Terminservice- und Versorgungsgesetz

Impfstoffe: 1 Euro Fixhonorar, maximal 75 Euro pro Verordnungszeile

Berlin - 28.02.2019, 10:20 Uhr

Zur Vergütung der Apotheker bei Impfstoffen liegt im TSVG schon wieder ein neuer Gesetzesvorschlag vor. (m / Foto: imago)

Zur Vergütung der Apotheker bei Impfstoffen liegt im TSVG schon wieder ein neuer Gesetzesvorschlag vor. (m / Foto: imago)


Die Große Koalition bastelt weiter an der Zukunft der Grippeimpfstoffversorgung. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wollen die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen sowohl die Preisbildung als auch die Apothekenvergütung im Impfstoffbereich neu regeln. Gleich mehrfach haben das Ministerium und die Fraktionen ihre Pläne dazu in den vergangenen Wochen geändert. Der neueste Vorschlag beinhaltet eine Fixierung des Apothekenhonorars bei einem Euro sowie einen Deckel von maximal 75 Euro pro Verordnungszeile.

Schon im vergangenen Jahr legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit dem ersten Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einen Vorschlag zur Umstellung der Versorgung mit saisonalen Grippeimpfstoffen vor. Handlungsdruck gab es, weil der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode eigentlich ein Verbot von Rabattverträgen im Impfstoffbereich beschlossen hatte. Einige Landesapothekerverbände hatten dann jedoch mit den Kassen Festpreis-Vereinbarungen getroffen, die der Politik ebenfalls ein Dorn im Auge waren.

Der erste Vorschlag wurde bereits im nächsten TSVG-Entwurf des BMG, der dann auch vom Kabinett beschlossen wurde, wieder abgeändert. Jedoch war hier weiterhin von Verträgen zwischen Apothekern und Kassen die Rede. Apotheken sollten im Rahmen regionaler Versorgungsverträge mit Krankenkassen pro Impfdosis den Einkaufspreis sowie eine Vergütung von einem Euro plus Umsatzsteuer erstattet bekommen. Die Idee dahinter war: Die 1-Euro-Begrenzung sollte den Apotheken den Anreiz für Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen nehmen. Zudem waren weitere Zwangsrabatte für Impfstoffhersteller vorgesehen.

Die Regierungsfraktionen von Union und SPD verfolgen jedoch teilweise einen anderen Plan im Impfstoffbereich. DAZ.online hatte Mitte Februar über Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum TSVG berichtet, die Folgendes vorsahen: Was die Preisbildung betrifft, setzen Union und SPD – ebenso wie die Bundesregierung – auf eine Stärkung des EU-Referenzpreissystems. Zur Begründung hieß es, dass die Ausweitung der Referenzstaaten auf die EWR-Staaten und die Regelung, dass nur solche Staaten zur Referenzierung herangezogen werden, in denen eine Abgabe des wirkstoffidentischen Impfstoffs auch tatsächlich erfolgt, bereits zu einer ausreichenden Erhöhung des Abschlags führe. Die vom BMG angedachten neuen Zwangsrabatte haben die Regierungsfraktionen hingegen aus ihren Plänen gestrichen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Neuer TSVG-Änderungsantrag: 1 Euro Fixhonorar, maximal 75 Euro pro Verordnungszeile

Grippeimpfstoffe – Vergütung pro Verordnungszeile?

Apotheker sollen 1 Euro je Einzeldosis und 20 Euro pro Verordnungszeile erhalten

Bald Höchstpreise für Grippeimpfstoffe?

Überführung in die Arzneimittelpreisverordnung

Große Koalition will feste Apotheken-Vergütung für Grippeimpfstoffe

Großhandels-Rabatte, Impfstoffe, ärztliche Versorgung

TSVG (größtenteils) in Kraft getreten

Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zum GSAV

Länder wollen mehr Sicherheit in der Impfstoffversorgung

Forschende Pharmaunternehmen sorgen sich

Wie das TSVG die Impfstoffversorgung verschlechtern könnte

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.