ABDA-Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz

Klare Worte zur Preisbindung

Berlin - 08.05.2019, 13:00 Uhr

Die ABDA setzt sich
entschlossen für den Erhalt der Preisbindung ein. (c / Foto: DAZ.online)

Die ABDA setzt sich entschlossen für den Erhalt der Preisbindung ein. (c / Foto: DAZ.online)


In ihrer Stellungnahme zum Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz setzt sich die ABDA entschlossen für den Erhalt der Preisbindung ein. Hinzu kommen weitere Forderungen von der Ausweitung des Zuweisungsverbots bis zu einem erhöhten und dynamisierten Honorar für neue Dienstleistungen. Als Ergänzung wird ein arztinduzierter Botendienst angeregt.

Die Stellungnahme der ABDA beginnt mit der Einleitung, die auf der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai beschlossen worden war. Die ABDA erklärt darin, dass der Referentenentwurf dem Ziel der Stärkung der Vor-Ort-Apotheken in wesentlichen Punkten nicht gerecht werde. Die ABDA fordert, den viel diskutierten § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz nicht zu streichen, weil nur so „eine Regelung erreicht wird, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel annähernd gleichwertig ist“.

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Die ABDA begründet umfassend, weshalb sie den Satz, der die deutsche Preisbindung auf ausländische Versender überträgt, für unverzichtbar hält. Sie stützt sich dabei auch auf die Gesetzesbegründung von 2012 und das diesbezügliche Urteil des Gemeinsamen Senates der obersten Bundesgerichte von 2012. In ihrer Argumentation beschreibt die ABDA die Gleichpreisigkeit von Rx-Arzneimitteln als integralen Bestandteil des Steuerungssystems der Arzneimittelversorgung. So werde die flächendeckende Versorgung für alle Patienten – nicht nur für GKV-Versicherte – gesichert. Die ABDA widerspricht der Idee der Monopolkommission, dass versorgungskritische Apotheken sich durch höhere Preise finanzieren könnten. Denn 57 Prozent aller Rx-Arzneimittel seien N3-Packungen für die planbare Chroniker-Versorgung. Zudem verweist die ABDA auf das vom Deutschen Apotheker Verlag und der Noweda eG in Auftrag gegebene wettbewerbsökonomische Gutachten von May, Bauer und Dettling, nach dem Preiswettbewerb insbesondere zur Schließung von Solitärapotheken führen würde.

Darum fordert die ABDA, den besagten Satz im Arzneimittelgesetz nicht zu streichen. Als Konsequenz müsse sich der Gesetzgeber klar zur Gleichpreisigkeit positionieren und in der Gesetzesbegründung ausführliche Angaben zur europarechtlichen Rechtfertigung vortragen. Dabei verweist die ABDA auch auf eine diesbezügliche Anregung des Bundesgerichtshofes vom 24. November 2016. 

Und wenn das Boni-Verbot im AMG doch gestrichen wird?

Allerdings setzt sich die ABDA auch mit dem Fall auseinander, dass der Gesetzgeber den besagten Satz streicht. Dann gehe der in § 129 SGB V geplante sozialrechtliche Verweis auf die Preisbindung ins Leere. Darum müsse dort ausdrücklich die Gültigkeit für ausländische Versender festgelegt werden. Damit folgt die ABDA den Gedanken des kürzlich von Mand und Meyer vorgelegten Gutachtens, ohne es ausdrücklich zu erwähnen.

Außerdem greift die ABDA offenbar die Kritik auf, die kürzlich vom Apothekerverband Schleswig-Holstein vorgebracht wurde. Sie fordert Möglichkeiten zur wettbewerbsrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen die Preisbindung. Apothekerverbände müssten von den Krankenkassen verlangen können, dass diese die vorgesehenen Vertragsstrafen tatsächlich verhängen. Diese Maßnahmen müssten auch Gegenstand der Aufsicht durch die zuständigen Behörden sein. 

Die ABDA spricht sich nun auch dafür aus, die „Länderliste“ für den Arzneimittelversand zu erhalten. Anstatt sie abzuschaffen, sei es sachgerecht, neben der Länderliste klare Vorgaben zu schaffen, welche Rechtsvorschriften beim Versand aus dem Ausland gelten sollen. 

