Nach Forderung der Bundesländer

Bundesregierung will Abschaffung der Importförderklausel prüfen

Berlin - 27.03.2019, 16:20 Uhr

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, dass man die Abschaffung der Importförderklausel prüfen wolle. (m / Foto: imago)

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, dass man die Abschaffung der Importförderklausel prüfen wolle. (m / Foto: imago)


Der Druck der Bundesländer in Sachen Abschaffung der Importförderklausel scheint sich gelohnt zu haben. Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung nach Informationen von DAZ.online beschlossen, zu prüfen, ob die entsprechende Regelung aus dem SGB V gestrichen werden kann. Die Bundesländer hatten sich zuvor im Rahmen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zum wiederholten Male für die Streichung der Förderklausel ausgesprochen.

Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist das erste große Arzneimittelgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Mit dem Vorhaben will der Minister in erster Linie auf die Arzneimittel-Skandale aus dem vergangenen Sommer reagieren, bei denen es unter anderem um die Kontamination von Valsartan und den mutmaßlich illegalen Import von Arzneimitteln durch den Brandenburger Händler Lunapharm ging.

Immer wieder war im bisherigen Gesetzgebungsverfahren auch von der Streichung der Importförderklausel die Rede. Die Bundesländer fordern diese schon länger: Brandenburg hatte im vergangenen Jahr einen Antrag im Bundesrat eingebracht, der im Dezember beschlossen wurde. Schließlich nutzten die Länder die erste Besprechung des GSAV im Bundesrat, um sich Mitte März erneut für die Streichung der Regelung nach § 129 Abs. 1 Nr. 2 SGB V auszusprechen, die dazu führt, dass Kassen und Apotheker im Rahmenvertrag eine Importquote vereinbart haben.

Der nun von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf enthält die Förderklausel allerdings weiterhin – wenn auch in abgeänderter Form. Doch in dieser Sache scheint das letzte Wort längst noch nicht gesprochen zu sein. Denn nach Informationen von DAZ.online hat sich das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch mit der Stellungnahme des Bundesrates beschäftigt und beschlossen, dass man die Abschaffung des entsprechenden Satzes im SGB V zumindest prüfen wolle. Eine schriftliche Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Wünschen des Bundesrates liegt allerdings noch nicht vor.

BMG wollte die Quote kurzzeitig streichen

Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundesregierung darüber nachdenkt, die Förderklausel zu streichen. Denn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schien die Förderklausel zwischenzeitlich abschaffen zu wollen: Für wenige Stunden kursierte ein Referentenentwurf zum GSAV, in dem die Abschaffung vorgesehen war. Nur wenig später schickte das BMG aber einen weiteren Entwurf raus, der dann auch beschlossen wurde. In dieser Gesetzesversion ist nur eine Änderung der Importquote vorgesehen. Konkret soll die Abgabepflicht in der Apotheke künftig mehr vom Preis des Importarzneimittels abhängen. Auch der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband hatten eine fast wortgleiche Regelung in den Rahmenvertrag aufgenommen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Importquote

von Gunter Kowalski am 06.04.2019 um 13:54 Uhr

Die Lügerei geht immer weiter: Der Fall mit dem kriminellen Apotheker hat nichts mit dem Reimport zu tun. Der Lunapharm-Skandal war komplett gelogen und beruhte nur auf dem Lügenmärchen der Kontrasteredaktion, Valsartan hat ebenfalls mit dem Reimport oder Parallelimport nichts zu tun. Ich frage mich, wer diese Fälle so aufbereitet, dass sie als Argument gegen den Reimport missbraucht werden. Der Reimport ist die einzige wirkliche Kostendämpfungswaffe gegen die Wucherpreise der Industrie. Die Rabatte sind nur Augenwischerei. Die Aussage, die Rabatte würden zigmal mehr Einsparungen bringen, ist schlicht falsch. Niemand wüßte, wo die Preise wären, wenn es die Dämpfung durch die Reimportmöglichkeit nicht gäbe.

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