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Vermittlungsausschuss
Spahns Arzneimittelreform droht eine Extrarunde - wegen der Importförderung
Das Gesetz für mehr
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) könnte im Vermittlungsausschuss landen. Nach Anträgen aus Brandenburg und Thüringen hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates am heutigen Mittwoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, das Gesetz nicht ungehindert durchzuwinken. Ein Grund: die im GSAV gefundene Kompromiss-Regelung zur Importförderklausel. Die beiden ostdeutschen Bundesländer fordern die komplette Streichung der Importförderung.
Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das „Gesetz
für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) beschlossen hat,
steht nun ein erneuter Durchgang im Bundesrat an. In einer ersten Stellungnahme
hatten die Länder bereits einige Nachbesserungswünsche geäußert. Der Bundestag hat
sie allerdings nicht alle aufgegriffen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist,
liegt es nun in der Hand der Länder, ob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
sein Ziel erreicht, das GSAV schon im Juli in Kraft treten zu lassen. Das ist
nur dann möglich, wenn der Bundesrat bei seiner nächsten Plenumssitzung am 28.
Juni – der letzten vor der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause – grünes Licht
gibt. Verzögern würde sich das Vorhaben hingegen, wenn der
Vermittlungsausschuss angerufen wird. Erst am 20. September wäre die nächste Sitzung des Bundesratsplenums.
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Und tatsächlich regt sich Widerstand in den Ländern. So haben Brandenburg und Thüringen dem Gesundheitsausschuss des Bundesrats für seine heutige Sitzung einen Antrag vorgelegt, mit dem dieser dem Bundesratsplenum empfehlen soll, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Und zwar, weil aus ihrer Sicht das Gesetz trotz sinnvoller Ansätze der „grundlegenden Überarbeitung“ bedarf. Die Gesundheitsministerien beider Länder sind von einer Linken-Ministerin geführt.
Und die beiden ostdeutschen Bundesländer hatten Erfolg mit ihrer Initiative: Nach Informationen von DAZ.online haben sich die Ländervertreter im Gesundheitsausschuss mehrheitlich für einen Vermittlungsausschuss ausgesprochen. Der Beschluss des Gesundheitsausschusses ist lediglich eine Empfehlung für das Plenum. Die Entscheidung der Vertreterinnen und Vertreter im Bundesratsplenum ist noch nicht vorherzusagen, weil hier andere Stimmenverhältnisse herrschen.
Kommt es zur Bildung eines Vermittlungsausschusses wegen des GSAV, müssten sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag jeweils 16 Mitglieder entsenden, die in dem Ausschuss die Problembereiche im GSAV besprechen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Das Ergebnis des Ausschusses ist wiederum eine Empfehlung, die sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat beschließen müsste.
1 Kommentar
Streichung Importquote und alles andere bleibt wie es ist
von Andreas Grünebaum am 12.06.2019 um 19:11 Uhr
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