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Bekanntmachung im Bundesanzeiger
Versorgungsmangel bei Grippeimpfstoffen offiziell
Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag den Import von Grippeimpfstoffen aufgrund eines Versorgungsmangels angekündigt hat, ist dieser Mangel am heutigen Freitag offiziell: „Die saisonale Influenza ist eine, speziell für
besondere Personengruppen, lebensbedrohliche Erkrankung. Es besteht in Deutschland ein Mangel der Versorgung der Bevölkerung mit
in Deutschland zugelassenen saisonalen Influenzaimpfstoffen“, gibt das BMG im Bundesanzeiger bekannt - und ebnet damit den Weg für Grippeimpfstoffimporte und für ein „flexibles“ Agieren von Apothekern, Ärzten, Großhandel und Behörden.
Bereits am Montag kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Maßnahmen an, die die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Grippeimpfstoffen sichern sollen. Hintergrund hierfür sind regional mehr oder minder schwer ausgeprägte Versorgungsengpässe mit der aktuellen Influenzavakzine 2018/19. Vor einiger Zeit hatte das Paul-Ehrlich-Institut bereits die Versorgungslage mit Grippeimpfstoffen in Deutschland untersucht.
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Bekanntmachung Versorgungsmangel im Bundesanzeiger
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant zwei Maßnahmen. Zum einen sollen Apotheker und Ärzte sich untereinander mit Grippeimpfstoffen versorgen dürfen. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) war hier bereits sehr rege und koordiniert eine „Tauschbörse“ für Grippeimpfstoffe: Apotheken, die Grippeimpfstoffe im Überschuss haben, können dies melden, ebenso Apotheken, deren Grippeimpfstofflager leer ist. Zum anderen will das BMG erlauben, dass Grippeimpfstoffe aus dem EU-Ausland importiert werden dürfen. Rechtliche Grundlage liefert hierfür § 79 Abs. 5 des Arzneimittelgesetztes (AMG), der unter bestimmten Umständen ein Abweichen von den üblichen Vorgaben des AMG erlaubt, zum Beispiel was Importe oder Vertriebswege betrifft.
Dass dies möglich ist, muss jedoch ein Versorgungsmangel offiziell festgestellt und hierfür im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sein. Das ist am heutigen Freitagnachmittag nun geschehen. Wörtlich heißt es dort:
Was steht im Bundesanzeiger?
„Die saisonale Influenza ist eine, speziell für besondere Personengruppen, lebensbedrohliche Erkrankung.
Es besteht in Deutschland ein Mangel der Versorgung der Bevölkerung mit in Deutschland zugelassenen saisonalen Influenza-Impfstoffen. Die Impfung der betroffenen Personengruppen entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ist derzeit nicht flächendeckend sichergestellt.
Insoweit wird festgestellt, dass es sich bei Impfstoffen zum Schutz gegen die saisonale Influenza um Arzneimittel handelt, die zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden, und dass ein Versorgungsmangel mit diesen Arzneimitteln vorliegt.
Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. Damit kann flexibel auf die Umstände des jeweiligen Krankheitsausbruchs und den Bedarf an spezifischen Arzneimitteln reagiert werden.
Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen
Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im
Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten.
Damit kann flexibel auf die Umstände des jeweiligen Krankheitsausbruchs und den
Bedarf an spezifischen Arzneimitteln reagiert werden.“
1 Kommentar
Nichtverfügbarkeit Impfstoffe
von Dr. Albrecht Emmerich am 23.11.2018 um 19:01 Uhr
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