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ABDA-Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz
Klare Worte zur Preisbindung
Keine Abholfächer, aber arztinduzierter, abrechnungsfähiger Botendienst
Die ABDA möchte automatisierte Abgaben außerhalb des Versandes nicht nur auf bestimmte Fälle beschränken, sondern komplett untersagen. Denn Vor-Ort-Apotheken und Versandhandel sollten klar voneinander abgegrenzt werden. Deshalb möchte die ABDA als zusätzliche Regelung auch klarstellen lassen, dass Kommissionsmodelle und andere Mischformen verboten werden. Im Versand bestellte Arzneimittel dürften nicht bei Vor-Ort-Apotheken abgeholt werden, damit die Patienten bewusst zwischen beiden Versorgungsformen entscheiden könnten und müssten.
Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz
KBV: Für Medikationsanalyse braucht man ärztliche Expertise
Modellvorhaben müssen allen Apotheken einer Region zugänglich sein
Außerdem setzt sich die ABDA für noch schärfere Anforderungen an die Transportbedingungen beim Botendienst und Versand ein. Sie fordert zudem eine Liste von Arzneimittelgruppen festzulegen, die nicht versendet werden dürfen.
Zudem fordert die ABDA, dass Modellvorhaben nur gestattet werden, wenn sie von Landesapothekerverbänden abgeschlossen werden und damit allen Apotheken einer Region zugänglich sind. Neu ist die Anregung, einen arztinduzierten und abrechnungsfähigen Botendienst einzuführen. Weitere Positionen der ABDA zum Apotheken-Stärkungsgesetz waren bereits zuvor bekannt geworden. So begrüßt die ABDA Modellvorhaben für Grippeimpfungen. Außerdem soll das Zuweisungsverbot auch für Dritte gelten, die keine Apotheker, Ärzte oder Krankenkassen sind.
1 Kommentar
Gleichpreisigkeit
von Philipp Merz am 08.05.2019 um 14:18 Uhr
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