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Kassen zum Apotheken-Stärkungsgesetz
GKV-Spitzenverband: Strafen für Rx-Boni nicht durchsetzbar
GKV: 2HM-Gutachten umsetzen und mit den Einsparungen Dienstleistungen finanzieren
Zugleich verweist der GKV-Spitzenverband auf das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Honorargutachten. Dieses komme „gerade nicht zu dem Schluss, dass es einer erhöhten Vergütung der apothekerlichen Leistungen bedarf“, vielmehr sei die Vergütungshöhe auf Basis des tatsächlichen Aufwands neu auszurichten. Der GKV-Spitzenverband regt deshalb an, zunächst die Apothekenvergütung zu ändern und pharmazeutische Dienstleistungen „aus dem derzeit bestehenden Einsparpotential im Apothekenmarkt“ zu finanzieren. Tatsächlich gebe es ein Interesse von Krankenkassen an ergänzenden regionalen Vereinbarungen von pharmazeutischen Dienstleistungen, diese seien jedoch zuletzt „teilweise aufsichtsrechtlich beanstandet“ worden.
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Auch an anderer Stelle lehnt der GKV-Spitzenverband ab, für zusätzliche Honorare Geld auszugeben, und verweist auf das Honorargutachten. So sei zwar eine bessere Vergütung der Notdienste gerade bei Apotheken im ländlichen Raum sinnvoll, doch könnten hierfür, wie das Honorargutachten zeige, „die vorhandenen Wirtschaftlichkeitspotentiale im Apothekenmarkt“ herangezogen werden. Auch eine Erhöhung der Betäubungsmittelgebühr wird abgelehnt, eine gerechtere Vergütung könne „durch eine vollständige Umsetzung“ des Honorargutachtens durchgesetzt werden.
Das vorgesehene Verbot von Abgabeautomaten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht unmittelbar mit der Apotheke verbunden sind, findet ebenfalls keine Zustimmung des GKV-Spitzenverbands. Erstaunlich allerdings die Begründung: Hierdurch würden Vor-Ort-Apotheken „um einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Versandhandel gebracht“. Denn insbesondere für Apotheken in Regionen mit einer geringeren Bevölkerungsdichte wären Abgabeautomaten „eine einfache, kostengünstige Möglichkeit, sich einen größeren Einzugsbereich an (potentiellen) Arzneimittelverbraucherinnen und Arzneimittelverbrauchern zu verschaffen“, indem die stationäre Apotheke im Dorfzentrum ergänzend einen Abgabeautomaten in einem entfernt liegenden Ortsteil betreibe.
1 Kommentar
nixht durchsetzbar
von Thomas Bsonek am 31.10.2019 um 9:09 Uhr
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