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Rx-Boni-Verbot, Apothekenhonorar, Versandhandel
Huml: Wirtschaftsministerium blockiert Apotheken-Stärkungsgesetz
Geht es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), soll der Bundestag das Apotheken-Stärkungsgesetz im Januar 2020 beschließen. Bis dahin muss das geplante Vorhaben aber noch einige Stationen durchlaufen, unter anderem die Abstimmung mit den anderen Ministerien. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ließ auf dem Bayerischen Apothekertag am vergangenen Wochenende durchblicken, dass es bei dieser Abstimmung ersten Widerstand gibt: vom von Peter Altmaier (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium (BMWi).
Mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz will Jens Spahn
gleich mehrere Probleme lösen: Einerseits soll der seit Oktober 2016 schwelende
Versandhandelskonflikt behoben werden. Gleichzeitig will er durch die
Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots aus dem Arzneimittelgesetz das
EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen der
Rx-Preisbindung auflösen. Und außerdem sollen dann auch noch neue
pharmazeutische Dienstleistungen in die Apotheke kommen, die Apotheker
(zumindest ein bisschen) finanziell bessergestellt sowie die freie Apothekenwahl sichergestellt werden.
Ob der Plan aufgeht, steht noch in Sternen. So richtig zufrieden ist keiner mit Spahns Entwurf, weder die Apotheker noch die Versender oder die Krankenkassen. Und auch der Koalitionspartner SPD hat schon Nachbesserungsbedarf angekündigt. Sehr wahrscheinlich ist es also, dass der Spahn-Plan in den kommenden Monaten noch verändert wird. Solche Veränderungen können auf den verschiedensten Ebenen passieren: Zunächst einmal haben die betroffenen Fachverbände noch im Mai einen Termin im BMG, bei dem sie ihre Positionen persönlich vortragen können – in der Hoffnung, dass das Ministerium selbst den Entwurf nochmals umschreibt.
Zeitgleich läuft derzeit die Ressortabstimmung: Spahns Ministerium hat den Referentenentwurf zur Stellungnahme auch an seine Minister-Kollegen geschickt. Etwaige Änderungen aus der Fachverbände-Anhörung und der Ressortabstimmung kann das BMG dann in den Entwurf einarbeiten. Dieser überarbeitete Gesetzentwurf wird dann Kabinettsvorlage genannt, weil er dem Bundeskabinett zur Abstimmung vorgelegt wird. Spahn will das Stärkungsgesetz schon im Juni vom Kabinett beschließen lassen. Erst dann kann das Papier in den Bundesrat und den Bundestag wandern. Klar ist aber: Das Apotheken-Stärkungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Die Länderkammer wird es zwar besprechen und Empfehlungen dazu abgeben, hat aber kein Veto-Recht. Ganz im Gegenteil dazu können natürlich die Bundestagsfraktionen der Großen Koalition das Vorhaben über Änderungsanträge noch abändern.
BMWi hat andere Vorstellungen vom Apothekenmarkt
Doch offenbar hat es auf einer viel früheren Ebene jetzt schon den ersten Einspruch gegen den Spahn-Plan gegeben. In ihrer Begrüßungsrede auf dem Bayerischen Apothekertag erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml am Freitagabend ganz nebenbei: „Wie man hört, hat jetzt auch schon das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Ressortabstimmung dem Gesetzentwurf widersprochen.“ Worum sich der Einspruch aus dem Ressort von Peter Altmaier (CDU) inhaltlich dreht, verriet Huml allerdings nicht.
Dass das BMWi einem Vorhaben aus dem BMG mit Regelungen im Apothekenmarkt widerspricht, ist nicht das erste Mal. Schon den Entwurf zum Rx-Versandverbot von Ex-Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lehnte das damals SPD-geführte Ministerium aus europarechtlichen Gründen ab – übrigens genauso wie das Justizministerium und das Bundesfinanzministerium, in dem Jens Spahn damals als Staatssekretär saß.
Blockiert das BMWi wegen des Apothekenhonorars?
Welche Gründe das Wirtschaftsministerium auch jetzt wieder hat, dem Vorhaben zu widersprechen ist unklar. Vielleicht ist es der Plan des BMG, das Rx-Boni-Verbot für GKV-Versicherte im SGB V zu verankern: Die ABDA selbst hatte noch vor wenigen Monaten immer wieder betont, dass ein Rx-Boni-Verbot im SGB V nach dem EuGH-Urteil europarechtlich nicht mehr machbar sei. Vielleicht stört sich das BMWi aber auch an den geplanten Anpassungen am Apothekenhonorar. Zur Erinnerung: Laut Entwurf sollen die Apotheker eine höhere Notdienstpauschale und eine höhere BtM-Vergütung bekommen. Außerdem soll es erstmals pauschale Zahlungen für pharmazeutische Dienstleistungen geben.
Es ist durchaus denkbar, dass das BMWi diese Änderungen nicht durchgehen lassen möchte, weil es im eigenen Haus noch ein Gutachten gibt, aus dem andere Aussagen zum Apothekenhonorar hervorgehen. Das berüchtigte Honorar-Gutachten, das die Agentur 2HM erstellt hatte, fordert unter anderem eine Absenkung des Fixhonorars auf 5,84 Euro.
7 Kommentare
Wahnsinn
von Anita Peter am 06.05.2019 um 11:16 Uhr
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und vor allem
von Karl Friedrich Müller am 06.05.2019 um 11:04 Uhr
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Hemmungslose Politiker
von Karl Friedrich Müller am 06.05.2019 um 9:02 Uhr
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AW: Hemmungslose Politiker
von Anita Peter am 06.05.2019 um 11:18 Uhr
Parteifreund
von Roland Mückschel am 06.05.2019 um 8:52 Uhr
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Amateure
von Scarabäus am 06.05.2019 um 8:03 Uhr
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Vorsicht
von Dieter Kohlmann am 06.05.2019 um 8:00 Uhr
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