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Das sind die Reaktionen auf Spahns Apothekenreform-Entwurf
Kohlpharma: Verbesserungspotenzial bei der Gleichpreisigkeit
Schließlich reagierte auch der Arzneimittel-Importeur Kohlpharma auf den Reform-Entwurf. Hier einige Passagen aus einer DAZ.online vorliegenden Stellungnahme, die Jörg Geller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kohl Medical AG, und Dominik Klahn, Geschäftsführer der Apothekenkooperation AVIE GmbH, entworfen haben:
Durch eine Aufwertung des im SGB V verankerten Bundesrahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung werden aus‐ und inländische (Versand‐) Apotheken preislich gleichgestellt. Verstöße gegen das damit faktisch einhergehende Rx‐Bonusverbot sollen von den Kollektivvertragspartnern geahndet werden können. Damit wird – so die Intention des Gesetzes – der einheitliche Abgabepreis wieder sichergestellt und die derzeitige Unterminierung unseres Solidarsystems durch die Gewährung von RX‐ Bonus wird beendet. Das ist gut so. (…)
Aber: Letztendlich verändert dies die seit dem EuGH‐Urteil (…) gelebte Praxis nicht. Der Wortlaut des Gesetzes wird damit lediglich an diese angeglichen. Daher verwundert es, dass jüngst mit Vehemenz im Apothekenmarkt darüber diskutiert wurde, ob PKV‐Versicherte bei einer solchen Gesetzesänderung nunmehr Rx‐Boni erhalten dürfen. Diese Diskussion ist aus zwei Gründen irrelevant, denn:
Die Gruppe der PKV‐Versicherten stellt weiterhin nur einen Bruchteil der Versicherten dar – mit sinkender Tendenz. Bereits an dieser Stelle wird klar, dass diese Diskussion für den Erhalt der Vor‐Ort‐Apotheken keine entscheidende Bedeutung hat.
PKV‐Versicherte müssen – wie bislang auch – die Ihnen gewährten Bonus gegenüber ihrer Krankenversicherung offenlegen. Damit einhergehende Vorteile müssen weitergeleitet werden. Andernfalls steht ein Betrugsverdacht schnell im Raum. Im Ergebnis haben PKV‐ Versicherte trotz Bonus also keinen Vorteil vom Versandhandel."
Eine wichtige Rolle im Versandhandelskonflikt spielen auch die deutschen Versender. Einige Male schon hatten sie Klagen und rechtliche Schritte ins Spiel gebracht, wenn die Rx-Preisbindung nach dem EuGH-Urteil nicht auch für sie fällt. Bislang ist dies aber ausgeblieben. Auf Nachfrage von DAZ.online erklärte ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA):
Natürlich hätte der BVDVA sich mehr wettbewerbliche Elemente selbst für den ersten Entwurf gewünscht. Mit unserer Pressemitteilung haben wir das ja auch noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht. Seit Jahren fordern wir zudem bekanntermaßen Höchstpreise. Die jetzt vorgeschlagene Regelung – es ist weder ein Gesetzentwurf noch ein Gesetz selbst – birgt entsprechend Potenzial für neue Verfahren. Eine Bonus-Option für alle mit klaren Leitplanken war und ist unser Vorschlag. Wir haben das schon vorletztes Jahr unter dem Titel 'Daseinsvorsorge und Wettbewerb sind kein Widerspruch' zum Ausdruck gebracht. Konsequenzen ziehen wir aktuell noch gar keine mit Blick auf diese Entwurfsart. Die Gespräche werden entsprechend fortgesetzt. Was das E-Rezept angeht, so befürworten wir natürlich diejenigen Denkanstösse, die diese Königsanwendung im deutschen Gesundheitswesen befördern und endlich Geschwindigkeit in die weitere Entwicklung bringen.
Anmerkung der Redaktion: Der BVDVA-Sprecher bezieht sich auf eine Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag, in der der Verband unter anderem kritisiert, dass die Apothekenpolitik von den Parteien im Europawahlkampf fast komplett ausgeblendet wird.
2 Kommentare
Impfen
von Conny am 10.04.2019 um 12:56 Uhr
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Jens Spahn „OFF ROAD“ ...
von Christian Timme am 10.04.2019 um 8:11 Uhr
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