- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA: Keine Rückkehr zum...
Gleichpreisigkeit, Botendienste, Honorar
ABDA: Keine Rückkehr zum Rx-Versandverbot und Änderungen am Spahn-Plan
Die ABDA ist mit den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Reform-Punkten für den Apothekenmarkt nur bedingt zufrieden. In einer Pressemitteilung stimmt man zwar versöhnliche Töne an. Der ABDA-Gesamtvorstand hat nach Informationen von DAZ.online aber an mehreren Stellen Gesprächsbedarf angemeldet. Konkret soll es um dort vorgesehene Regelungen zum Rx-Boni-Verbot, zu Botendiensten und zum Apothekenhonorar gehen. Eine Rückkehr zum Rx-Versandverbot scheint aber ausgeschlossen.
Die 34 Spitzen der Apothekerkammern und -verbände haben sich am heutigen Donnerstag bei einer Sitzung des Gesamtvorstandes getroffen. Die Obersten der Standesvertretung haben sich unter anderem mit den erneuerten Reform-Eckpunkten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschäftigt. Laut einer ABDA-Mitteilung begrüßt man das Versorgungskonzept offiziell. „Zugleich äußern die Pharmazeuten Kritik und fordern Änderungen“, heißt es in der Mitteilung aber.
In den vergangenen Tagen hatten sich immer mehr Apothekerkammern und -verbände zu Wort gemeldet, um gegen die neuen Pläne des Ministers zu protestieren. Darum geht es: Spahn hatte kürzlich ein neues Papier vorgelegt, in dem nun statt eines Boni-Deckels ein komplettes Rx-Boni-Verbot vorgesehen ist – der einheitliche Apothekenabgabepreis soll ausdrücklich erhalten bleiben. Die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung soll Gegenstand des Rahmenvertrags werden. Zusätzlich soll es den Kassen verboten werden, Verträge mit EU-Versendern abzuschließen und Patienten zu den Versendern zu „lotsen“. Außerdem sind einige Honorar-Verbesserungen für die Apotheker vorgesehen und eine ganz neue Honorar-Komponente für die Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen.
Mehr zum Thema
Gesamtvorstand
ABDA-Konflikt zum Rx-Boni-Verbot spitzt sich zu
ABDA: Boni-Verbot muss für PKV gelten
Die Kritik der Apotheker bezog sich auf die vorgesehenen Regelungen zur Gleichpreisigkeit. Denn die Festschreibung des Boni-Verbots im SGB V klammert Privatversicherte komplett aus. Und auch mit der Streichung der Rx-Preisbindung für EU-Versender aus dem Arzneimittelgesetz wollen sich die Kammern und Verbände nicht zufrieden geben. Im Januar hatte die ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen, dass man zurückkehre zur Forderung nach dem Rx-Versandverbot, sollte die Politik keine Maßnahmen einleiten, die aus Sicht der Pharmazeuten zur Gleichpreisigkeit führen.
Doch auf diesen Schachzug verzichtet die ABDA nun ganz offensichtlich. „Wir sind froh über das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Auch die Stärkung der Patientenrechte durch die Beibehaltung der freien Apothekenwahl bei der Einführung des elektronischen Rezepts ist begrüßenswert. „Es gibt aber auch Punkte, die noch nachgebessert werden müssen. Die Gleichpreisigkeit muss auch für Privatpatienten gelten, die ihre rezeptpflichtigen Medikamente bei ausländischen Versandhändlern bestellen“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer ABDA-Mitteilung nach der Sitzung.
6 Kommentare
Schluss mit dem ABDA-Petting ...
von Christian Timme am 29.03.2019 um 1:27 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Schluss mit dem ABDA-Petting
von Dirk Krüger am 29.03.2019 um 11:57 Uhr
Druck auf ABDA erhöhen
von Frustrierter Apotheker am 28.03.2019 um 22:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Unfassbar
von Karl Friedrich Müller am 28.03.2019 um 19:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Spanns Dauerkampf gegen RXVV
von Heiko Barz am 28.03.2019 um 18:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Spielgeld der ABDA
von gabriela aures am 28.03.2019 um 20:26 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.