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Haushaltsentwurf 2020
Aufwandsentschädigung für ABDA-Vorstand soll um 23 Prozent steigen
ABDA: Neuregelung der Vorstandsvergütung
Welche Vorstandsmitglieder von dieser Anpassung betroffen sind und inwiefern die Regelung der Vorstandsvergütung selbst „angepasst“ werden soll, ist unklar – der Haushaltsentwurf verrät nichts dazu. Und auch eine Nachfrage bei der ABDA ergab nichts Neues: Ein Sprecher erklärte zu den Fragen von DAZ.online zu diesem Thema: „Der Haushaltsentwurf der ABDA ist ein nicht-öffentliches Dokument. Er wird in der Mitgliederversammlung, die die Haushaltshoheit hat, erläutert und diskutiert.“
Hört man sich in den Kammern und Verbänden um, herrscht
ebenfalls Ratlosigkeit. Eine „Anpassung der Regelung der Aufwandsentschädigung
für Vorstandsmitglieder“ ist offenbar nicht bekannt. Dem Vernehmen nach soll
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Anpassung bei der Sitzung des
Gesamtvorstandes zwar kurz erwähnt haben, ohne aber zu erklären, wie die Aufwandsentschädigungen
der ABDA-Vorstände neu geregelt werden sollen bzw. wer von den Anpassungen
profitieren soll. Derzeit ist die Aufwandsentschädigung der ABDA-Spitze in der Satzung wie folgt geregelt:
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands eine vom tatsächlichen Aufwand abhängige Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Regelung für Kostenerstattung bzw. Zahlung von Aufwandsentschädigung geregelt, die die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Haushaltsausschusses beschließt.
Wo ist der Beschluss für die Vergütungsanpassung?
Die ABDA-Satzung selbst verweist zur Höhe der Vorstandsvergütung also auf ein weiteres Papier, das vom Haushaltsausschuss und anschließend von der ABDA-MV beschlossen werden müsste. In dieser Regelung für die Kostenerstattung und Zahlungen für Aufwandsentschädigungen ist dem Vernehmen nach unter anderem festgehalten, dass Teile der Vorstandsvergütungen abhängig vom Tarif für Apothekenangestellte sind. Klar ist: Wenn die ABDA eine Neuregelung der Aufwandsentschädigungen anstrebt (wie im aktuellen Haushaltsentwurf beschrieben), müsste die Mitgliederversammlung vorher einen entsprechenden Beschluss fassen. Zahlreiche Teilnehmer der vergangenen Mitgliederversammlungen, mit denen DAZ.online über diese Angelegenheit gesprochen hat, können sich an einen solchen Beschluss aber nicht erinnern.
Dem geschäftsführenden Vorstand der ABDA gehören 13 Apotheker an. Neben Schmidt und seinem Vize Mathias Arnold gehören die Verbandsvertreter Fritz Becker, Thomas Dittrich, Stefan Fink, Dr. Hans-Peter Hubmann sowie Berend Groeneveld dazu – und die Kammervertreter Thomas Benkert, Georg Engel, Ursula Funke, Andreas Kiefer und Hannes Müller. Als nicht selbstständige Vertreterin sitzt außerdem Cynthia Milz in dem Gremium.
15 Kommentare
ABDA Vergütung
von Alexander Zeitler am 23.06.2019 um 19:38 Uhr
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VETO!
von Barbi am 14.06.2019 um 0:31 Uhr
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AW: VETO
von Thomas Kerlag am 14.06.2019 um 6:47 Uhr
23% für WAS?
von Heiko Barz am 13.06.2019 um 11:15 Uhr
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Spätrömische
von gabriela aures am 12.06.2019 um 22:26 Uhr
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Vermögensverwaltung
von Erik Modrack am 12.06.2019 um 12:19 Uhr
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wann
von Karl Friedrich Müller am 12.06.2019 um 12:08 Uhr
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ABDA Haushalt
von Ute Höner am 12.06.2019 um 11:17 Uhr
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Stimmt auch die Leistung?
von Ulrich Ströh am 12.06.2019 um 11:13 Uhr
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Gehaltserhöhung
von Stefan Meinhardt am 12.06.2019 um 11:02 Uhr
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Apotheker werden immer mehr zur Arbeitsdrohne
von Manuel Grassnick am 12.06.2019 um 10:38 Uhr
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Aufwandsentschädigung
von Roland Mückschel am 12.06.2019 um 9:47 Uhr
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Moral der ABDA
von Christian Springob am 12.06.2019 um 9:35 Uhr
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Steigerung
von Conny am 12.06.2019 um 8:40 Uhr
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Maximierung der Unfähigkeiten mit weiteren Zukunftschancen?
von Christian Timme am 12.06.2019 um 8:00 Uhr
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