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Geplante PTA-Reform
ABDA stellt klar: Ein Apotheker muss jederzeit anwesend sein!
Falls die Aufsichtspflicht gelockert wird: ABDA will mehr Ausnahmen
Sollte das BMG dem Wunsch der ABDA nicht nachkommen und die PTA künftig von der Vorlagepflicht der Verschreibungen befreien, besteht die Standesvertretung aber auf weiterreichende Ausnahmen, als das BMG sie bislang vorsieht. So erachtet es das BMG als ausreichend die Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid und Einzelimporte als Ausnahme zu definieren, bei denen der Apothekenleiter nicht auf die Aufsicht verzichten darf. Die ABDA möchte, wenn schon PTA eigenständig ohne Vorlage zeichnen dürfen sollen, hier weit mehr Ausnahmen sehen. Nämlich:
- Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen des Versandes (§ 17 Absatz 2a ApBetrO)
- Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel (§ 19 ApBetrO)
- Patientenindividuelles Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln (§ 34 ApBetrO)
- Abgabe von Arzneimitteln zur Notfallkontrazeption
- Abgabe von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin
Allerdings macht die ABDA gleich zu Beginn der Stellungnahme klar, dass es in ihren Augen kaum möglich sein wird, praktikable abstrakte oder
konkrete Kriterien
zu definieren, in welchen Fällen die PTA einen Apotheker hinzuziehen muss, um das bisherige Sicherheitsniveau beizubehalten.
Außerdem hält es die ABDA für unabdingbar, dass die schriftliche Herstellungsanweisung einschließlich der Plausibilitätsprüfung sowie die Freigabe des Rezepturarzneimittels weiterhin durch einen Apotheker bzw. im Vertretungsfall von einer zur Vertretung berechtigten Person gegenzuzeichnen sind. Dasselbe gilt für Defekturarzneimittel und das Prüfprotokoll der Ausgangsstoffe.
Präzision der Lehrinhalte
Im dritte Teil der Stellungnahme äußert sich die ABDA detailliert zu den geplanten Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA. Sie begrüßt zum Beispiel die Klarstellung des Gesetzgebers, dass mindestens drei Monate des in der Apotheke zu absolvierenden Praktikums in der öffentlichen Apotheke abzuleisten sind – derzeit ist es möglich, dass PTA das sechsmonatige Praktikum komplett in der Krankenhausapotheke absolvieren. Ebenfalls positiv bewertet werden die inhaltlichen Anpassungen im Fächerkatalog der schulischen Ausbildung sowie die Stärkung der Ausbildungsinhalte zur Information und Beratung.
Hier wurden die Vorschläge des BMG jedoch zum Teil präzisiert: Zum Beispiel statt „die erforderlichen theoretischen Grundlagen der fachbezogenen Mathematik, insbesondere der Arithmetik und der Stöchiometrie, anzuwenden und insbesondere die Dreisatz- und Prozentrechnung sowie das Mischungsrechnen zu beherrschen und auf die in den Apotheken auftretenden Fragestellungen anzuwenden“ bevorzugt die ABDA die Formulierung „die für die Herstellung von Stamm-, Prüf- und Maßlösungen erforderlichen Massen und/oder Volumina der Ausgangsstoffe zu berechnen und die für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln benötigten Massen und/oder Volumina an Wirk- und Hilfsstoffen zu berechnen“.
6 Kommentare
Wir brauchen Wunder ...
von Stefanie K. am 17.05.2019 um 22:46 Uhr
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AW: Wir brauchen Wunder
von Dr. Haiko Reuter am 19.05.2019 um 15:35 Uhr
ABDA fern der Realität
von Claudia am 17.05.2019 um 19:19 Uhr
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PTA unter Aufsicht
von Calotta am 17.05.2019 um 16:50 Uhr
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Noch was
von Karl Friedrich Müller am 17.05.2019 um 16:45 Uhr
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Warum eigentlich?
von Karl Friedrich Müller am 17.05.2019 um 13:52 Uhr
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