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Rechtsgutachten zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz
Mand/Meyer: Keine Systemerhaltung ohne neues EuGH-Verfahren
Jede gesetzgeberische Maßnahme, die das deutsche Arzneimittelversorgungssystem mit unabhängigen öffentlichen Apotheken sichern soll, mündet in ein europarechtliches Verfahren. Diese Erkenntnis gewinnen die Apothekenrechtsexperten Dr. Elmar Mand und Prof. Dr. Hilko J. Meyer in ihrem jüngsten Gutachten zum Apotheken-Stärkungsgesetz. Demnach wäre das politische Ziel der Gleichpreisigkeit nicht vereinbar mit einem Gesetz, das die Rechtsposition der EU-Kommission anerkennt.
Dr. Elmar Mand und Prof. Dr. Hilko J. Meyer zeigen in ihrem jüngsten Gutachten für die Apothekerkammern und -verbände Nordrhein und Westfalen-Lippe eklatante Schwächen im Referentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz auf. Die Gutachter machen deutlich, dass der Wortlaut der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht zu der beabsichtigten Gleichpreisigkeit führen würde, nicht einmal bei Rx-Arzneimitteln zulasten der GKV. Als entscheidend dafür sehen Mand und Meyer die geplante Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG, der klarstellt, dass die Preisbindung auch für ausländische Versender gilt. Damit würde die geplante Bezugnahme im Sozialrecht auf ein verändertes Arzneimittelpreisrecht verweisen, das gerade nicht mehr auf ausländische Versender anzuwenden wäre. Das Gesetz würde damit nicht das leisten, was es gemäß seiner Begründung verspricht.
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Mand und Meyer argumentieren überzeugend, dass auch die anderen geplanten neuen Regelungen nicht mehr für Ausländer gelten würden, sofern sie nicht ausdrücklich auch auf Ausländer bezogen werden. Dieses Problem sehen Mand und Meyer beispielsweise beim geplanten Verbot für die Krankenkassen, Patienten auf bestimmte Apotheken zu verweisen, und bei den geplanten Schutzregeln für das E-Rezept. Sie vermissen eine Regelung, nach der das Verbot des Makelns von E-Rezepten auch für ausländische Versandapotheken und Internetplattformen gelten soll.
Im Mittelpunkt der Kritik steht der Plan, § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG zu streichen. Gemäß der Begründung des Referentenentwurfs erkennt die Bundesregierung mit dieser Streichung die Position der EU-Kommission zur Preisbindung an. Möglicherweise ist dies mit der Motivation des Gesetzgebers zu erklären, eine europarechtliche Auseinandersetzung vermeiden zu wollen.
Doch einem solchen Anliegen erteilen Mand und Meyer in ihrem Gutachten eine klare Absage. Sie erklären dazu:
Unabhängig von der gewählten Regelungsalternative bleibt festzuhalten, dass die Aufrechterhaltung des deutschen Arzneiversorgungssystems durch unabhängige öffentliche Apotheken und die Abwehr disruptiver Eingriffe in die Strukturen der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung in keinem Fall ohne weitere Auseinandersetzungen mit den Deregulierungs- und Wachstumsinitiativen der EU-Kommission und den damit verbundenen unionsrechtlichen Gerichtsverfahren möglich sein wird.“
2 Kommentare
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von Anita Peter am 30.04.2019 um 9:56 Uhr
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AW: Systemerhalt
von Roland Mückschel am 30.04.2019 um 12:12 Uhr
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