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Haushaltsentwurf 2020
Aufwandsentschädigung für ABDA-Vorstand soll um 23 Prozent steigen
Ende Juni soll die ABDA-Mitgliederversammlung den
Haushaltsentwurf der ABDA für das Jahr 2020 beschließen. In den aktuellen
Entwurf, der bereits vom Gesamtvorstand beschlossen wurde, ist noch eine
unerwartete Regelung zur Vergütung des ABDA-Vorstandes eingeflossen. Demzufolge sollen für
die Aufwandsentschädigung im kommenden Jahr etwa 108.000 Euro mehr ausgegeben
werden – das entspricht einem Plus von 23 Prozent. Wie und an wen das Geld an
der ABDA-Spitze verteilt werden soll, ist unklar. Die ABDA will keinen
Kommentar abgeben. Klar ist nur: Eigentlich müsste die ABDA vor einer solchen Neuregelung Beschlüsse einholen.
Wie jedes Jahr im Juni will die ABDA-Mitgliederversammlung auch in diesem Monat noch den Haushaltsentwurf der Standesvertretung für das kommende Jahr beschließen. Schon vor einigen Wochen lag ein erster Entwurf vor, nach dem die ABDA ihr Budget um 313.000 Euro erhöhen und dies zum Teil über moderat gesteigerte Mitgliedsbeiträge finanzieren will. Dieser erste Entwurf war bereits zum Beschluss im Gesamtvorstand – das Gremium, in dem die Spitzen der 34 Kammern und Verbände zusammen kommen. Nach Informationen von DAZ.online gab es drei Gegenstimmen – der Entwurf ist also mit deutlicher Mehrheit an die nächste Instanz verwiesen: die ABDA-Mitgliederversammlung, die am 25. Juni erstmals im neuen Apothekerhaus in Berlin tagen soll.
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Die etwa 140 Vertreterinnen und Vertreter aus den Kammern und Verbänden werden dann nochmals die Möglichkeit bekommen, den Haushaltsentwurf zu diskutieren. Ein im Vergleich zum ersten Haushaltsentwurf neu hinzu gekommener Punkt dürfte dabei für Gesprächsstoff sorgen: Laut aktuellem Entwurf will die ABDA etwa 108.000 Euro mehr für die Aufwandsentschädigung des Vorstandes ausgeben. Konkret sollen die Vergütungen des Vorstandes insgesamt von rund 462.000 Euro in diesem Jahr auf rund 570.000 Euro im kommenden Jahr steigen. Das entspricht einer Steigerung von rund 23 Prozent. Finanziert werden soll die Steigerung aus der Vermögensverwaltung, die Mehrausgaben führen also nicht zu einer Beitragssteigerung.
Wie erklärt die ABDA diese Anpassung? Ein sehr kleiner Teil der Erhöhung ergibt sich wohl aus einer regulären Anpassung. Denn: Einige Vorstandsgehälter passen sich automatisch an, wenn auch die Tariflöhne der Apothekenangestellten steigen. So kommt eine marginale Steigerung von rund 8.000 Euro zusammen. Wie werden aber die zusätzlichen 100.000 Euro erklärt? In der Entwurfserklärung ist dazu folgender Satz enthalten: „Für die beabsichtigte Anpassung der Regelung der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder ist ein zusätzlicher Betrag von 100.000 Euro berücksichtigt, der über weitere Einnahmen aus der Vermögensverwaltung finanziert werden soll.“
15 Kommentare
ABDA Vergütung
von Alexander Zeitler am 23.06.2019 um 19:38 Uhr
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VETO!
von Barbi am 14.06.2019 um 0:31 Uhr
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AW: VETO
von Thomas Kerlag am 14.06.2019 um 6:47 Uhr
23% für WAS?
von Heiko Barz am 13.06.2019 um 11:15 Uhr
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Spätrömische
von gabriela aures am 12.06.2019 um 22:26 Uhr
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Vermögensverwaltung
von Erik Modrack am 12.06.2019 um 12:19 Uhr
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wann
von Karl Friedrich Müller am 12.06.2019 um 12:08 Uhr
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ABDA Haushalt
von Ute Höner am 12.06.2019 um 11:17 Uhr
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von Ulrich Ströh am 12.06.2019 um 11:13 Uhr
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von Stefan Meinhardt am 12.06.2019 um 11:02 Uhr
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