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Terminservice- und Versorgungsgesetz
Impfstoffe: 1 Euro Fixhonorar, maximal 75 Euro pro Verordnungszeile
Impfstoff-Vergütung in der Arzneimittelpreisverordnung
Was das Apothekenhonorar betrifft, sollen nach Ansicht der Regierungsfraktionen vertragliche Lösungen komplett gestrichen werden. Explizit soll klargestellt werden, dass Impfstoffe für Schutzimpfungen nicht Gegenstand von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sein können. Auch von ergänzenden Verträgen zwischen Kassen und Apothekerverbänden ist keine Rede mehr. Vielmehr sollte laut der Formulierungshilfe für den Änderungsantrag (Stand Mitte Februar) in der Arzneimittelpreisverordnung festgehalten werden, dass die Apotheker bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte einen Zuschlag von höchstens(!) einem Euro je Einzeldosis berechnen dürfen, pro Verordnungszeile jedoch höchstens 20 Euro.
Doch auch dieser Vorschlag sollte nicht der letzte sein. Schon kurz nach Bekanntwerden dieser Neuregelung meldete sich CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich zu Wort. Im Gespräch mit DAZ.online erklärte er, dass er die Festvergütung von einem Euro pro Dosis fixieren wolle. Den 20-Euro-Deckel pro Verordnungszeile bezeichnete Hennrich als „lebensfremd“.
Neuer Vorschlag: Ein Euro fix plus 75-Euro-Deckel
Offenbar hat sich Hennrich mit seinem Vorstoß in den Regierungsfraktionen
durchgesetzt: Denn DAZ.online liegt nun eine neue aktualisierte Formulierungshilfe für einen
Änderungsantrag zur Neuregelung der Impfstoffvergütung vor. Darin heißt es,
dass „bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte durch
die Apotheken ein Zuschlag von 1 Euro je Einzeldosis, höchstens jedoch 75 Euro
je Verordnungszeile, sowie die Umsatzsteuer“ erhoben werden können. Das „höchstens" vor der neuen Festvergütung ist also gestrichen und der Deckel pro Verordnungszeile wurde deutlich angepasst.
An der Stärkung
der Referenzpreisregelung wollen Union und SPD aber nicht mehr rütteln, ebenso wenig an der Streichung zusätzlicher Zwangsrabatte.
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