- DAZ.online
- News
- Politik
- BMG justiert GKV-...
Kabinettsentwurf zur Apothekenreform
BMG justiert GKV-Gleichpreisigkeit, PKV-Bereich weiter außen vor
Apothekenhonorar wird separat geregelt
Die Verbesserungen beim Apothekenhonorar in den Bereichen Notdienstpauschale und BtM-Abgabe sollen separat vom Bundeswirtschaftsministerium geregelt werden. Das teilten die ABDA und das BMG inzwischen als Reaktion auf den Kabinettsentwurf mit. Beide Regelungen sollen aus formalen Gründen per Verordnung vom Wirtschaftsministerium erlassen werden.
Zur Erinnerung: Im ersten Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes war vorgesehen, dass die Notdienstpauschale von derzeit rund 290 auf dann 350 Euro steigen soll. Das entspricht einer Mehr-Vergütung von etwa 40 Millionen Euro pro Jahr. Zusätzlich soll die BtM-Vergütung um etwa 15 Millionen Euro steigen.*
Die im ersten Entwurf vorgesehenen Regelungen zu den Modellvorhaben für Grippeimpfungen in der Apotheke, zum Makel-Verbot bei E-Rezepten, zum erweiterten Zuweisungsverbot für Ärzte und EU-Versender sowie die Neuregelungen zum Botendienst sind weiterhin im Kabinettsentwurf enthalten. Hier sehen Sie nochmals alle Regelungen aus dem ersten Entwurf, der im April 2019 bekannt wurde:
Mehr zum Thema
Boni-Verbot, Impfen, Honorar, Dauerverordnungen
Das ist Spahns Apothekenreform im Überblick
Ob das Ministerium diese Kabinettsvorlage nun auch mit den anderen Ministerien abgestimmt hat, ist unklar. Zur Erinnerung: Sowohl das Wirtschafts- als auch das Justizministerium hatten protestiert und europarechtliche Bedenken geltend gemacht. Ebenso unklar ist es daher, ob vielleicht noch weitere Änderungen in die Kabinettsvorlage einfließen. Dem Vernehmen nach plant das BMG, den Entwurf Ende Juni oder Anfang Juli ins Kabinett einzubringen.
---------------------------------------------------------------------------------------------
Update 20. Juni, 17:40, Hinweis der Redaktion: Wir haben den Text nach einem Hinweis des BMG und der ABDA aktualisiert. In einer ersten Version des Artikels hieß es, dass die geplanten Honorar-Erhöhungen gestrichen werden. Dies ist nicht der Fall. Die ABDA und das BMG weisen darauf hin, dass beide Regelungen per Verordnung vom BMWi erlassen werden sollen. DAZ.online hat inzwischen separat darüber berichtet.
14 Kommentare
Herr Spahn
von Sven Larisch am 21.06.2019 um 9:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
AmPrVO kippt
von Dirk Krüger am 21.06.2019 um 9:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: AmPrVO kippt
von Sven Larisch am 21.06.2019 um 10:12 Uhr
Gesundheitswesen
von Inge rock am 21.06.2019 um 7:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Herrn Spahn
von Dr.Diefenbach am 20.06.2019 um 17:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
150 Mio
von Dr Schweikert-Wehner am 20.06.2019 um 16:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Es reicht schon lange. Das ist die größte Sauerei.
von Karl Friedrich Müller am 20.06.2019 um 15:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Es reicht schon lange !
von J. M. L. am 21.06.2019 um 11:16 Uhr
Pharmazeut. Dienstleistungen
von Michael M. am 20.06.2019 um 15:03 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
.
von Anita Peter am 20.06.2019 um 14:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Wird spannend,
von gabriela aures am 20.06.2019 um 14:37 Uhr
Pharmazeutische Dienstleistungen
von Apotheker08 am 20.06.2019 um 14:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Pharmazeutische Dienstleistungen
von Dr. Stephan Hahn am 20.06.2019 um 16:23 Uhr
Frage an Radio Eriwan
von Mathias Mallach am 20.06.2019 um 13:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.