Kabinettsentwurf zur Apothekenreform

BMG justiert GKV-Gleichpreisigkeit, PKV-Bereich weiter außen vor

Berlin - 20.06.2019, 13:45 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (li.) hat eine erste Kabinettsvorlage für das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz ins Spiel gebracht. Demzufolge sollen zwei ehemals geplante Honorar-Erhöhungen nun doch nicht kommen. (b/Foto DAT 2018, Schelbert)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (li.) hat eine erste Kabinettsvorlage für das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz ins Spiel gebracht. Demzufolge sollen zwei ehemals geplante Honorar-Erhöhungen nun doch nicht kommen. (b/Foto DAT 2018, Schelbert)


Das Bundesgesundheitsministerium hat die Sorgen der Apotheker hinsichtlich des Apotheken-Stärkungsgesetzes nur teilweise erhört. In einer ersten Version des Kabinettsentwurfes zu der Reform, der DAZ.online vorliegt, gibt es zwar eine klarere Regelung zum einheitlichen Apothekenabgabepreis im SGB V. Der umstrittene Satz im AMG zur Rx-Preisbindung für EU-Versender soll aber weiterhin gestrichen werden. Und auch für Privatversicherte wird es wohl kein Rx-Boni-Verbot geben.*

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kommt den Apothekern in Sachen Gleichpreisigkeit einen Schritt entgegen. DAZ.online liegt ein erster Entwurf der Kabinettsvorlage des Apotheken-Stärkungsgesetzes vor (Stand: 13. Juni 2019). Nach wie vor setzt das Ministerium darauf, die Rx-Preisbindung im Sozialgesetzbuch V zu regeln. Denn um die Entscheidung des EuGH zur Rx-Preisbindung umzusetzen, hält es daran fest, die Preisbindung für EU-Versender in § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittel (AMG) zu streichen. „Um sicherzustellen, dass die Arzneimittelversorgung von gesetzlich Versicherten im Wege der Sachleistung als ein grundlegendes und systemrelevantes Strukturprinzip des GKV-Systems auch zukünftig erhalten bleibt und notwendige Steuerungsinstrumente, die daran anknüpfen, weiterhin funktionieren, erfolgen hierfür notwendige Änderungen im SGB V“, heißt es sodann im Gesetzentwurf.

Rahmenvertrag soll Voraussetzung für Belieferung werden

In § 129 SGB V soll nun nicht mehr bloß darauf verwiesen werden, dass die Apotheken nach dem Rahmenvertrag verpflichtet sind, die nach der Arzneimittelpreisverordnung geltenden Preise einzuhalten. Diese Regelung im Referentenentwurf hatten Apothekenrechtsexperten und auch die Apotheker scharf kritisiert, da die Preisregeln nach der Streichung von § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG gerade nicht mehr für EU-Versender gelten. Nun geht das Ministerium einen anderen Weg ohne den unglücklichen Verweis auf das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelpreisverordnung. Es will klarstellen, dass die Rechtswirkung des Rahmenvertrages Voraussetzung dafür ist, dass Apotheken – auch EU-Versandapotheken – zulasten der GKV verordnete Arzneimittel als Sachleistung abgeben dürfen und direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
Apotheken, für die der Rahmenvertrag Rechtswirkungen entfaltet, werden verpflichtet, bei der Abgabe zulasten der GKV verordneter Arzneimittel im Wege der Sachleistung einen einheitlichen Apothekenabgabepreis zu gewährleisten und gesetzlich Versicherten keine Zuwendungen zu gewähren.

Konkret soll nach dem neuen Entwurf § 129 Abs. 2 SGB V durch folgenden Satz ergänzt werden:

„Die Rechtswirkung des Rahmenvertrages ist Voraussetzung dafür, dass Apotheken verordnete Arzneimittel an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistung abgeben dürfen und unmittelbar mit den Krankenkassen abrechnen können. Apotheken, für die der Rahmenvertrag Rechtswirkungen entfaltet, haben bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte als Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis zu gewährleisten und dürfen Versicherten keine Zuwendungen gewähren.“

Damit dürfte Spahn zu kompensieren versuchen, dass er weiterhin an der Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG – der Preisbindung für EU-Versender – festhält. Dies war auf heftige Kritik bei Apothekern und Apothekenrechtsexperten gestoßen. Das Ministerium hatte schon zuvor in einem Brief an die EU-Kommission festgestellt, dass man einer Intensivierung des Vertragsverletzungsverfahrens aus dem Weg gehen will, indem man den Satz zur Rx-Preisbindung aus dem AMG löscht. 

