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Geplante PTA-Reform
ABDA stellt klar: Ein Apotheker muss jederzeit anwesend sein!
Laut dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf für ein PTA-Reformgesetz will das Bundesgesundheitsministerium PTA deutlich mehr Verantwortung zugestehen, als das jetzt der Fall ist. So soll der Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz auf die Aufsicht der PTA verzichten können. Von diesem Vorschlag hält die ABDA nicht viel, wie sie in ihrer Stellungnahme deutlich macht. Begrüßt wird hingegen die Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur und die erstmalige Formulierung eines Berufsbildes.
Vor einem Monat hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den versprochenen Entwurf für eine Reform des PTA-Berufs vorgelegt. Sein Ziel: Der PTA-Beruf soll gestärkt und aufgewertet werden. Neben der Definition eines umfangreichen Berufsbildes sowie Änderungen bei der Ausbildung und der Prüfung ist vor allem vorgesehen, dass PTA mehr Befugnisse erhalten und die Beaufsichtigung durch Apotheker gelockert wird. Eine Verlängerung der Ausbildung hält das Ministerium hingegen nicht für nötig.
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Nun liegt die Stellungnahme der ABDA zum Entwurf vor. Erwartungsgemäß begrüßt die Standesvertretung, dass die Ausbildung in ihrer bisherigen Dauer beibehalten wird – zwei Jahre Lehrgang an der Berufsfachschule und ein halbes Jahr praktische Ausbildung in der Apotheke. Man teile die in dem Referentenentwurf vorgetragenen Argumente, heißt es seitens der ABDA. Zum Beispiel, dass eine Verlängerung unverhältnismäßig sei und dass zwingende Gründe dafür nicht ersichtlich seien. Adexa und BVpta hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfs kritisiert, dass in diesem Punkt die ABDA-Position übernommen wurde. Die Gewerkschaft und der Berufsverband kämpfen seit Jahren für eine Verlängerung der PTA-Ausbildung.
Nicht nur „Medikationsmanagement“ sondern „Maßnahmen zur Verbesserung der AMTS“
Auch dass erstmals das Berufsbild der PTA mit den wichtigsten Tätigkeiten formuliert wird, die auf die Berufsausübung der PTA in der Apotheke fokussieren, findet die ABDA gut. Damit werde berücksichtigt, dass der weitaus größte Teil der PTA in Apotheken tätig ist. Gleichermaßen mache das BMG aber auch deutlich, dass PTA ihren Beruf auch anderswo ausüben können. Allerdings wird unter anderem bei den Tätigkeiten angeregt, den Punkt „Mitwirkung am Medikationsmanagement“ allgemeiner zu fassen und stattdessen zu schreiben „Mitwirkung bei Maßnahmen, die die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern“.
Rezepte müssen weiterhin vorgelegt werden
Ein großer Teil der ABDA-Stellungnahme dreht sich allerdings um die Pläne des BMG, den PTA den unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung zu übertragen und eine selbstständigere Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten zu gestatten. Konkret geht es darum, dass Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz auf die Aufsicht der PTA verzichten können sollen. Die Apothekenbetriebsordnung soll entsprechend angepasst werden. Davon hält die ABDA aber nicht viel. Insbesondere an der Feststellung der Qualifikation der betreffenden PTA – Abschlussnote „gut“, Berufspraxis und ein Fortbildungszertifikat –, um eigenständiger arbeiten zu können, übt die ABDA Kritik.
Man verkenne nicht die Bemühungen, bestimmte Voraussetzungen für die Übertragung erweiterter Kompetenzen zu definieren, heißt es. Aber die genannten Kriterien führten nicht zu einem fachlichen Kompetenzniveau, das eine kritische Überprüfung der Abgabe der Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung durch einen Apotheker mit fünfjähriger Ausbildung, davon vier Jahre naturwissenschaftlicher Ausbildung an der Universität, entbehrlich macht. Die ABDA befürchtet offenbar, dass aus dem „Verzicht auf die Beaufsichtigung“ eine Vertretungsbefugnis für PTA abgeleitet werden könnte. Sie regt daher an, klarzustellen, „um Missverständnissen vorzubeugen“, dass trotz des Verzichts auf die Aufsicht über die PTA, den der Entwurf vorsieht, immer der Apothekenleiter oder ein ihn vertretender Apotheker bzw. eine gemäß § 2 Absatz 6 ApBetrO vertretungsberechtigte Person anwesend sein muss.
