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Rx-Boni-Verbot, Botendienst, Honorar
Das sind die Forderungen der ABDA an Jens Spahn
Der Gesamtvorstand der ABDA hat am gestrigen Donnerstag in Berlin einen neuen Forderungskatalog beschlossen, der sich um die von der Großen Koalition geplante Apotheken-Reform dreht. In dem einstimmigen Beschluss, der DAZ.online vorliegt, fordern die Apotheker unter anderem, das geplante Rx-Boni-Verbot auf Privatpatienten auszuweiten und die Anpassungen am Apothekenhonorar in der ursprünglich geplanten Höhe vorzunehmen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will schon im April einen ersten Entwurf für eine Apotheken-Reform vorlegen. Nach Informationen von DAZ.online könnte ein entsprechendes Papier schon in der kommenden Woche in die Ressortabstimmung gehen. Spahn will das Rx-Boni-Verbot im SGB V und im Rahmenvertrag verankern, die bisherige Verbotsregel im Arzneimittelgesetz soll wegen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gestrichen werden.
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Gleichzeitig plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Reihe schützender Maßnahmen zum Erhalt der freien Apothekenwahl: Krankenkassen sollen zum Beispiel keine Verträge mit EU-Versendern abschließen dürfen und auch keine Versicherten „lotsen“. Ebenfalls enthalten im Spahn-Paket sind mehrere Anpassungen am Apothekenhonorar, unter anderem die Einführung neuer, vergüteter Dienstleistungen.
ABDA-Gesamtvorstand verzichtet vorerst auf Rx-Versandverbot
Die 34 Spitzen der Apothekerkammern und -verbände haben sich am gestrigen Donnerstag mit diesen Plänen beschäftigt. Die Chefs der Standesvertretungen wollen zunächst darauf verzichten, die Forderung des Rx-Versandverbotes wieder aufzustellen – eine Entscheidung, die so nicht absehbar war. Schließlich hatten sich im Vorfeld der Sitzung mehrere Kammern und Verbände vehement für die Rückkehr zum Rx-Versandverbot ausgesprochen. Vielmehr zeigt sich die ABDA nun gesprächsbereit und hat für das BMG einen neuen Forderungskatalog formuliert, mit dem sie hofft, die Pläne des Ministers noch beeinflussen zu können.
Vier zentrale Forderungen
Das sind die Forderungen der ABDA, die nun an das BMG weitergeleitet werden:
- Die Gleichpreisigkeit, also das Rx-Boni-Verbot für EU-Versender, solle nicht nur für GKV-, sondern auch für PKV-Versicherte gelten. Zur Erklärung: Wird das Boni-Verbot ausschließlich im SGB V und im Rahmenvertrag zwischen Kassen und Apothekern festgehalten, wären Privatversicherte außen vor und könnten somit Rx-Boni erhalten.
- Außerdem soll die derzeit in § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) verankerte Peisbindung für EU-Versender nicht gestrichen werden. Viele Kammern und Verbände befürchten, dass die Rx-Preisbindung insgesamt gefährdet werden könnte, wenn man den 2012 eingeführten Paragrafen abschafft. Und: Im Falle eines zweiten EuGH-Urteils hätten die Apotheker dann vielleicht keine Argumentationsgrundlage mehr.
- Mehr Geld: Die ABDA wünscht sich, dass das BMG zu den ursprünglich geplanten Honorar-Anpassungen zurückkehrt. Im ersten Reform-Papier hatte Spahn Änderungen an der Vergütung ins Spiel gebracht, die eine Verbesserung von etwa 375 Millionen Euro pro Jahr bedeutet hätten für die Apotheker. In seinem zweiten Entwurf reduzierte er beispielsweise die geplanten Erhöhungen an der Notdienstpauschale drastisch und senkte auch den Vergütungswert der geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen drastisch ab – von 240 Millionen Euro auf etwa 105 Millionen Euro. In dem Beschluss des ABDA-Gesamtvorstandes heißt es nun, dass man gerade bei den Dienstleistungen mehr Geld benötige, damit die Patienten wirklich davon profitieren könnten.
- Außerdem will die ABDA eine Formulierung des BMG zum Botendienst streichen lassen. In dem Eckpunkte-Papier des Ministeriums heißt es: „Anforderungen an den Botendienst werden überarbeitet und an die Anforderungen an den Versandhandel angeglichen.“ Die ABDA fordert, dass diese Passage gestrichen wird.
In dem ABDA-Beschluss sind aber auch positive Töne zum Spahn-Papier enthalten. Wie schon am gestrigen Donnerstag in einer Mitteilung, erklärt die ABDA erneut, dass man es grundsätzlich begrüße, dass nun Maßnahmen zur „dauerhaften Gewährleistung“ des einheitlichen Abgabepreises ergriffen würden. Ebenso begrüßt die ABDA die Vorschläge zur freien Apothekenwahl, die Anhebung der Notdienstpauschale, die Etablierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen sowie die bessere Vergütung dokumentationspflichtiger Arzneimittel.
2 Kommentare
ABDA, Politik
von Gerald Kunz am 30.03.2019 um 10:46 Uhr
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ABDA-Forderungen ... Micki-Maus im Trump-Kostüm ...
von Christian Timme am 29.03.2019 um 22:47 Uhr
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