Hessen zum Spahn-Plan

Kammer warnt vor Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots

Berlin - 24.04.2019, 17:00 Uhr

Veto aus Hessen: Präsidentin Ursula Funke und ihre Kammer warnen vor den Auswirkungen des Spahn-Plans. (b/Foto: Schelbert)

Veto aus Hessen: Präsidentin Ursula Funke und ihre Kammer warnen vor den Auswirkungen des Spahn-Plans. (b/Foto: Schelbert)


„Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schwer vereinbar“

Dies erzürnt die Kammer Hessen. Aus ihrer Sicht ist es ein mit rechtsstaatlichen Grundsätzen schwer vereinbarer Vorgang, dass ein Verfassungsorgan und die ihm nachgeordnete Bundesverwaltung auf das Ersuchen eines Gerichtes nicht reagieren.“ Die Kammer warnt: Hebt man den Satz zum Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz auf, hätte sich das Verfahren vor dem OLG gänzlich erledigt, eine erneute Prüfung der Angelegenheit vor dem EuGH wäre ausgeschlossen. „Dies wiederum führt (…) dazu, dass die Gleichpreisigkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland nicht gewährleistet werden kann“, heißt es in der Stellungnahme.

Und auch an der vom BMG geplanten Alternative, also dem Boni-Verbot im SGB V, lässt die Kammer Hessen kein gutes Haar. Denn: „Eine Preisbindungsvorschrift im SGB V hat keine Bindung für Privatversicherte, Selbstzahler sowie Beihilfeberechtigte. Auch bietet die PKV bereits gegenwärtig sogenannte Versandtarife an, mit denen ein Arzneimittelbezug aus dem europäischen Ausland forciert werden soll. Auch mögliche Ergänzungen des Versicherungsvertragsrechts sind hierfür nicht geeignet, schon allein weil sie Selbstzahler nicht erfassen können.“

EU-Notifizierungsverfahren droht

Außerdem entfalte auch diese Regelung eine europarechtliche Wirkung, so die Kammer. Deswegen sei ein EU-Notifizierungsverfahren notwendig, also eine Abstimmung der Regelung mit allen anderen EU-Staaten und der EU-Kommission. Zur Erinnerung: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte erst kürzlich erklärt, dass sein Haus davon ausgehe, dass man das Apotheken-Stärkungsgesetz nicht einem Notifizierungsverfahren unterstellen müsse. Kommt es nun doch zu einem Notifizierungsverfahren mit dem Rest der EU, warnt die Kammer Hessen vor dem folgenden Szenario:


Im Übrigen ist zu bedenken, dass für die Dauer des Notifizierungsverfahrens nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gesamtpaket in der parlamentarischen Diskussion scheitert und dem Grundsatz der Dienstkontinuität zum Opfer fallen könnte. Sollte das BMG ein Notifizierungsverfahren nicht für erforderlich halten, ist zu bedenken, dass das Gesamtpaket in einer späteren Auseinandersetzung vor dem EuGH bereits aus formellen Gründen scheitern könnte. Hielte dieser nämlich ein Notifizierungsverfahren für notwendig, würde dies zur Unanwendbarkeit der Vorschrift führen und damit zur vollständigen Zielverfehlung.“

Stellungnahme der Landesapothekerkammer Hessen




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Gut?

von Anita Peter am 24.04.2019 um 17:20 Uhr

Die Pläne zum Apothekenhonorar findet die Kammer gut? Eine Erhöhung die die nicht mal die Tarifrunde 2018 deckt? Mir fehlen die Worte...

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Gut?

von Dr Schweikert-Wehner am 25.04.2019 um 7:39 Uhr

Zudem kein Ausgleich für Datenschutz, Securpharm, Inflation und Tariferhöhungen.
Die rauchen wohl heimlich ihr Canabis aus dem BTM-Tresor

AW: Gut

von Heiko Barz am 25.04.2019 um 11:28 Uhr

Es muß eine deutliche Zweiteilung unseres Standes geben. Die eine Seite, die sich in den unterschiedlichen Foren mit ihrer Meinung gegen die staatlichen Pressionen wenden und die andere Seite, der anscheinend vor Angst die Hosen ( w,m,d) schlottern, wenn machthungrige Politjunkies ihre eigensüchtigen Politikziele erpressen wollen.
Vor drei Jahren haben wir angefangen unsere Minimalziele zu formulieren. Das hat auch ansatzweise beim NN wie auch bei BTM und Rezeptur geklappt. Als Hauptziel aber wurde die Honorarfrage artikuliert.
Als aber der damalige WM Gabriel erkannte, dass dieses Apothekerverlangen sehr wohl teuer werden würde, begrub er dieses Wollen durch ein zu erstellendes Gutachten, dessen vorhersehbares Ergebnis uns als 2hm als nettes Weihnachtgeschenk präsentiert wurde. Das zwischenzeitliche und berufssezernierende EUGH Urteil ist darüber hinaus ja allen bekannt.

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