Apotheken-Stärkungsgesetz

BMG/ABDA: Notdienstpauschale und BtM-Vergütung soll steigen!

Berlin - 20.06.2019, 17:35 Uhr

Mehr Geld für Notdienste und BtM-Abgaben! Die ABDA und das Bundesgesundheitsministerium stellen klar, dass die Honorar-Erhöhungen vom BMWi erlassen werden sollen. (Foto: imago images / photothek)

Mehr Geld für Notdienste und BtM-Abgaben! Die ABDA und das Bundesgesundheitsministerium stellen klar, dass die Honorar-Erhöhungen vom BMWi erlassen werden sollen. (Foto: imago images / photothek)


Die Apotheker können doch mit einer höheren Notdienstpauschale und einer verbesserten BtM-Vergütung rechnen. Im neuen Kabinettsentwurf zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz sind zwar beide Maßnahmen gestrichen. Sowohl die ABDA als auch das Bundesgesundheitsministerium weisen aber explizit darauf hin, dass die Maßnahmen weiterhin vorgesehen sind – sie sollen nur einen separaten Weg über das Bundeswirtschaftsministerium nehmen.

Am heutigen Donnerstag ist ein erster Kabinettsentwurf des geplanten Apotheken-Stärkungsgesetzes bekannt geworden. Darin hat das BMG insbesondere in Sachen Gleichpreisigkeit nachgebessert: Im neuen Entwurf ist nun klargestellt, dass sich (Versand-)Apotheken, die hierzulande an der GKV-Versorgung teilnehmen wollen, an den Rahmenvertrag halten müssen. Und Apotheken, für die dieser Rahmenvertrag wirkt, müssen einen einheitlichen Abgabepreis gewähren und dürfen Versicherten keine Zuwendungen zukommen lassen. Das Problem der Nicht-Beteiligung des PKV-Bereiches an der Preisbindung bleibt zwar nach wie vor ungelöst, dafür scheint dem Ministerium klar geworden zu sein, dass seine vorherige Regelung auch für den GKV-Bereich nicht funktioniert hätte.

Mehr zum Thema

Eine andere Auffälligkeit im neuen Entwurf sorgte aber ebenfalls für viel Aufruhr im Apothekerlager: Die ursprünglich geplanten Verbesserungen bei der Notdienstpauschale und der Vergütung für die BtM-Abgabe waren nicht mehr enthalten. Restlos gestrichen. Unter dem Punkt „Änderung der Arzneimittelpreisverordnung“ ist lediglich noch der für die Vergütung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehene Zusatz-Zuschlag von 20 Cent je Rx-Packung vorgesehen. Doch nun ist klar: Die beiden anderen Maßnahmen sind nicht ganz unter den Tisch gefallen, sie sollen nur per Verordnung vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen werden.

ABDA: Aus formalen Gründen erlässt das BMWi eine Verordnung

Ein ABDA-Sprecher erklärte gegenüber DAZ.online: „Nach unseren Informationen ist die Anhebung der Vergütung für Nacht- und Notdienste der Apotheken sowie für die Dokumentationsaufwände bei der Abgabe von Betäubungsmitteln weiterhin in der bereits im Referentenwurf vorgesehenen Höhe vorgesehen. Aus formalen Gründen sollen diese Schritte, die Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung erfordern, lediglich in einem gesonderten Verfahren durch das Bundeswirtschaftsministerium als Verordnungsgeber erfolgen.“

Ein BMG-Sprecher bestätigte dieses Vorgehen. Und es ist auch eigentlich genauso vorgesehen: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist federführend zuständig für die Arzneimittelpreisverordnung und hat den Auftrag, bei anstehenden Änderungen eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Das bekannte Honorargutachten wurde genau aus diesem Grund auch vom BMWi und nicht vom BMG in Auftrag gegeben.

Regelungen sollen 55 Millionen Euro mehr bringen

Für die Apotheker sind die ursprünglich im Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehen Änderungen bei der Notdienstpauschale und der BtM-Vergütung nicht unwichtig. Hier nochmals beide vorgesehenen Neuregelungen im Überblick:

Mehr Geld für Notdienste und BtM-Abgaben

Notdienstpauschale

Der für den Nacht- und Notdienstfonds vorgesehene Festzuschlag soll von derzeit 16 Cent auf künftig 21 Cent angehoben werden – 40 Millionen Euro mehr soll dies für die Apothekennotdienste bringen. Rund 350 Euro soll die Pauschale künftig betragen.

Betäubungsmittel

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln soll es künftig statt 2,91 Euro künftig 4,26 Euro einschließlich Umsatzsteuer geben. 15 Millionen Euro Mehrausgaben kalkulierte hier das BMG im ersten Entwurf des Apotheken-Stärkungsgesetzes.

