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Oberlandesgericht Düsseldorf
Das gesamte Arzneimittelpreisrecht wankt
Meyer und Douglas sehen ihre Befürchtungen bestätigt
Für den Gesundheitsrechtsexperten Professor Dr. Hilko Meyer kommt die Entscheidung nicht überraschend. Bei der Jahrestagung der klinik- und heimversorgenden Apotheker am gestrigen Dienstag in Mainz verwies er auf seine eigenen Ausführungen unmittelbar nach dem EuGH-Urteil im Oktober 2016. Schon damals habe er auf die mittelfristigen Auswirkungen hingewiesen – nämlich, dass auch „weitere Interessenten“ versuchen könnten, die Grenzen des geltenden Preissystems auszutesten: nicht nur deutsche Versandapotheken, sondern auch ausländische Großhändler, Hersteller und Reimporteure. Die Rechtsprechung des EuGH sei auf die Arzneimittelpreisverordnung insgesamt anwendbar, mahnte Meyer damals wie heute. Und unterstrich damit den dringenden regulatorischen Handlungsbedarf – doch bekanntlich hat die Politik nun schon zweieinhalb Jahre tatenlos verstreichen lassen.
Ein anderer, der bereits vor dem EuGH-Urteil mahnte, ist der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas. Gegenüber DAZ.online zeigte er sich Ende September 2016 überzeugt: Ein Urteil des EuGH, das die Preisbindung für EU-Versender kippt, hätte weitreichendere Konsequenzen als eines, das das Fremd- und Mehrbesitzverbot aufgehoben hätte. Das gesamte Arzneimittelpreisgefüge stehe auf dem Spiel.
Auch jetzt findet Douglas scharfe Worte:
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf verdeutlicht, welch weitreichende Konsequenzen das EuGH-Urteil für die Arzneimittelversorgung in Deutschland hat. Nicht nur das Verhältnis zwischen Apotheken und Endkunden ist insoweit berührt, sondern die gesamte Distributionskette hinauf bis zum Hersteller. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf wird zu erheblichem Druck der Apotheker auf die Hersteller und den pharmazeutischen Großhandel in Deutschland führen. Denn es gibt auf den ersten Blick keine sachliche Rechtfertigung dafür, die Preisspannen auf den Handelsstufen in Deutschland weiter zu begrenzen, wenn ausländischen Anbietern vollumfänglich Rabatte gewährt werden dürfen. Es stellt sich dann nicht mehr die Frage, ob 0,70 Euro rabattierfähig fähig sind oder nicht. Es stellt sich dann die Frage, ob nicht die Apotheken ihre Preise mit den pharmazeutischen Herstellern frei verhandeln können. Sollte die Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf bestätigt werden, wird das gesamte System des Arzneimittel-Preisrechts damit obsolet. Spätestens jetzt muss die Politik schnell agieren, da an diesem Preissystem auch die Preiskontrollmechanismen zugunsten der GKV hängen, die damit mittelfristig ebenfalls ausgehebelt werden.“
Man darf nun gespannt sein auf die Urteilsgründe des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dann muss sich zeigen, ob die Politik erkennt, wie weit die EuGH-Entscheidung wirklich reicht – und was sie ihr entgegensetzt.
6 Kommentare
OLG Urteil
von Hans-Dieter Rosenbaum am 30.05.2019 um 11:24 Uhr
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von Anita Peter am 30.05.2019 um 6:36 Uhr
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Sehr schön
von Stefan Haydn am 29.05.2019 um 22:02 Uhr
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Das wird spannend ....
von Bernd Jas am 29.05.2019 um 21:48 Uhr
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Jetzt noch .....
von gabriela aures am 29.05.2019 um 19:39 Uhr
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OLG Urteil
von Küsgens,Bernd am 29.05.2019 um 19:22 Uhr
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