BMG: AMG-Satz wird gestrichen, Begründung aufgehübscht

Im neuen Kabinettsentwurf wird zur Begründung der Streichung nur noch auf das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 hingewiesen. Weggefallen ist dagegen ein Satz, der die Apotheker zuvor sehr verärgert hatte und die erklärte Zielsetzung des BMG, die Ungleichbehandlung von deutschen Apotheken und EU-Versendern beenden zu wollen, ad absurdum geführt hätte: „Mit der Änderung erkennt die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission an", hieß es im ersten Entwurf. Diese ist bekanntlich der Auffassung, dass eine Preisbindung im grenzüberschreitenden Arzneimittelversand ein Verstoß gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs ist.

Apothekenhonorar wird separat geregelt

Die Verbesserungen beim Apothekenhonorar in den Bereichen Notdienstpauschale und BtM-Abgabe sollen separat vom Bundeswirtschaftsministerium geregelt werden. Das teilten die ABDA und das BMG inzwischen als Reaktion auf den Kabinettsentwurf mit. Beide Regelungen sollen aus formalen Gründen per Verordnung vom Wirtschaftsministerium erlassen werden.

Zur Erinnerung: Im ersten Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes war vorgesehen, dass die Notdienstpauschale von derzeit rund 290 auf dann 350 Euro steigen soll. Das entspricht einer Mehr-Vergütung von etwa 40 Millionen Euro pro Jahr. Zusätzlich soll die BtM-Vergütung um etwa 15 Millionen Euro steigen.*

Die im ersten Entwurf vorgesehenen Regelungen zu den Modellvorhaben für Grippeimpfungen in der Apotheke, zum Makel-Verbot bei E-Rezepten, zum erweiterten Zuweisungsverbot für Ärzte und EU-Versender sowie die Neuregelungen zum Botendienst sind weiterhin im Kabinettsentwurf enthalten. Hier sehen Sie nochmals alle Regelungen aus dem ersten Entwurf, der im April 2019 bekannt wurde:

Mehr zum Thema

Boni-Verbot, Impfen, Honorar, Dauerverordnungen

Das ist Spahns Apothekenreform im Überblick

Ob das Ministerium diese Kabinettsvorlage nun auch mit den anderen Ministerien abgestimmt hat, ist unklar. Zur Erinnerung: Sowohl das Wirtschafts- als auch das Justizministerium hatten protestiert und europarechtliche Bedenken geltend gemacht. Ebenso unklar ist es daher, ob vielleicht noch weitere Änderungen in die Kabinettsvorlage einfließen. Dem Vernehmen nach plant das BMG, den Entwurf Ende Juni oder Anfang Juli ins Kabinett einzubringen.

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Update 20. Juni, 17:40, Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text nach einem Hinweis des BMG und der ABDA aktualisiert. In einer ersten Version des Artikels hieß es, dass die geplanten Honorar-Erhöhungen gestrichen werden. Dies ist nicht der Fall. Die ABDA und das BMG weisen darauf hin, dass beide Regelungen per Verordnung vom BMWi erlassen werden sollen. DAZ.online hat inzwischen separat darüber berichtet.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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14 Kommentare

Herr Spahn

von Sven Larisch am 21.06.2019 um 9:59 Uhr

Ich bin jetzt seit 15 Jahren selbstständiger Apotheker. Außer der schwinden Personalanzahl (und Kompetenz) habe ich bis vor diesem Artikel gedacht "viel Schlimmer kann es nicht kommen".
Tja, dann werde ich doch noch vor meinem Ruhestand erleben, wie die öffentliche Apotheke zu Grabe getragen wird. Begleitet von Herrn Spahn und dem ABDA Vorstand. Keine Tränen werden vergossen, denn die ausländischen Versandapotheken beliefern ja zu jeder Zeit und das Problem der Notdienste, BTM Abgabe, Beratung und Rezepturherstellung lässt sich leicht beseitigen.
a) es gibt keine Notdienste mehr und Ärzte dürfen im ND Arzneimittel abgeben.
b) BTM nur noch bei Ärzten oder speziellen Drogenabgabestellen /ach ja auf dem Land dann vom örtlichen Tierarzt
.
c)Beratung per Internet/Telefon , natürlich zeitlich begrenzt.
d) Entfällt oder man macht es wie die Zentralversorgung der KK bei Inkontinenzprodukten. Ein Hersteller für alle- eine Woche Wartezeit.
Altersarmut bei selbständigen Apothekern. Auch mal was.
Soll doch das BMG, EUGH, BGH oder sonst wer endlich, endlich die Ketten zulassen und die apothekenpflichtigen AM kommen in den Supermarkt (USA rules).
Ich bin auch für einen Generalstreik!

