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Rx-Boni-Verbot, Botendienst, Honorar
Das sind die Forderungen der ABDA an Jens Spahn
Vier zentrale Forderungen
Das sind die Forderungen der ABDA, die nun an das BMG weitergeleitet werden:
- Die Gleichpreisigkeit, also das Rx-Boni-Verbot für EU-Versender, solle nicht nur für GKV-, sondern auch für PKV-Versicherte gelten. Zur Erklärung: Wird das Boni-Verbot ausschließlich im SGB V und im Rahmenvertrag zwischen Kassen und Apothekern festgehalten, wären Privatversicherte außen vor und könnten somit Rx-Boni erhalten.
- Außerdem soll die derzeit in § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) verankerte Peisbindung für EU-Versender nicht gestrichen werden. Viele Kammern und Verbände befürchten, dass die Rx-Preisbindung insgesamt gefährdet werden könnte, wenn man den 2012 eingeführten Paragrafen abschafft. Und: Im Falle eines zweiten EuGH-Urteils hätten die Apotheker dann vielleicht keine Argumentationsgrundlage mehr.
- Mehr Geld: Die ABDA wünscht sich, dass das BMG zu den ursprünglich geplanten Honorar-Anpassungen zurückkehrt. Im ersten Reform-Papier hatte Spahn Änderungen an der Vergütung ins Spiel gebracht, die eine Verbesserung von etwa 375 Millionen Euro pro Jahr bedeutet hätten für die Apotheker. In seinem zweiten Entwurf reduzierte er beispielsweise die geplanten Erhöhungen an der Notdienstpauschale drastisch und senkte auch den Vergütungswert der geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen drastisch ab – von 240 Millionen Euro auf etwa 105 Millionen Euro. In dem Beschluss des ABDA-Gesamtvorstandes heißt es nun, dass man gerade bei den Dienstleistungen mehr Geld benötige, damit die Patienten wirklich davon profitieren könnten.
- Außerdem will die ABDA eine Formulierung des BMG zum Botendienst streichen lassen. In dem Eckpunkte-Papier des Ministeriums heißt es: „Anforderungen an den Botendienst werden überarbeitet und an die Anforderungen an den Versandhandel angeglichen.“ Die ABDA fordert, dass diese Passage gestrichen wird.
In dem ABDA-Beschluss sind aber auch positive Töne zum Spahn-Papier enthalten. Wie schon am gestrigen Donnerstag in einer Mitteilung, erklärt die ABDA erneut, dass man es grundsätzlich begrüße, dass nun Maßnahmen zur „dauerhaften Gewährleistung“ des einheitlichen Abgabepreises ergriffen würden. Ebenso begrüßt die ABDA die Vorschläge zur freien Apothekenwahl, die Anhebung der Notdienstpauschale, die Etablierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen sowie die bessere Vergütung dokumentationspflichtiger Arzneimittel.
2 Kommentare
ABDA, Politik
von Gerald Kunz am 30.03.2019 um 10:46 Uhr
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ABDA-Forderungen ... Micki-Maus im Trump-Kostüm ...
von Christian Timme am 29.03.2019 um 22:47 Uhr
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