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Geplante PTA-Reform
ABDA stellt klar: Ein Apotheker muss jederzeit anwesend sein!
Rezepte müssen weiterhin vorgelegt werden
Ein großer Teil der ABDA-Stellungnahme dreht sich allerdings um die Pläne des BMG, den PTA den unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung zu übertragen und eine selbstständigere Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten zu gestatten. Konkret geht es darum, dass Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz auf die Aufsicht der PTA verzichten können sollen. Die Apothekenbetriebsordnung soll entsprechend angepasst werden. Davon hält die ABDA aber nicht viel. Insbesondere an der Feststellung der Qualifikation der betreffenden PTA – Abschlussnote „gut“, Berufspraxis und ein Fortbildungszertifikat –, um eigenständiger arbeiten zu können, übt die ABDA Kritik.
Man verkenne nicht die Bemühungen, bestimmte Voraussetzungen für die Übertragung erweiterter Kompetenzen zu definieren, heißt es. Aber die genannten Kriterien führten nicht zu einem fachlichen Kompetenzniveau, das eine kritische Überprüfung der Abgabe der Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung durch einen Apotheker mit fünfjähriger Ausbildung, davon vier Jahre naturwissenschaftlicher Ausbildung an der Universität, entbehrlich macht. Die ABDA befürchtet offenbar, dass aus dem „Verzicht auf die Beaufsichtigung“ eine Vertretungsbefugnis für PTA abgeleitet werden könnte. Sie regt daher an, klarzustellen, „um Missverständnissen vorzubeugen“, dass trotz des Verzichts auf die Aufsicht über die PTA, den der Entwurf vorsieht, immer der Apothekenleiter oder ein ihn vertretender Apotheker bzw. eine gemäß § 2 Absatz 6 ApBetrO vertretungsberechtigte Person anwesend sein muss.
BMG: Vorschlag konterkariert Neufassung der ApBetrO
Vor allem lehnt es die ABDA ab, dass PTA Rezepte künftig selbst abzeichnen dürfen sollen, ganz ohne sie einem Apotheker vorlegen zu müssen. Bisher müssen dies PTA mit Abzeichnungsbefugnis bei Privatrezepten vor und bei Kassenrezepten unverzüglich nach der Abgabe der Arzneimittel tun (§ 17 Absatz 6 Satz 3). Darauf soll nach dem Entwurf des BMG künftig verzichtet werden können. Die Standesvertretung verweist hier auf die Änderung der ApBetrO im Jahr 2012. Mit der sei die Verantwortung des Apothekers in diversen Regelungsbereichen, insbesondere für die Abgabe von Arzneimitteln und die Information und Beratung, ausdrücklich hervorgehoben worden, schreibt sie. Der Entwurf des BMG würde dem entgegenlaufen.
6 Kommentare
Wir brauchen Wunder ...
von Stefanie K. am 17.05.2019 um 22:46 Uhr
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AW: Wir brauchen Wunder
von Dr. Haiko Reuter am 19.05.2019 um 15:35 Uhr
ABDA fern der Realität
von Claudia am 17.05.2019 um 19:19 Uhr
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PTA unter Aufsicht
von Calotta am 17.05.2019 um 16:50 Uhr
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Noch was
von Karl Friedrich Müller am 17.05.2019 um 16:45 Uhr
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Warum eigentlich?
von Karl Friedrich Müller am 17.05.2019 um 13:52 Uhr
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