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Mehr Geld für neue Leistungen

In ihrer Stellungnahme begrüßt die ABDA die neuen pharmazeutischen Leistungen. Zugleich setzt sie sich umfangreich mit den Details auseinander. Sie fordert insbesondere eine Definition, nach der diese Leistungen vom pharmazeutischen Personal – also nicht nur von Apothekern – erbracht werden. Die Regelungen sollen präzisiert und die Geldflüsse genauer festgelegt werden, fordert die ABDA. Das Volumen für die Fondsfinanzierung der neuen Leistungen soll 43 Cent statt nur 20 Cent pro Rx-Arzneimittelpackung betragen. Die Leistungen sollen analog zu ärztlichen Leistungen von der Umsatzsteuer befreit werden. Bemerkenswert erscheint die Forderung, die Finanzierung der neuen Leistungen zu dynamisieren. Diese Dynamisierung soll sich ähnlich wie bei ärztlichen Leistungen an der Morbiditätsentwicklung orientieren.

Keine Abholfächer, aber arztinduzierter, abrechnungsfähiger Botendienst

Die ABDA möchte automatisierte Abgaben außerhalb des Versandes nicht nur auf bestimmte Fälle beschränken, sondern komplett untersagen. Denn Vor-Ort-Apotheken und Versandhandel sollten klar voneinander abgegrenzt werden. Deshalb möchte die ABDA als zusätzliche Regelung auch klarstellen lassen, dass Kommissionsmodelle und andere Mischformen verboten werden. Im Versand bestellte Arzneimittel dürften nicht bei Vor-Ort-Apotheken abgeholt werden, damit die Patienten bewusst zwischen beiden Versorgungsformen entscheiden könnten und müssten.

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Außerdem setzt sich die ABDA für noch schärfere Anforderungen an die Transportbedingungen beim Botendienst und Versand ein. Sie fordert zudem eine Liste von Arzneimittelgruppen festzulegen, die nicht versendet werden dürfen.

Zudem fordert die ABDA, dass Modellvorhaben nur gestattet werden, wenn sie von Landesapothekerverbänden abgeschlossen werden und damit allen Apotheken einer Region zugänglich sind. Neu ist die Anregung, einen arztinduzierten und abrechnungsfähigen Botendienst einzuführen. Weitere Positionen der ABDA zum Apotheken-Stärkungsgesetz waren bereits zuvor bekannt geworden. So begrüßt die ABDA Modellvorhaben für Grippeimpfungen. Außerdem soll das Zuweisungsverbot auch für Dritte gelten, die keine Apotheker, Ärzte oder Krankenkassen sind.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Gleichpreisigkeit

von Philipp Merz am 08.05.2019 um 14:18 Uhr

Ich kann es langsam nicht mehr hören : die Gleichpreisigkeit wird nicht kommen , nicht heute und nicht morgen .Wir warten seit 2,5 Jahren , hätte die Politik vorgehabt die Strukturen zu erhalten , dann müssten wir heute nicht diskutieren .
Ich habe es langsam satt , mich nach den Protagonisten in diesem Trauerspiel - welches ja bei weitem nicht nur unsere Branche betrifft - zu richten . Oder noch schlimmer : rumzubetteln . Ich schlage gleichlange Spieße vor : Komplette Liberalisierung , komplette Neuausrichtung gestzlicher Grundlagen , Entbindung von Allgemeinwohlpflichten , ökonomisierung der Sozialleistungen in einem europäisch wettbewerbsorientiertem Sinne ! Dann kann jeder für sich selbst entscheiden , wieviel was kostet . Und welche Qualität er möchte . Patienten zahlen privat , dann müssen wir uns nicht mehr mit Krankenkassen rumärgern und sind auch nicht mehr kontrahierungsgezwungen . Ach so : und ich muss nicht alle 9 Tage Notdienst schieben und mich von der Kammer ( an die ich dann auch nichts mehr zahle ( Umsatzbezogen,anyone ?)) schikanieren lassen .Und und und und und und ...Dann habe ich endlich wieder Zeit an Spargelfahrten teilzunehmen und mich über mein geiles neues digitales Leben zu freuen ! Abi habe ich zum Glück damals geschafft ... sogar in Mathe . Und liebe Politiker : -Trommelwirbel- sogar ein echtes Hochschulstudium ! Yeah !

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