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Haushaltsentwurf 2020
Aufwandsentschädigung für ABDA-Vorstand soll um 23 Prozent steigen
Ende Juni soll die ABDA-Mitgliederversammlung den
Haushaltsentwurf der ABDA für das Jahr 2020 beschließen. In den aktuellen
Entwurf, der bereits vom Gesamtvorstand beschlossen wurde, ist noch eine
unerwartete Regelung zur Vergütung des ABDA-Vorstandes eingeflossen. Demzufolge sollen für
die Aufwandsentschädigung im kommenden Jahr etwa 108.000 Euro mehr ausgegeben
werden – das entspricht einem Plus von 23 Prozent. Wie und an wen das Geld an
der ABDA-Spitze verteilt werden soll, ist unklar. Die ABDA will keinen
Kommentar abgeben. Klar ist nur: Eigentlich müsste die ABDA vor einer solchen Neuregelung Beschlüsse einholen.
Wie jedes Jahr im Juni will die ABDA-Mitgliederversammlung auch in diesem Monat noch den Haushaltsentwurf der Standesvertretung für das kommende Jahr beschließen. Schon vor einigen Wochen lag ein erster Entwurf vor, nach dem die ABDA ihr Budget um 313.000 Euro erhöhen und dies zum Teil über moderat gesteigerte Mitgliedsbeiträge finanzieren will. Dieser erste Entwurf war bereits zum Beschluss im Gesamtvorstand – das Gremium, in dem die Spitzen der 34 Kammern und Verbände zusammen kommen. Nach Informationen von DAZ.online gab es drei Gegenstimmen – der Entwurf ist also mit deutlicher Mehrheit an die nächste Instanz verwiesen: die ABDA-Mitgliederversammlung, die am 25. Juni erstmals im neuen Apothekerhaus in Berlin tagen soll.
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Die etwa 140 Vertreterinnen und Vertreter aus den Kammern und Verbänden werden dann nochmals die Möglichkeit bekommen, den Haushaltsentwurf zu diskutieren. Ein im Vergleich zum ersten Haushaltsentwurf neu hinzu gekommener Punkt dürfte dabei für Gesprächsstoff sorgen: Laut aktuellem Entwurf will die ABDA etwa 108.000 Euro mehr für die Aufwandsentschädigung des Vorstandes ausgeben. Konkret sollen die Vergütungen des Vorstandes insgesamt von rund 462.000 Euro in diesem Jahr auf rund 570.000 Euro im kommenden Jahr steigen. Das entspricht einer Steigerung von rund 23 Prozent. Finanziert werden soll die Steigerung aus der Vermögensverwaltung, die Mehrausgaben führen also nicht zu einer Beitragssteigerung.
Wie erklärt die ABDA diese Anpassung? Ein sehr kleiner Teil der Erhöhung ergibt sich wohl aus einer regulären Anpassung. Denn: Einige Vorstandsgehälter passen sich automatisch an, wenn auch die Tariflöhne der Apothekenangestellten steigen. So kommt eine marginale Steigerung von rund 8.000 Euro zusammen. Wie werden aber die zusätzlichen 100.000 Euro erklärt? In der Entwurfserklärung ist dazu folgender Satz enthalten: „Für die beabsichtigte Anpassung der Regelung der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder ist ein zusätzlicher Betrag von 100.000 Euro berücksichtigt, der über weitere Einnahmen aus der Vermögensverwaltung finanziert werden soll.“
ABDA: Neuregelung der Vorstandsvergütung
Welche Vorstandsmitglieder von dieser Anpassung betroffen sind und inwiefern die Regelung der Vorstandsvergütung selbst „angepasst“ werden soll, ist unklar – der Haushaltsentwurf verrät nichts dazu. Und auch eine Nachfrage bei der ABDA ergab nichts Neues: Ein Sprecher erklärte zu den Fragen von DAZ.online zu diesem Thema: „Der Haushaltsentwurf der ABDA ist ein nicht-öffentliches Dokument. Er wird in der Mitgliederversammlung, die die Haushaltshoheit hat, erläutert und diskutiert.“
Hört man sich in den Kammern und Verbänden um, herrscht
ebenfalls Ratlosigkeit. Eine „Anpassung der Regelung der Aufwandsentschädigung
für Vorstandsmitglieder“ ist offenbar nicht bekannt. Dem Vernehmen nach soll
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt die Anpassung bei der Sitzung des
Gesamtvorstandes zwar kurz erwähnt haben, ohne aber zu erklären, wie die Aufwandsentschädigungen
der ABDA-Vorstände neu geregelt werden sollen bzw. wer von den Anpassungen
profitieren soll. Derzeit ist die Aufwandsentschädigung der ABDA-Spitze in der Satzung wie folgt geregelt:
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands eine vom tatsächlichen Aufwand abhängige Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Regelung für Kostenerstattung bzw. Zahlung von Aufwandsentschädigung geregelt, die die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Haushaltsausschusses beschließt.
Wo ist der Beschluss für die Vergütungsanpassung?
Die ABDA-Satzung selbst verweist zur Höhe der Vorstandsvergütung also auf ein weiteres Papier, das vom Haushaltsausschuss und anschließend von der ABDA-MV beschlossen werden müsste. In dieser Regelung für die Kostenerstattung und Zahlungen für Aufwandsentschädigungen ist dem Vernehmen nach unter anderem festgehalten, dass Teile der Vorstandsvergütungen abhängig vom Tarif für Apothekenangestellte sind. Klar ist: Wenn die ABDA eine Neuregelung der Aufwandsentschädigungen anstrebt (wie im aktuellen Haushaltsentwurf beschrieben), müsste die Mitgliederversammlung vorher einen entsprechenden Beschluss fassen. Zahlreiche Teilnehmer der vergangenen Mitgliederversammlungen, mit denen DAZ.online über diese Angelegenheit gesprochen hat, können sich an einen solchen Beschluss aber nicht erinnern.
Dem geschäftsführenden Vorstand der ABDA gehören 13 Apotheker an. Neben Schmidt und seinem Vize Mathias Arnold gehören die Verbandsvertreter Fritz Becker, Thomas Dittrich, Stefan Fink, Dr. Hans-Peter Hubmann sowie Berend Groeneveld dazu – und die Kammervertreter Thomas Benkert, Georg Engel, Ursula Funke, Andreas Kiefer und Hannes Müller. Als nicht selbstständige Vertreterin sitzt außerdem Cynthia Milz in dem Gremium.
15 Kommentare
ABDA Vergütung
von Alexander Zeitler am 23.06.2019 um 19:38 Uhr
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VETO!
von Barbi am 14.06.2019 um 0:31 Uhr
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AW: VETO
von Thomas Kerlag am 14.06.2019 um 6:47 Uhr
23% für WAS?
von Heiko Barz am 13.06.2019 um 11:15 Uhr
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Spätrömische
von gabriela aures am 12.06.2019 um 22:26 Uhr
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Vermögensverwaltung
von Erik Modrack am 12.06.2019 um 12:19 Uhr
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wann
von Karl Friedrich Müller am 12.06.2019 um 12:08 Uhr
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von Ute Höner am 12.06.2019 um 11:17 Uhr
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von Ulrich Ströh am 12.06.2019 um 11:13 Uhr
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