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AmPrVO kippt

von Dirk Krüger am 21.06.2019 um 9:31 Uhr

"Die Arzneimittelpreisverordnung, die auf Grund von Satz 1 erlassen worden ist, gilt auch für Arzneimittel, die gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden." Dieser Satz soll gestrichen werden.Die deutschen Versender werden auf Gleichbehandlung klagen und gewinnen. Eine Klage vor dem EuGH auf Nichtigkeit des Boni-Verbots nur für GKV-Versicherte im SGB wird Erfolg haben. In der Folge wird die AmPrVO auf Höchstzuschäge der Apotheken umgestellt werden. Ausschreibungen der Kassen und ein ruinöser Wettbewerb werden folgen. Ist das denn so schwer zu verstehen? Also: "Gesetz zur Schwächung und Vernichtung der Präsenzapotheken" sollte es heißen.

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AW: AmPrVO kippt

von Sven Larisch am 21.06.2019 um 10:12 Uhr

Frage: Werden solche Gesetzesänderungen, die ja europäisches Recht ebenfalls betreffen, nicht vorher ausreichend geprüft?

Und gibt es nicht europäische Verträge, die bestimmen das Gesundheitsrecht = Landesrecht ist? Oder sind die Römischen Verträge da nicht eindeutig?
Sind unsere Zuständigen Politiker/Behörden einfach unwissentlich unfähig oder wissentlich on der entsprechenden Lobby geschmiert?

Gesundheitswesen

von Inge rock am 21.06.2019 um 7:34 Uhr

Das gesamte Gesundheitswesen gehört renoviert nur keiner der Politik Flaschen ist bereit dies anzupacken faules Pack von den lobiisten gesteuert ab in den Müllsack Gruß i.rock

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Herrn Spahn

von Dr.Diefenbach am 20.06.2019 um 17:38 Uhr

Der Mann ist respektlos gegenüber dem eigenen Volk,verspricht wolkig Dinge(s.auch Pflegebereich) die gar nicht haltbar sein dürften,ist arrogant und selbstverliebt,fehl am Platze und Garant dass auch die CDU in Richtung 2o % marschiert.Ich gucke mir "Der Zinker" von Edgar Wallace an,das passt ganz gut auf die aktuelle Version

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150 Mio

von Dr Schweikert-Wehner am 20.06.2019 um 16:29 Uhr

waren wir nicht nach München bei über 300 Mio€, jetzt bei 150 Mio€, und dass nur gegen zusätzliche Arbeit. Wen soll das stärken oder retten?
Nach dem Marsch durch die Parlamente wird es wohl wieder heissen: wir machen alles für umme und die ABDA wird sich freuen, dass nicht gekürzt wurde, aber das kommt wenn die Kassen beim Abschwung wieder klamm werden und ihre Vorstandsgehälter erhöhen wollen.

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Es reicht schon lange. Das ist die größte Sauerei.

von Karl Friedrich Müller am 20.06.2019 um 15:47 Uhr

Da haben sich ja Spahn, Schmidt und Kiefer und Becker durchgesetzt:
ABDA will keine Erhöhung des Honorars für Apotheken, dafür teure und nicht finanzierbare Extraaufgaben (wir legen drauf)
Spahn will das auch, dazu die Förderung der Geschäftsmodelle der Versender wie DocMorris, dafür dürfen wir uns per Zugaben und Boni um die privat Versicherten streiten. Damit steigt auch die Gefahr der illegalen Zuweisungen.
Das Gesetz ist nicht akzeptabel.
Die ABDA muss zurücktreten.
Es wird endlich Zeit, öffentlich Spahns Verflechtungen zu zeigen. Spahn muss aus dem Amt.
Und es wird endlich Zeit für einen Streik.
Komplett, auch die Notdienste, selbst wenn ein paar ...,, nicht mit machen.
Es reicht es reicht es reicht endgültig.
Diese Ungerechtigkeit ist nicht ertragbar. Immer mehr Schweinereien, die illegales Handeln fördern. Immer mehr für Konzerne, gegen die wir sowieso machtlos sind.
So ein .,,,,, (hier darf jeder einsetzen was er will. Ich bin ja nett. In Gedanken nicht)
Ich hab eine unglaubliche Wut.

