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Kommentar
Der Einstieg in die Zwei-Klassen-Medizin in der Arzneimittelversorgung
Die neue Einleitung der Kabinettsvorlage zum Apotheken-Stärkungsgesetz liest sich toll. Endlich hat es das Bundesgesundheitsministerium geschafft, gute, sachliche Argumente für den Erhalt der Gleichpreisigkeit zu formulieren. Allerdings stellt das Ministerium mit diesen Worten auch klar: Die Rx-Preisbindung ist fortan ein rein sozialrechtliches Thema. Für PKV-Versicherte und selbstzahlende GKV-Versicherte (!) entsteht eine riesige Regelungslücke, die die Arzneimittelversorgung unsozial und unfair macht, meint DAZ.online-Chefredakteur Benjamin Rohrer.
Im Vergleich zum Referentenentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz liest sich die neue Einleitung der Kabinettsvorlage aus Apothekersicht wirklich gut: Der Preis von Arzneimitteln dürfe bei der Versorgung im Wege der Sachleistung gegenüber GKV-Versicherten keine Lenkungsfunktion entfalten – und „aus Gründen des Gesundheitsschutzes“ solle er dies auch gar nicht, argumentiert das BMG. Zudem müssten Patienten vor „Kostenvergleichen“ geschützt werden und Leistungserbringer dürften nicht in einen Rabatt-Wettbewerb um die Patienten eintreten, heißt es dort.
Immer wieder nimmt das Ministerium in der Einleitung Bezug auf das Sachleistungsprinzip, das bekanntermaßen nur für die GKV gilt. Damit zementiert es eigentlich eine Befürchtung, die die Apotheker schon länger hatten während des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens: An die Privatversicherten wird beim Rx-Boni-Verbot nicht mehr gedacht. Während das Boni-Verbot in den ersten Entwürfen schlichtweg schlecht (juristisch) begründet war, stellt diese neue Entwurfsversion klar: Wir können die Gleichpreisigkeit nur für den GKV-Bereich retten.
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Doch mit dem Bezug auf das Sachleistungsprinzip vergisst das Ministerium noch eine ganz andere Gruppe: die Selbstzahler im GKV-Bereich. Ja, auch bei den Krankenkassen gibt es seit 2007 das Prinzip der Kostenerstattung. Unter anderem in Paragraph 13 des SGB V ist dieses explizit als Wahlleistung festgehalten. Wie viele GKV-Versicherte diese Option nutzen, ist unbekannt. Sie sind aber klar in der Unterzahl. Trotzdem: Auch für sie wird in Zukunft gelten, dass sich die EU-Versender bei eventuellen Rezept-Belieferungen nicht mehr an die Rx-Preisbindung halten müssen.
6 Kommentare
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von Krankgemacht am 24.06.2019 um 11:59 Uhr
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