Vermittlungsausschuss

Spahns Arzneimittelreform droht eine Extrarunde - wegen der Importförderung

Berlin - 12.06.2019, 17:20 Uhr

Am 28. Juni steht das GSAV auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Der Gesundheitsausschuss spricht sich allerdings dafür aus, den Vermittlungsausschuss wegen des Gesetzes einzuberufen. (c / Foto: Bundesrat)

Am 28. Juni steht das GSAV auf der Tagesordnung des Bundesratsplenums. Der Gesundheitsausschuss spricht sich allerdings dafür aus, den Vermittlungsausschuss wegen des Gesetzes einzuberufen. (c / Foto: Bundesrat)


Karawanskij will die komplette Streichung der Importförderklausel

Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) erinnert in einer Mitteilung, die ihr Ministerium vor der Entscheidung im Gesundheitsausschuss verschickte, insbesondere daran, dass der Bundesrat die Streichung von § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V – also der kompletten Importförderklausel – gefordert hat. Sie findet: Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung trägt diesen Bedenken nur unzureichend Rechnung. Sie ersetze lediglich die bisherige Preisabstandsgrenze für Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln durch eine differenziertere Preisabstandsregelung.

Ausgenommen davon sind künftig allein biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika, wegen besonderer Anforderungen an Transport und Lagerung. Diese Beschränkung lediglich auf biotechnologisch hergestellte und antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung aus der Importförderung stellt aus Karawanskijs Sicht „allenfalls eine Teillösung“ dar. Die in der Vergangenheit aufgetretenen Fälschungsfälle beschränkten sich gerade nicht auf die beiden Arzneimittelgruppen. Karawanskij bleibt daher überzeugt: „Die Einführung von Ausnahmen von der Importförderklausel unter Fokussierung auf bestimmte Arzneimittelgruppen ist nicht zielführend. Die Sicherheit der in Deutschland in den Verkehr gebrachten Arzneimittel kann nur durch eine vollständige Streichung der Importförderklausel wirksam gesteigert werden.“

Bundesgesundheitsminister Spahn hatte die Kompromisslösung dagegen vergangene Woche verteidigt: Es gehe darum, eine Balance zwischen Einsparmöglichkeiten und potenziellen Risiken zu finden. Zudem verwies er darauf, dass die nun beabsichtigte Regelung vorsieht, dass die Wirkung der Importklausel bis Ende 2021 noch einmal genau evaluiert wird – und der Bundestag nach einem Bericht des Ministeriums entscheiden wird, ob die Regelung weiterhin erforderlich ist.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Streichung Importquote und alles andere bleibt wie es ist

von Andreas Grünebaum am 12.06.2019 um 19:11 Uhr

Wenn dann doch noch vor Ende der "SoGroKro" (sogenannte GroßeKoaltion) ein Gesetzt daraus wird, steht womöglich höchstens noch die Importquote vor dem Aus. Meine Vermutung: bezüglich der Bedenken der Apothekerschaft in Hinblick auf die "Gleichpreisigkeit" ist da im Vermittlungsausschuss keine Luft mehr für Verhandlungen, aber ich lasse mich liebend gerne eines Besseren belehren.

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