Was genau hinter dieser Entscheidung steckt, ist unklar. Möglich ist es, dass sie etwas mit der ersten Ressortabstimmung zum Apotheken-Stärkungsgesetz zu tun hat. Schließlich hatten das BMWi und das Justizministerium gegen den ersten Entwurf des Gesetzes protestiert.  Wann genau das BMWi plant, die Verordnung zu erlassen, ist unklar. Ein Entwurf ist bislang nicht bekannt. Klar ist aber: Die Verordnung müsste nicht vom Bundestag beschlossen werden, sie wäre aber zustimmungspflichtig im Bundesrat.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


5 Kommentare

blind

von Karl Friedrich Müller am 21.06.2019 um 9:17 Uhr

nachdem sich meine Aufregung ein weinig gelegt hat, wundere ich mich immer mehr.
Ab 1.7.steht ein neuer Rahmenvertrag an, der angeblich einiges einfacher macht. Aber nicht wirklich.
Vor allem aber: Er bedeutet eine weitere KÜRZUNG unseres Honorars. Bei erheblich erhöhtem Aufwand.
Sehr viel Telefonate.
Anrufen, dokumentieren, abzeichnen. So einfach?
Realität: schon heugte werden die Ärzte regelrecht genötigt und bedroht von den Kk, keine aut idem Kreuze zu setzen. Schon heute wird oft das Billigste verordnet (Preisanker).
Selbst wenn eine Zeit lang von den Praxen erlaubt wird, dass der Preisanker überschritten wird, was ist die Folge?
1. Auch hier Bedrohung der Ärzte. Also wird das dann nicht mehr genehmigt. Was machen wir dann? Wenn es nichts Anderes gibt?
2. Nachfrage der KK, ob tatsächlich eine Rücksprache stattgefunden hat. Nach 1 Jahr oder so kann sich keiner mehr erinnern bei der Vielzahl. Dann Regress bei uns.

Die Auswahl der AM bedeutet für uns Umsatzverlust im Rx, damit auch niedrigeres Honorar. Ist vielleicht nicht sooo viel, aber immerhin. Mit viel Aufwand, wie gesagt.
Die KK haben 21 Mrd Überschüsse und trotzdem muss man noch jeden Cent bei AM rauspressen?
Wir werden zu immer mehr Investitionen genötigt, ohne Vergütung. Selbst wenn es was gibt wie bei der TI, dann wird das schon eingepreist und von den Anbietern abkassiert.
Um eine Erhöhung des Honorars kommen wir nicht herum, auch wenn die "Großen" auch davon profiotieren. Wieso eigentlich nicht? was ist das überhaupt für ein Argument?
Dürfen Preise auch bei Konzernen nicht steigen, weil sie "profitieren" würden? Das ist Wirtschaft. Überall im Gesundheitswesen wird von "Wirtschaft" gesprochen, aber bei uns soll das nicht gelten? Nur für Investoren, Konzerne und DocMorris, weil es Spahn so gefällt?
wir haben das e.K., aber unterschreiben jeden unwirtschaftlichen Schwachsinn. ??? Hallo DAV;ABDA; KAMNMERN? Ein bisschen BTM und Notdienst Gebühr reicht nicht.
Folklore, das hat Herr Ströh schön formuliert.
Wir brauchen nicht den schönen Schein, sondern Scheine zum Überleben.
keine versteckten Kürzungen

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Taschenspieler im BMG?

von Horst Wycisk am 21.06.2019 um 8:52 Uhr

So geht das also!
Würde in der Autoindustrie wie folgt aussehen:
Dem Kunden in Hochglanzprospekten einen chromglänzenden, Aufsehen erregenden Maserati versprechen und diesen dann mit einem Goggo-Mobil-Motor ausstatten. Fährt ja schließlich auch von A nach B!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Taschenspieler im BMG

von Dr.Diefenbach am 21.06.2019 um 10:26 Uhr

...UND Holzbereifung!!!

Was benötigen Präsenzapotheken?

von Ulrich Ströh am 20.06.2019 um 20:10 Uhr

Im Mittelpunkt des kommenden Apothekenstärkungsgesetzes muss nach 14 Jahren eine spürbare Honorarerhöhung stehen.

Alles andere wäre pharmazeutische Folklore.die gerne ergänzend dabei sein darf.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wirtschaftsministerium

von Karl Friedrich Müller am 20.06.2019 um 17:59 Uhr

Das kennen wir schon. Dann gibt es ein Gutachten. Das besagt, dass wir viel Zuviel bekommen.
Also,gibt es nix.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.