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AW: Es reicht schon lange !

von J. M. L. am 21.06.2019 um 11:16 Uhr

Danke Hr. Kollege, ich schließe mich Ihnen zu 100% an ! Ihr Statement hätte genauso aus meiner Feder stammen können.

Pharmazeut. Dienstleistungen

von Michael M. am 20.06.2019 um 15:03 Uhr

Wow.... 150 Mio. für sog. Pharmazeut. Dienstleistungen.... das sind dann ganze € 7700,-/Jahr/Apotheke. Ich stelle gleich mal zwei neue Approbierte ein und freue mich schon auf die entsprechenden Kammer-(Zwangs-)Fortbildungen.

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.

von Anita Peter am 20.06.2019 um 14:28 Uhr

Wir werden nach Strich und Faden verar.... Genauso haben wir es auch verdient. Seit 2016 wurde nun schon oft genug gefordert mit drastischen Masnahmen zu zeigen, dass man so nicht mit uns umspringen kann. Woche für Woche setzt Spahn noch eines obendrauf.
Zur Erinnerung: Die SPD hat gebettelt, dass wir auf das RXVV verzichten und hätte uns sofort die NN Pauschale verdoppelt. Was ist von alledem noch geblieben?
Tauscht endlich die Verräter an unserer Spitze aus, und ersetzt sie durch Anführer, die für uns kämpfen wollen.

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AW: Wird spannend,

von gabriela aures am 20.06.2019 um 14:37 Uhr

wie die ABDA diese neueste „Entwicklung“ schönredet.
Sicher sieht man in der Streichung der Honorarerhöhung das EINDEUTIGE MASSIVE Versprechen, daß die (unbekannten, unbenannten, noch zu erfindenden) HÖCHSTPHARMAZEUTISCHEN Zusatzdienstleistungen entsprechend höher gefördert werden...könnten.....vielleicht....
Die Phantasie unserer Obergranden in Sachen „Agitation“ und „Meinungsvorgaben“ ist ja sehr ausgeprägt.

Aber auch an den Untergang der DDR hat lange niemand (mehr) geglaubt....

Pharmazeutische Dienstleistungen

von Apotheker08 am 20.06.2019 um 14:18 Uhr

Wie wäre es, wenn das BMG erlaubt, Pharm. Dienstleistungen von Klinischen Pharmazeuten außerhalb der Öffentlichen Apotheke anbieten zu können. Denkbar wären zB Stellen in Ambulanzen, MVZ‘s oder Kliniken. Hier könnten auch Impfungen stattfinden. Die Verbände empfinden diese Dienstleistungen ja eher als Belastung und ob jede Apotheke dies in geeigneter Qualität anbieten könnte, erscheint aufgrund der Personalsituation schwierig. Dennoch gibt es einen Bedarf, welcher auch durch Studien belegt ist (Pharm-CHF, WestGEM). Ähnlich wie in anderen Ländern, könnten Pharmazeuten in Praxen implementiert werden und diese Leistungen in einem Klinischen Umfeld in hoher Qualität und multiprofessionell anbieten und die ÖA könnten sich ganz auf ihren Versorgungsauftrag konzentrieren.

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AW: Pharmazeutische Dienstleistungen

von Dr. Stephan Hahn am 20.06.2019 um 16:23 Uhr

Die pharmazeutischen Dienstleistungen kommen neben dem Patienten vor allem den Kostenträgern zu Gute. Dann sollten doch die Kostenträger entsprechende Stellen schaffen und ihren Versicherten die pharmazeutischen Dienstleistungen kostenlos anbieten, finanziert von den Versichertenbeiträgen. So könnten die zukünftig zu erwartenden arbeitslosen Apotheker/innen wenigstens wieder etwas sinnvolles tun, so wie es die ABDA ja auch wünscht: Stärkung des pharmazeutischen Sachverstandes, finanziert von den Kostenträgern!

Frage an Radio Eriwan

von Mathias Mallach am 20.06.2019 um 13:59 Uhr

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Pessimisten und einem Realisten ?

Antwort:: Im Prinzip,ja. Es sei denn, er kommt aus Apothekerkreisen, denn da weiß man, dass es immer schlimmer kommt.

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