BMG: Vorschlag konterkariert Neufassung der ApBetrO
Vor allem lehnt es die ABDA ab, dass PTA Rezepte künftig selbst abzeichnen dürfen sollen, ganz ohne sie einem Apotheker vorlegen zu müssen. Bisher müssen dies PTA mit Abzeichnungsbefugnis bei Privatrezepten vor und bei Kassenrezepten unverzüglich nach der Abgabe der Arzneimittel tun (§ 17 Absatz 6 Satz 3). Darauf soll nach dem Entwurf des BMG künftig verzichtet werden können. Die Standesvertretung verweist hier auf die Änderung der ApBetrO im Jahr 2012. Mit der sei die Verantwortung des Apothekers in diversen Regelungsbereichen, insbesondere für die Abgabe von Arzneimitteln und die Information und Beratung, ausdrücklich hervorgehoben worden, schreibt sie. Der Entwurf des BMG würde dem entgegenlaufen.
Falls die Aufsichtspflicht gelockert wird: ABDA will mehr Ausnahmen
Sollte das BMG dem Wunsch der ABDA nicht nachkommen und die PTA künftig von der Vorlagepflicht der Verschreibungen befreien, besteht die Standesvertretung aber auf weiterreichende Ausnahmen, als das BMG sie bislang vorsieht. So erachtet es das BMG als ausreichend die Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid und Einzelimporte als Ausnahme zu definieren, bei denen der Apothekenleiter nicht auf die Aufsicht verzichten darf. Die ABDA möchte, wenn schon PTA eigenständig ohne Vorlage zeichnen dürfen sollen, hier weit mehr Ausnahmen sehen. Nämlich:
- Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen des Versandes (§ 17 Absatz 2a ApBetrO)
- Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel (§ 19 ApBetrO)
- Patientenindividuelles Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln (§ 34 ApBetrO)
- Abgabe von Arzneimitteln zur Notfallkontrazeption
- Abgabe von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin
Allerdings macht die ABDA gleich zu Beginn der Stellungnahme klar, dass es in ihren Augen kaum möglich sein wird, praktikable abstrakte oder
konkrete Kriterien
zu definieren, in welchen Fällen die PTA einen Apotheker hinzuziehen muss, um das bisherige Sicherheitsniveau beizubehalten.
Außerdem hält es die ABDA für unabdingbar, dass die schriftliche Herstellungsanweisung einschließlich der Plausibilitätsprüfung sowie die Freigabe des Rezepturarzneimittels weiterhin durch einen Apotheker bzw. im Vertretungsfall von einer zur Vertretung berechtigten Person gegenzuzeichnen sind. Dasselbe gilt für Defekturarzneimittel und das Prüfprotokoll der Ausgangsstoffe.
Präzision der Lehrinhalte
Im dritte Teil der Stellungnahme äußert sich die ABDA detailliert zu den geplanten Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA. Sie begrüßt zum Beispiel die Klarstellung des Gesetzgebers, dass mindestens drei Monate des in der Apotheke zu absolvierenden Praktikums in der öffentlichen Apotheke abzuleisten sind – derzeit ist es möglich, dass PTA das sechsmonatige Praktikum komplett in der Krankenhausapotheke absolvieren. Ebenfalls positiv bewertet werden die inhaltlichen Anpassungen im Fächerkatalog der schulischen Ausbildung sowie die Stärkung der Ausbildungsinhalte zur Information und Beratung.
Hier wurden die Vorschläge des BMG jedoch zum Teil präzisiert: Zum Beispiel statt „die erforderlichen theoretischen Grundlagen der fachbezogenen Mathematik, insbesondere der Arithmetik und der Stöchiometrie, anzuwenden und insbesondere die Dreisatz- und Prozentrechnung sowie das Mischungsrechnen zu beherrschen und auf die in den Apotheken auftretenden Fragestellungen anzuwenden“ bevorzugt die ABDA die Formulierung „die für die Herstellung von Stamm-, Prüf- und Maßlösungen erforderlichen Massen und/oder Volumina der Ausgangsstoffe zu berechnen und die für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln benötigten Massen und/oder Volumina an Wirk- und Hilfsstoffen zu berechnen“.
6 Kommentare
Wir brauchen Wunder ...
von Stefanie K. am 17.05.2019 um 22:46 Uhr
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AW: Wir brauchen Wunder
von Dr. Haiko Reuter am 19.05.2019 um 15:35 Uhr
ABDA fern der Realität
von Claudia am 17.05.2019 um 19:19 Uhr
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PTA unter Aufsicht
von Calotta am 17.05.2019 um 16:50 Uhr
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Noch was
von Karl Friedrich Müller am 17.05.2019 um 16:45 Uhr
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Warum eigentlich?
von Karl Friedrich Müller am 17.05.2019 um 13:52 Uhr
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