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Rx-Boni-Verbot, Apothekenhonorar, Versandhandel
Huml: Wirtschaftsministerium blockiert Apotheken-Stärkungsgesetz
Geht es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), soll der Bundestag das Apotheken-Stärkungsgesetz im Januar 2020 beschließen. Bis dahin muss das geplante Vorhaben aber noch einige Stationen durchlaufen, unter anderem die Abstimmung mit den anderen Ministerien. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ließ auf dem Bayerischen Apothekertag am vergangenen Wochenende durchblicken, dass es bei dieser Abstimmung ersten Widerstand gibt: vom von Peter Altmaier (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).
Mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz will Jens Spahn
gleich mehrere Probleme lösen: Einerseits soll der seit Oktober 2016 schwelende
Versandhandelskonflikt behoben werden. Gleichzeitig will er durch die
Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots aus dem Arzneimittelgesetz das
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen der
Rx-Preisbindung auflösen. Und außerdem sollen dann auch noch neue
pharmazeutische Dienstleistungen in die Apotheke kommen, die Apotheker
(zumindest ein bisschen) finanziell bessergestellt sowie die freie Apothekenwahl sichergestellt werden.
Ob der Plan aufgeht, steht noch in Sternen. So richtig zufrieden ist keiner mit Spahns Entwurf, weder die Apotheker noch die Versender oder die Krankenkassen. Und auch der Koalitionspartner SPD hat schon Nachbesserungsbedarf angekündigt. Sehr wahrscheinlich ist es also, dass der Spahn-Plan in den kommenden Monaten noch verändert wird. Solche Veränderungen können auf den verschiedensten Ebenen passieren: Zunächst einmal haben die betroffenen Fachverbände noch im Mai einen Termin im BMG, bei dem sie ihre Positionen persönlich vortragen können – in der Hoffnung, dass das Ministerium selbst den Entwurf nochmals umschreibt.
Zeitgleich läuft derzeit die Ressortabstimmung: Spahns Ministerium hat den Referentenentwurf zur Stellungnahme auch an seine Minister-Kollegen geschickt. Etwaige Änderungen aus der Fachverbände-Anhörung und der Ressortabstimmung kann das BMG dann in den Entwurf einarbeiten. Dieser überarbeitete Gesetzentwurf wird dann Kabinettsvorlage genannt, weil er dem Bundeskabinett zur Abstimmung vorgelegt wird. Spahn will das Stärkungsgesetz schon im Juni vom Kabinett beschließen lassen. Erst dann kann das Papier in den Bundesrat und den Bundestag wandern. Klar ist aber: Das Apotheken-Stärkungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Die Länderkammer wird es zwar besprechen und Empfehlungen dazu abgeben, hat aber kein Veto-Recht. Ganz im Gegenteil dazu können natürlich die Bundestagsfraktionen der Großen Koalition das Vorhaben über Änderungsanträge noch abändern.
7 Kommentare
Wahnsinn
von Anita Peter am 06.05.2019 um 11:16 Uhr
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und vor allem
von Karl Friedrich Müller am 06.05.2019 um 11:04 Uhr
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Hemmungslose Politiker
von Karl Friedrich Müller am 06.05.2019 um 9:02 Uhr
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AW: Hemmungslose Politiker
von Anita Peter am 06.05.2019 um 11:18 Uhr
Parteifreund
von Roland Mückschel am 06.05.2019 um 8:52 Uhr
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Amateure
von Scarabäus am 06.05.2019 um 8:03 Uhr
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Vorsicht
von Dieter Kohlmann am 06.05.2019 um 8:00 Uhr
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