- DAZ.online
- News
- Politik
- Notdienstpauschale auf ...
Neue Eckpunkte aus dem BMG
Notdienstpauschale auf 350 Euro, 100 Millionen Euro für Dienstleistungen
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein neues Eckpunkte-Papier zur Reform des Apothekenmarktes vorgelegt. Nach der Einigung innerhalb der Union soll die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung Gegenstand des Rahmenvertrags werden. Im Gegensatz zu den ersten Eckpunkten fallen die geplanten Honorar-Anpassungen weitaus geringer aus. Neu ist auch, dass das BMG den Weg in die Telepharmazie ebnen will. Mit der SPD ist das Papier, das DAZ.online exklusiv vorliegt, allerdings noch nicht abgestimmt.
In der vergangenen Woche gab es innerhalb der Union den lang ersehnten Durchbruch in der Apothekenpolitik: Wie DAZ.online berichtete, einigte sich die CDU/CSU-Fraktion mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf mehrere Änderungen an dem Eckpunkte-Papier, das Spahn den Apothekern im Dezember 2018 präsentiert hatte. Statt des von Spahn ursprünglich geplanten Rx-Boni-Deckels (2,50 Euro) soll nunmehr die Gleichpreisigkeit über den im SGB V geregelten Rahmenvertrag verankert werden. Die ursprünglich von Spahn vorgesehenen Honorar-Anpassungen in Höhe von circa 375 Millionen Euro sollen dagegen geringer ausfallen – die Rede war von etwa 150 Millionen Euro plus.
Mehr zum Thema
Versandhandelskonflikt
Union einigt sich auf Gleichpreisigkeit und geringeres Honorarplus für Apotheker
Nun hat das BMG die Apotheken-Eckpunkte auch schriftlich überarbeitet. DAZ.online liegt das Papier vor. Die wichtigsten Änderungen zum ersten Papier aus dem vergangenen Jahr im Überblick:
- Das BMG will jetzt auch offiziell auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren und einen Teil des Paragrafen 78 im Arzneimittelgesetz streichen. In diesem Paragrafen ist seit 2012 das strikte Rx-Boni-Verbot für EU-Versender vorgesehen. Die EU-Kommission hatte der Bundesregierung zuletzt zwei Monate Zeit gegeben, um Maßnahmen einzuleiten, die eine Löschung dieses Boni-Verbotes vorsehen. Stattdessen will das BMG das Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer nun im SGB V festhalten. „Die Regelungen zu einheitlichen Apothekenabgabepreisen bleiben erhalten“, heißt es in dem Papier. Konkret soll die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung Teil des Rahmenvertrages zwischen Kassen und Apothekern werden. Und: Wenn die Versender gegen das Boni-Verbot verstoßen, soll es laut BMG Sanktionen geben. Näheres zu diesen Sanktionen ist derzeit aber noch nicht im Papier enthalten.
12 Kommentare
Dienstleistungen
von ratatosk am 23.05.2019 um 18:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
alles Makulatur
von Dr Mathias Keil am 21.03.2019 um 16:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
alles Makulatur
von Dr Mathias Keil am 21.03.2019 um 16:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
LOL, Eckpunktepapier !
von Heiko Barz am 19.03.2019 um 18:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Honorar Plus
von Roland Mückschel am 19.03.2019 um 15:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Temperatur im Botendienst
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2019 um 15:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Toller Deal!
von Armin Spychalski am 19.03.2019 um 14:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
DEUTLICH
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2019 um 14:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
verzichte auf die Almosen
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2019 um 14:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Neues Eckpunktepapier
von Uwe Hüsgen am 19.03.2019 um 12:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Aufgewacht?
von Pharmi am 19.03.2019 um 12:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
unerträgliches Gezerre
von Ralf Schabik am 19.03.2019 um 12:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.