- DAZ.online
- News
- Politik
- Mand/Meyer: Keine ...
Rechtsgutachten zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz
Mand/Meyer: Keine Systemerhaltung ohne neues EuGH-Verfahren
Gute Aussichten bei neuem EuGH-Verfahren
Mand und Meyer beschäftigen sich insbesondere mit dem Fall, dass die geltenden Preisregeln erhalten bleiben und zusätzlich flankierende Maßnahmen zur Einbindung in den Rahmenvertrag nach § 129 SGB V stattfinden. Dann wären diese Regelungen – so Mand und Meyer – aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts bis auf weiteres nicht verbindlich für ausländische Versender. Doch damit würde der Weg für die Bundesregierung eröffnet, die Rechtfertigung für die deutsche Preisbindung in einem neuen EuGH-Verfahren vorzutragen.
Für ein solches Verfahren sehen Mand und Meyer gute Erfolgsaussichten und stützen sich dabei insbesondere auf die Einschätzung des Bundesgerichtshofes („Freunde werben Freunde“ und „Applikationsarzneimittel“). Mand und Meyer erklären dazu:
Der BGH hat in zwei Entscheidungen bereits mit bemerkenswerter Deutlichkeit hervorgehoben, dass er die Entscheidung der 1. Kleinen Kammer des EuGH in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung zum deutschen Arzneimittelpreisrecht für juristisch angreifbar und überwindbar hält und sogar der Auffassung zuneigt, der EuGH haben seine Kompetenzen überschritten, weil er mit seiner Entscheidung die originäre Regelungsverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens gem. Art. 168 Abs. 7 AEUV missachtet.“
Mand und Meyer sehen demnach keinen Grund, eine weitere europarechtliche Auseinandersetzung zu scheuen. Sie sehen aber auch gar keine andere Möglichkeit. Denn jede gesetzgeberische Maßnahme, die auf die Gleichpreisigkeit im In- und Ausland zielt, führt nach ihrer Einschätzung zwangsläufig zu einem europarechtlichen Verfahren. Der Versuch dieses zu umgehen, wäre somit aussichtslos.
Rx-Versandverbot als „Backstop“
Da dies zwangsläufig keine schnelle Lösung des Problems ermöglicht, erinnern Mand und Meyer auch das Rx-Versandverbot und erklären:
Bis eine unionsrechtlich anerkannte Lösung für die Preisregelungen beim grenzüberschreitenden Versandhandel gefunden wurde, sollte das im Koalitionsvertrag vorgesehene Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als „Backstop“-Lösung aufrechterhalten werden.“
2 Kommentare
.
von Anita Peter am 30.04.2019 um 9:56 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Systemerhalt
von Roland Mückschel am 30.04.2019 um 12:12 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.