliert, ob noch in letzter Minute ein Änderungsantrag zur Importquote einfließen könnte. Nach Informationen von DAZ.online könnten sich Union und SPD darauf einigen, die Förderklausel für Biopharmazeutika zu kippen und für die übrigen Arzneimittel eine Dreijahresfrist zu schaffen, innerhalb derer die Sinnhaftigkeit der Importquote untersucht werden soll.

Die Diskussion rund um die Importförderklausel nimmt fast schon groteske Züge an. Insbesondere nach dem Lunapharm-Skandal im vergangenen Sommer, bei dem mutmaßlich gestohlene Arzneimittel aus anderen Ländern nach Deutschland importiert wurden, steht die Klausel unter Druck: Immer mehr Politiker, Gesundheitsexperten und fast der gesamte Bundesrat wollen die Importförderung abschaffen und sie aus dem SGB V restlos streichen.

Die Politik tut sich aber schwer damit. Während des Gesetzgebungsverfahrens zum GSAV gab es vor einigen Monaten sogar schon einmal kurzzeitig einen Gesetzentwurf, bei dem die Streichung der Import-Regelung vorgesehen war. Nur wenige Stunden später machte dann aber ein Entwurf die Runde, der dann auch vom Kabinett beschlossen wurde. Die darin enthaltene Formulierung steht bis jetzt im Entwurf: Die Importförderung soll es weiterhin geben, sie soll aber preisabhängiger werden. Eine fast deckungsgleiche Regelung hatten der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband übrigens als Kompromiss in den neuen Rahmenvertrag geschrieben, der in diesem Sommer in Kraft tritt.

Das heißt: Die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition stehen unter zeitlichem Druck. Finden Sie mit dem GSAV keine Einigung, tritt auch der neue Rahmenvertrag in Kraft. Die Importförderung würde dann weiterhin bestehen, für die Apotheker dürfte sich aufgrund der neuen Preisregulierungen sogar noch mehr Arbeit ergeben. Bislang liegt ein Änderungsantrag zum GSAV allerdings nicht vor.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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