- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Klinikapotheker fordern ...
Brief an Spahn
Klinikapotheker fordern Feststellung des Versorgungsmangels bei Oxytocin
Oxytocin-Ampullen sind derzeit nicht lieferbar. Fast alle Präparate befinden sich aktuell auf der Engpassliste des BfArM. Baden-Württembergs Krankenhausapotheker schlagen nun Alarm. In einen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordern sie das BMG auf, den Versorgungsmangel gemäß § 79 Abs. 5 AMG festzustellen.
§ 73 AMG macht strenge Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen Humanarzneimittel, die in Deutschland keine Zulassung besitzen, importiert werden dürfen. Unter anderem ist das immer nur für einzelne Personen in geringer Menge möglich. Es gibt allerdings die Möglichkeit davon abzuweichen. Nämlich wenn offiziell ein Versorgungsmangel festgestellt wird. Dann darf man sich gemäß § 79 Abs. 5 AMG über Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, zum Beispiel die zum Einzelimport, hinwegsetzen und im größeren Stil importieren. Zuletzt geschehen ist das bei den Grippeimpfstoffen.
Mehr zum Thema
Bekanntmachung im Bundesanzeiger
Versorgungsmangel bei Grippeimpfstoffen offiziell
Ohne Oxytocin kein Kreißsaal-Betrieb
Das fordern Baden-Württembergs Krankenhausapotheker nun auch für Oxytocin. Derzeit finden sich fünf Oxytocin-Präparate auf der Lieferengpassliste des BfArM: Oxytocin Hexal 3 und 5 I.E. und Oxytocin Rotexmedica 3 und 10 I.E.. Oxytocin Hexal mit 10 I.E. ist nicht gelistet (Stand: 19. Märze 2019). Ein Ende des Engpasses wird im April erwartet. Dr. Andreas von Ameln-Mayerhofer, Vorsitzender des Ausschusses Krankenhauspharmazie der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, hat sich nun an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt.
Er schreibt in seinem Brief, er stelle aktuell bundesweit einen schwerwiegenden Lieferengpass des Arzneimittels Oxytocin fest. Dieser Lieferengpass sei besonders brisant, da bei Fehlen dieses Arzneimittels ein Kreißsaal faktisch nicht mehr betrieben werden könne, weil ein Notfallarzneimittel fehle. Von Ameln-Mayerhofer verweist neben internationaler Literatur auf die S2k-Leitlinie zur Behandlung der peripartalen Blutung, eine lebensbedrohliche Komplikation der Geburt und häufigste Ursache für den maternalen Tod. Die Leitlinie empfehle Oxytocin mit starkem Konsens. Somit seien die Bedingungen des § 79 Abs. 5 AMG erfüllt, einen Versorgungsmangel festzustellen.
1 Kommentar
Geburt braucht keine Medikamente
von Gerit Sonntag am 26.03.2019 um 4:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.