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ABDA-Mitgliederversammlung
Apotheker wollen mit Spahn im Gespräch bleiben
Die ABDA-Mitgliederversammlung ist sich einig: In der Vorbemerkung zu ihrer Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz wird die Standesvertretung nun den Gesetzgeber auffordern, auf die vorgesehene Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 im Arzneimittelgesetz zu verzichten. Allerdings erhöhen die Apotheker zumindest verbal den Druck: Das Gesetz könne man nur begrüßen, wenn dieser Satz erhalten bleibt. Eine Rückkehr zum Rx-Versandverbot wurde diskutiert, dann aber wieder verworfen.
Die großen Überraschungen blieben wieder einmal aus: In einem einstimmigen Beschluss haben sich die Delegierten der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung heute in Berlin darauf geeinigt, das vom BMG geplante Apotheken-Stärkungsgesetz grundsätzlich zu begrüßen. Die ABDA muss das Vorhaben – so das Votum der Mitglieder – aber sehr kritisch begleiten. Denn: Nur wenn das „alte“ Rx-Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz erhalten bleibe, könne das Gesetz die Apotheken auch wirklich stärken.
Konkret haben die Kammern und Verbände beschlossen, schon in der Einleitung der Stellungnahme auf ihre wichtigste Forderung einzugehen. In der beschlossenen Vorbemerkung wird zunächst die Absicht des Bundesgesundheitsministeriums begrüßt, die Apotheken vor Ort zu stärken. Allerdings werde der vorliegende Referentenentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz diesem Ziel in wesentlichen Punkten nicht gerecht. Er verschlechtere in seiner jetzigen Fassung die Situation der Vor-Ort-Apotheke, weil er entgegen seiner Intention dauerhaft EU-Versender von der Preisbindung freistelle und die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit schwäche. „Wir fordern deshalb, auf die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG zu verzichten, weil nur so eine Regelung erreicht wird, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Rx-Versandhandelsverbot annähernd gleichwertig ist“, wird es nun in der Stellungnahme heißen. Und weiter: Man sehe bei „etlichen Punkten“ Nachbesserungsbedarf.
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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt lässt sich in einer Pressemitteilung folgendermaßen zitieren:
Das Bundesgesundheitsministerium will die Apotheken vor Ort stärken, lässt aber noch wesentliche Voraussetzungen dafür im Gesetzentwurf vermissen. In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf werden wir diese Defizite beschreiben und klare Alternativen benennen. Die Arzneimittelpreisverordnung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland und muss deshalb auch europarechtlich abgesichert werden. Die Gleichpreisigkeit für rezeptpflichtige Medikamente darf nicht nur für gesetzlich versicherte Patienten gelten, sondern muss es auch für Privatversicherte und Selbstzahler. Die Mitgliederversammlung hat die politische Richtung der vergangenen Monate bestätigt und somit dem Vorstand erneut ein klares Mandat für die nächsten Wochen und Monate gegeben. Die Geschäftsführung wird nun unsere Stellungnahmen im kommenden Gesetzgebungsverfahren aktiv und kritisch formulieren.“
9 Kommentare
Mehrheiten
von Reinhard Rokitta am 03.05.2019 um 20:47 Uhr
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....man bleibe im Gespräch
von pille62 am 03.05.2019 um 13:30 Uhr
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MV vom 2.Mai 2019
von Heiko Barz am 03.05.2019 um 12:30 Uhr
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Das Gesetz könne man nur begrüßen...
von Kleiner Apotheker am 03.05.2019 um 8:49 Uhr
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Mandat erhalten?
von Karl Friedrich Müller am 03.05.2019 um 8:29 Uhr
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Apotheker wollen im Gespräch bleiben
von Conny am 03.05.2019 um 7:59 Uhr
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Es reicht
von Dribusch, Georg am 02.05.2019 um 23:36 Uhr
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Neue Formatierung dringend erforderlich ...
von Christian Timme am 02.05.2019 um 23:34 Uhr
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Windeln für die Delegierten.
von Roland Mückschel am 02.05.2019 um 18:31 Uhr
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